Betriebskostenabrechnung unmöglich hoch!

hallo leute,
habe gestern die betriebskostenabrechnung vom meinem vermieter bekommen und mich hat fast der schlag getroffen!!!
Ich soll allein für Kaltwasser pro monat über 90 euro nachzahlen!
die wohnung kosten kalt 400 euro und nebenkosten sind 50 euro vereinbart worden.
Heizung und WArmwasser zahle ich extra, also nicht über den vermieter sondern gleich an die firma.
Ich hab jetzt ein jahr in der wohnung gewohnt, dh es ergibt sich ein betrag von 1090 euro nachzahlung allein für kaltwasser!!! Ich muss dazu sagen dass ich davon ein halbes jahr so gut wie nicht in der wohnung war weil ich immer bei meinem freund war. ich habe also so gut wie kein wasser verbraucht!!!
Die hohe nachzahlung setzt sich so zusammen, dass ein gesamtbetrag vom ganzen wohnblock zusammengestellt wird und dann auf die parteien verteilt wird. Also ist es egal ob mein nachbar den ganzen tag das wasser laufen lässt und ich wie verrückt spare. Am ende zahlt jeder das Gleiche!!!
Das ist doch nicht rechtens!!!
Vor allem bin ich ein singlehaushalt und soll das selbe zahlen wie eine großfamilie???
Ausserdem habe ich einen eigenen wasserzähler in der küche, wofür???
mein vermieter sagt dass das eben so ist!!! Aber ich seh das einfach nicht ein!!! D
WAs sagt ihr dazu??

Hallo,
da kann ich kaum was zu sagen, erscheint mir aber auch zu hoch.
Pro Person rechnet man ca. 60-70 qm Wasser pro Jahr.
Lassen Sie und die anderen Mietparteien sich das doch mal ganz genau belegen wie er auf die Summen kommt.
Dazu haben Sie allemal das Recht.
lg
MT

hallo,

eine prozentuale verteilung auf alle mieter ist glaube ich zulässig. ABER sie muss auf die quadratmeterzahl berechnet werden, so dass ein single nicht genauso viel zahlt wie eine großfamilie in einer 4 zimmer wohnung. so wird das auch mit strom für gemeinschaftsräume etc. gehandhabt. eine teilung einfach druch die anzahl aller parteien ist sicherich nicht rechtens.

und so eie hohe nachzahung bei kaltwasser ist mehr als unwahrscheinlich. lass dir das nicht gefallen. verlange die abrechnung vom jahr vorher. darauf müsste deine abschlagszahlung festgelegt worden sein.

vg ich drücke die daumen

wenn deine whg. mit einem wasserzähler ausgestattet ist, so ist hiernach abzurechnen.

WAs sagt ihr dazu??

Gehen Sie zum Mieterschutzbund ihrer Stadt, werden Sie Mitglied und lassen Sie sich kompetent beraten.
Wenn eine separater Wasserzähler existiert, müssen Sie auch nur bezahlen, was Sie verbraucht haben.
Ansonsten ist eine Umlage auf alle Mieter nach Quadratmeterzahl und Personen die in dem Haushalt leben üblich, nicht nach Wohnungsanzahl. Das ist nicht korrekt!

Hallo,

ohne die Details zu kennen, stimme ich zu, das das zumindest weit jenseits der üblichen Kaltwasserkosten liegt. Üblicherweise kann man von Frischwasserkosten von 2-4 € je m³ und nochmal das gleich für die Kanalgebühren, also im Schnitt 6€ je m³ ausgehen. Der Verbrauch dürfte bei ca. 30-50 m³ Kalt- und nochmal 30-50 m³ für Warmwasser, also max. 100m³ pro Person und Jahr liegen. Also mit 500 € ist man da schon ober mit dabei. NAtürlich müssen Wasserzähler benutzt werden, wenn sie da sind, in vielen Bundesländern gilt eine NAchrüstungspflicht, bei Neubau sowieso. Falls keine Messung möglich ist, kann nach Personen abgerechnet werden, da kommen Sparer natürlich immer schlechter weg als Großfamilien mit zwei Waschmaschinen pro Tag. Also ertmal nicht zahlen und Klärung verlangen.

VG

A. Richter

Eine Antwort wäre eine Rechtsberatung. Dies ist laut Gesetz Nichtjuristen verboten.

vnA

Hallo!

Die Verteilung der Wasserkosten nach Wohnungen/Wohnfläche/Personen ist grundsätzlich üblich und rechtens.

Legt man einen (hohen) Wasserpreis von 2,50€ zugrunde und einen Anteil an den Betriebskostenvorauszahlungen von mtl. 10€ zzgl. der Nachzahlung von 1090€, landet man bei ca. 485 m³ Verbrauch.
Für einen Single-Haushalt ist das natürlich viel zu viel!! Schon ein Verbrauch von 100 m³ wäre extrem hoch bei einer Person.

Da die Umlage - wie gesagt - rechtens ist (so sie den Vereinbarungen Deines Mietvertrags entspricht), hast Du nur die Chance, die gesamte Betriebskostenabrechnung einer kompetenten Prüfung unterziehen zu lassen. Vielleicht zeigt sich hierbei ein elementarer Fehler.

Falls nicht und Du weiterhin dort wohnen möchtest, wäre der Einbau eines Zwischenzählers - selbst auf eigene Kosten für Dich wirtschaftlich, insofern sich die Hausverwaltung darauf einläßt, Deine Kosten zukünftig verbrauchsabhängig herauszurechnen.

Ist Dir die exakte Funktionalität des vorhandenen Zählers bekannt? (Mißt er Kalt- oder Warmwasser, den Verbrauch für die GANZE Wohnung, ist seine Eichung noch gültig …). Womöglich ist er für den Vorschlag zu gebrauchen.

Viel Glück

Sieh zunächst in deinen Mietvertrag. Dort steht, wie die Kaltwasserkosten verteilt werden. Wenn ein Kaltwasserzähler vorhanden ist, dann muss auch nach Verbrauch verteilt werden. Es muss aber ein Kaltwasserzähler sein. Häufig gibt es nur Zähler für das Warmwasser, um die Wassererwärmungskosten zu verteilen.

Unwirtschaftliche Kosten mußt du nicht tragen. Wasser sollte nicht mehr als 50 Cent pro qm und Monat ausmachen.

Es ist auch möglich, die Kaltwasserkosten über die Fläche zu verteilen. Es gibt keine Pflicht, Kaltwasserzähler zu haben. Wenn sie allerdings vorhanden sind, müssen sie auch genutzt werden.

Gruß aus Berlin

Stefan Pfeiffer

Klare Angelegenheit, dort wo Zähler sind, muss auch nach Verbrauch (Zähler) abgelesen werden. Widerspruch einlegen, Vermieter um Korrektur der Abrechnung bitten und keine Nachzahlung vorerst leisten.
Wurde der Zähler bei Einzug (Übergabeprotokoll) abgelesen? Dann lies den Verbrauch heute auch ab. Wie hoch ist die Differenz?
Teile dies dem Vermieter mit.

Wenn Du noch Fragen hast, kein Problem.
VG Silke

Hallo daramaus,

Sie schreiben, dass Sie in einem Wohnblock wohnen. Damit gibt es sicher Wasseruhren für jede Wohnung. Ein Umlegen der gesamten Wasserkosten im Verhältnis 1:1 je Wohneinheit ist nicht zulässig.
Was haben Sie im Mietvertrag vereinbart? Welche Positionen wurden da festgehalten?
Wie verrechnen Sie denn die Heizkosten und das Warmwasser? Diese Pos. müssen ja auch für Sie erfasst werden.Oder bezahlen Sie pauschal?
Sie sehen, es gibt einige offene Fragen, die vor einer rechtsgültigen Empfehlung beantwortet werden müssen.

Meine Empfehlung: Beauftragen Sie den für Ihren Ort/Stadt zuständigen Mieterbund.
Sorry,
Gruß Frede

Hallo,
es gibt im Rahmen der Nebenkostenabrechnung verbrauchsbedingte NK und anteilige NK. die Nebenkosten wie du Sie dargestellt hast sind nur anteilig abrechembar (das heißt nach Anzah der Wohnungen und deren Quadratmetergröße und abhängig davon welchen Zeitraum du in der Wohnung warst) dein Vermieter kann dir also von dem Gesamtbetrag der Kaltwasserkosten nur den Anteil für deine Wohnung berechnen.

Hallo,
alles schwarz auf weiß zeigen lassen. Eventuell Beratung beim zuständigen Mieterverein vereinbaren.
LK
Ulrike

Hallo,

also wenn es einen Zähler gibt der geeicht ist, dann muss auch danach abgerechnet werden. Einfach einen Betrag nach Wohneinheiten umlegen ist definitiv nicht richtig! Hier also in Widerspruch gehen und schon mal schauen, ob in der Rechtschutzversicherung Mietrecht mit eingeschlossen ist oder ggf. Hilfe beim Mieterverein suchen.

Antwort:

Schauen Sie mal in ihren Mietvertrag. Wenn dort steht, dass die Nebenkosten nach Größe der Wohnung, also Quadratmetern Wohnfläche berechnet werden, dann müssen Sie leider auch das Wasser mitbezahlen, dass andere Mieter in ihrem Wohnblock verbraucht haben!!

Am besten ist es immer, wenn man in seiner Wohnung eine Etagenheizung und einen eigenen Wasserzähler hat, denn dann bezahlt man wirklich nur das, was man auch selber verbraucht hat!! In Ihrem Fall müssen Sie leider in den „sauren Apfel“ beissen.

Mfg Schattenfürst