Hallo, ich habe gestern die Betriebskostenabrechnung für 2009 erhalten. Umgelegt auf die Mieter wurde darin ein Zaunanstrich für 136,78 € (Wirtschaftlichkeit???). Meine Frage ist nun: Ist dieser Punkt Vermietersache oder können die Kosten dafür auf die Mieter umgelegt werden? Fraglich ist auch, ob diese Leistung nicht sogar unser Hausmeister getätigt hat, dessen „Kosten“ extra in der Abrechnung erfolgen. Wäre super nett, wenn mir jemand eine Antwort geben könnte. Danke im Voraus 
Hallo,
also nach meinem Wissen ist ein Zaunanstrich eindeutig Vermietersache und nicht auf die Mieter umlegbar.
Ich würde diese Position nicht bezahlen.
Hallo Fransika,
danke für die schnelle Antwort. Ich werd mal in Widerspruch gehen. Die Position werde ich zunächst nicht zahlen.
Ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr.
LG Jana
Hallo, egal wer den Zaun gestrichen hat…das hat nichts in einer BK-Abr. zu suchen, da es eine Instandhaltungsmaßnahme ist.
solche instandhaltungen sind nicht umlagefähig.
Hallo,
der Zaunstrich fällt nicht unter die laufenden Betriebskosten sondern ist eine Instandsetzung.
Insofern gilt hier --> nicht umlagefähig!!
Viele Grüße
Stefan_1962