Betriebskostenabrechnung vorherige Wohnung

Hallo,

ein Mieter erhält im Juni 2006 die Betriebskostenabrechnung für Oktober 2004. Die Wohnung wurde zum 31.Okt. 2004 gekündigt. Im ersten Moment sieht es so aus als sind die 12 Monate Frist überschritten. Nun ist es aber so, dass der normale Abrechnungszeitraum von Okt.04 - Sept.05 geht.
Gelten die 12 Monate Frist auch dann erst ab Ende des Abrechnungszeitraums, wenn der Mieter schon seit mehr als 12 Monaten nicht mehr dort wohnt?

Zusätzlich kommt noch hinzu, dass der Mietvertrag zwar erst zu Ende Oktober 2004 gekündigt wurde (Kündigungsfrist), die Wohnung aber bereits Mitte September mit allen Schlüsseln an den Vermieter übergeben wurde.
Trotzdem werden für Oktober Heizkosten abgerechnet, noch dazu extrem hohe. Zum Vgl. Verbrauch Vorjahre für 12 Monate zwischen 40 und 50 Einheiten, letzte Abrechnung für Oktober04 10 Einheiten in einem! Monat.

Sind die Forderungen des Vermieters in diesem Fall berechtigt?

Viele Grüße
Anja

Auch hallo.

ein Mieter erhält im Juni 2006 die Betriebskostenabrechnung
für Oktober 2004.

Diese könnte aufgrund der gleich genannten Quellen bereits verjährt sein.

Die Wohnung wurde zum 31.Okt. 2004
gekündigt. Im ersten Moment sieht es so aus als sind die 12
Monate Frist überschritten. Nun ist es aber so, dass der
normale Abrechnungszeitraum von Okt.04 - Sept.05 geht.

Bisher normal

Gelten die 12 Monate Frist auch dann erst ab Ende des
Abrechnungszeitraums, wenn der Mieter schon seit mehr als 12
Monaten nicht mehr dort wohnt?

Spätestens am 31.09.05 hätte der Mieter die NKR erhalten haben müssen:
(steuernetz.de/homepages/vv/topthema/tt062.html) & (steuernetz.de/homepages/vv/topthema/tt049.html) & http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html (§556 BGB)
& http://www.steuernetz.de/homepages/vv/topthema/tt006… (Punkt 6.)
Es sei denn, es ist eine Hemmung des Anspruchs zustande gekommen.

Zusätzlich kommt noch hinzu, dass der Mietvertrag zwar erst zu
Ende Oktober 2004 gekündigt wurde (Kündigungsfrist), die
Wohnung aber bereits Mitte September mit allen Schlüsseln an
den Vermieter übergeben wurde.

Wer hat die Schlüssel gefordert ? Wenn der VM dieses getan hat, ist der alte Mietvertrag ab diesem Zeitpunkt beendet.

Trotzdem werden für Oktober Heizkosten abgerechnet, noch dazu
extrem hohe. Zum Vgl. Verbrauch Vorjahre für 12 Monate
zwischen 40 und 50 Einheiten, letzte Abrechnung für Oktober04
10 Einheiten in einem! Monat.

Sind die Forderungen des Vermieters in diesem Fall berechtigt?

Gemessen an der Fallbeschreibung sind die Ansprüche verjährt.
Trotzdem sollte man mit Hilfe eines Anwalts nachkontrollieren lassen.

HTH
mfg M.L.

Auch hallo.

ein Mieter erhält im Juni 2006 die Betriebskostenabrechnung
für Oktober 2004.

Diese könnte aufgrund der gleich genannten Quellen bereits
verjährt sein.

Die Wohnung wurde zum 31.Okt. 2004
gekündigt. Im ersten Moment sieht es so aus als sind die 12
Monate Frist überschritten. Nun ist es aber so, dass der
normale Abrechnungszeitraum von Okt.04 - Sept.05 geht.

Bisher normal

Gelten die 12 Monate Frist auch dann erst ab Ende des
Abrechnungszeitraums, wenn der Mieter schon seit mehr als 12
Monaten nicht mehr dort wohnt?

Spätestens am 31.09.05 hätte der Mieter die NKR erhalten haben
müssen:
(steuernetz.de/homepages/vv/topthema/tt062.html) &
(steuernetz.de/homepages/vv/topthema/tt049.html) &
http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html (§556 BGB)
& http://www.steuernetz.de/homepages/vv/topthema/tt006…
(Punkt 6.)
Es sei denn, es ist eine Hemmung des Anspruchs zustande
gekommen.

Zusätzlich kommt noch hinzu, dass der Mietvertrag zwar erst zu
Ende Oktober 2004 gekündigt wurde (Kündigungsfrist), die
Wohnung aber bereits Mitte September mit allen Schlüsseln an
den Vermieter übergeben wurde.

Wer hat die Schlüssel gefordert ? Wenn der VM dieses getan
hat, ist der alte Mietvertrag ab diesem Zeitpunkt beendet.

Bereits mit der Wohnungskündigung wurde dem Vermieter mitgeteilt, das die Räume schon vor Ablauf der Kündigungsfrist wieder bezugsfertig sind, um für den Fall einer sofortigen Neuvermietung weitere Mietzahlungen zu sparen. Der Vermieter hatte schon vor der entgültigen Abgabe einen Schlüssel verlangt, um selbst schon mit Umbau- und Sanierungsarbeiten beginnen zu können, da der Mieter schon im August eine neue Wohnung hatte. Es gab eine offizielle Übergabe inkl. aller Schlüssel noch im September, bei der auch der Nachmieter anwesend war, welcher auch schon einen Schlüssel erhielt und dafür dann 50 % der Oktobermiete an den Mieter zahlte. Leider ist das Protokoll nicht auffindbar.

Trotzdem werden für Oktober Heizkosten abgerechnet, noch dazu
extrem hohe. Zum Vgl. Verbrauch Vorjahre für 12 Monate
zwischen 40 und 50 Einheiten, letzte Abrechnung für Oktober04
10 Einheiten in einem! Monat.

Sind die Forderungen des Vermieters in diesem Fall berechtigt?

Gemessen an der Fallbeschreibung sind die Ansprüche verjährt.
Trotzdem sollte man mit Hilfe eines Anwalts nachkontrollieren
lassen.

HTH
mfg M.L.

Wenn die Wohnung bereits ohne Zustimmung des alten Mieters neu vermietet wird, obwohl sie laut Mietvertrag noch dem alten Mieter zusteht, so begeht der Vermieter eine Straftat. Denn er kassiert doppelte Miete. Desweiteren wurde doch sicherlich bei Auszug die Zählerstände abgelesen und für beide Seiten aufgeschrieben. Daran ist ersichtlich, ob die Kosten für Heizung durch die neuen oder durch die alten Mieter entstanden sind.

Meiner Kenntnis nach laufen die Perioden für die Nebenkostenabrechnungen immer vom 01.01. bis zum 31.12. Demnach wäre die Frist von 12 Monaten überschritten und Nachzahlungen durch den alten Mieter wären nicht mehr zu leisten. Anders sieht es aus, wenn der alte Mieter Geld vom Vermieter bekommt, denn dann gilt die Frist von 12 Monaten nicht.