Hallo Bommel,
also eigentlich habe ich nicht nach Deiner persönlichen Meinung gefragt, sondern nach gesetzlich geregelten Fakten. Leider bist Du wohl auch nicht in der Lage, mir diesbezüglich Hinweise zu geben.
Habe aber auch keine Zeit, nun auch noch mit Dir über die Notwendigkeit zu philosophieren, dadurch kommen wir auch nicht weiter.
Aber nur mal so zum Überlegen (wo meine Bekannten ja so reich sind und daher keinen Anspruch auf Unterstützung haben): wieso bekommt dann jetzt eine 22jährige, arbeitslose Schwarze Mami mit fast 2 Kindern (eins ist noch im Bauch) ohne Mann, genau die Wohnung, aus denen meine Bekannten wegen Hartz 4 raus müssen? Die Miete beträgt dann 630 Euro, 77qm und wird fein vom Sozialamt gelöhnt. Inklusive -selbstverständlich- sämtliche Renovierungskosten und Zuschüsse für die gesamte Wohnungseinrichtung (da sie ja nichts hat).
Aber Dir fällt bestimmt hierzu auch was Tolles ein!
Hallo…
Mein Bekannter bezieht ALG in Höhe von knapp 1200,- Euro.
Seine Frau bekommt nichts, da er zuviel bekommt.
Wie, nichts? kein Arbeitslosengeld? Weil er „zu viel“ bekommt?
Hab ich noch nie gehört…
Nee, sie bekommt gar nichts. Null Anspruch, da er zuviel hat!
Wenn ich Dich jetzt richtig verstanden, liegt die Tatsache,
dass sie nichts bekommt, eher darin begründet, dass sie
längere Zeit nicht gearbeitet hat?!
Tja, auch da muß ich Dich enttäuschen. Meine Bekannte hat sehr wohl gearbeitet und hätte auch Anspruch gehabt. Zu der Zeit hat jedoch ihr Mann noch 2000 Euro netto gehabt.
Aber da Du Dich anscheinend mit der Materie so überhaupt nicht auskennst, bringt es auch nichts, weiter mit Dir zu diskutieren.
Also gib´doch lieber jemand Anderem eine Chance, meine Frage vernünftig zu beantworten.
Vielen Dank!
Worüber beschwert sie sich
dann? Denn dass in einer zweiköpfigen Bedarfsgemeinschaft mit
1200 Euro netto kein Anspruch auf weitere Unterstützung aus
dem Sozialetat des Staatssäckels besteht kann ich persönlich
nicht als beunruhigend empfinden.
Nun hat er für die Wohnung eine Betriebskostenabrechnung in
Höhe von 548,- Euro bekommen; die er nun mit der Miete 578,-
Euro am 01.11.04 bezahlen soll.
Da er nicht weiß, wie er dann noch leben soll, hat er sich an
das Sozialamt gewandt und bat um einmalige Hilfe. Das
Sozialamt jedoch hat abgelehnt, da er angeblich über dem Satz
liegt.
Könnte ja gut sein… 1200 Euro Netto ALG ist mehr als manch
einer netto hat. Er muss vorher ja recht ordentlich verdient
haben.
Ja aber für 2 Personen ! Sind dann ja nur 600 pro Person!
„NUR?“ Rechne 400 € für die künftig niedrigere Miete ab,
bleiben pro person noch 400 € pro monat. Über meine
Studentenzeit philosophiere ich hier lieber nicht.
- Stimmt das ?
Weiß ich nicht, Warum stellt er den Antrag nicht schriftlich,
dann steht sicher ein Hinweis auf die rechtliche Grundlage in
der Ablehnung… Wahrscheinlich hat er sich am Telefon
abwimmeln lassen…
Hat er ja! Aber man wird nicht wirklich schlau draus. Er liegt
über den Regelsatz…blabla. Ich möchte aber wissen, wie hoch
ein Regelsatz ist und wieviel anteilig Miete berechnet wird,
Warum geht er nicht beim Sozialamt vorbei und lässt es sich
erklären??
- Wo finde ich denn eine Auflistung der Regelsätze und
zulässigen Mieten im Internet?
Bei www.google.de
Vielen Dank schon mal im voraus 
Büdde büdde…
Warum versucht er es nicht mit ner Ratenzahlung?
Hausverwaltungen sind gar nicht so schlimm und auch dort hat
man für Arbeitslosigkeit Verständnis…
Ja, nur dummerweise zieht er auch gerade um (wegen evtl. bald
Hartz 4
eine günstigere Wohnung), und da mußte er gerade Kaution und
doppelt Miete blechen. Nun ist Ebbe im Portemonnaie.
Wieso doppelt, er bewohnt doch nur eine Wohnung…? Wenn er
nen ganzen Monat doppelt zahlt, hat er irgendwie schlecht
organisiert…
Da wird sich dann kurz gewundert und erstmal beim Sozialamt
angefragt?? ich bin sicher er wird sich mit dem
Wohnungsverwalter auf ne ratenzahlung einigen (müssen, hoffe
ich).
Na los, Leutz, mit vereinten Kräften wieder drauf auf mich…
Macht nix, ich steh dazu…
Greetz, Bommel