In meiner aktuellen Betriebskostenabrechnung wurde die Zahlungsfrist vom Vermieter wie folgt angegeben. Erstellungsdatum der BKA 20.10.10, Eingangsdatum bei mir 22.10.10, die Zahlung der Forderung soll bis zum 3.11.10 erfolgen (also 13 Tage Zahlungsfrist).
Im Mietvertrag jedoch ist eine Zahlung der Betriebskosten innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Abrechnung vereinbart!
Welche Zahlungsfrist ist nun bindend?
Hallo,
im Normalfall ist eine Abrechnung fällig mit der nächsten Mietfälligkeit, dies wäre der 3. Werktag im November, hier also der 04.11.2010.
Allerdings wurde in Ihrem Fall eine andere Vereinbarung im Mietvertrag getroffen und dann ist diese für beide Parteien bindend.
Viele Grüße
Stefan
Vielen Dank Stefan, für die schnelle Antwort und Ihre Bestätigung meiner Auffassung, dass die im Mietvertrag vereinbarten Regelungen bindend sind.
Beste Güße
galaxy_x
BKA auf einmal eine Nachzahlung
Guten Tag,
wir wohnen seid Februar 2008 in unserer Wohnung. Für das Jahr 2008 haben wir ca. 570 zurück erhalten. Nun haben wir die BKA für 2009 bekommen und sollen 700 nachzahlen. Wie ist dieser großer Unterschied möglich??