Betriebskostenabrechnung- zu späte Zählerablesung?

Guten Tag,

ich habe eine Frage zur Betriebskostenabrechnung und hoffe, dass mir jemand helfen kann!

Gestern habe ich die Betriebskostenabrechnung für den Abrechnungszeitraum vom 01.01.2008 bis 31.12.2008 bekommen. Ich selbst bin am 01.12.08 in die Wohnung eingezogen. Sämtliche Zählerstände (Heizung, Warm- und Kaltwasser) wurden laut Abrechnung erst am 25.02.2009 abgelesen (das entspricht also dem Verbrauch von ca. 3 Monaten). Dieser Verbrauch wurde dann als Grundlage für die Abrechnung des einen Monats veranschlagt. Demnach (ich fasse es immer noch nicht) werden mir 608,59 EUR Betriebskosten für einen einzigen Monat in Rechnung gestellt. Der im Mietvertrag vereinbarte monatliche Abschlag für die Betriebs- und Nebenkosten beläuft sich bei mir auf 144,20 EUR. Diese wurden dann noch abgezogen, da ich ja einen Abschlag für den Dezember gezahlt habe, aber trotzdem soll ich jetzt 464,39 EUR nachzahlen (für einen einzigen Monat!!!). Außerdem wurde die monatliche Miete um 53,90 EUR erhöht.

Jetzt meine Fragen:

  1. Ist die späte Zählerablesung rechtens und können die damit gewonnen Daten als Grundlage für die Betriebskostenabrechnung genommen werden?

  2. Ist eine Abschlagserhöhung um 53, 90 EUR auf Basis dieser Abrechnung rechtens?

  3. Hätte man bei der späten Ablesung der Zähler nicht wenigstens meine monatlichen Abschlagszahlungen für die Betriebs- und Nebenkosten von 3 Monaten (da ja die Zählerstände vom 01.12.08-25.02.09), als 3 x 144,20 EUR, von den Betriebskosten abziehen können.

  4. Was soll ich tun??? Widerspruch, ich weiß, aber wie begründe ich das am besten. Muss ich trotzdem erst einmal alles zahlen?

Ich wäre so froh, wenn mir jemand helfen könnte.

Hallo,
also um helfen zu können müsste ich erst einmal wissen, welche Zähler an der Heizung sind. Verdunster oder Digitale? Normalerweise ist der Abrechnungzeitraum 31.12. und dann darf es höchstens ein paar Tage drüber sein. Bei digitalen Zählern ist ein Stichtag vorgegeben. Dann ist es egal wann abgelesen wird. Wurden bei deinem Einzug bzw. Auszug der Vormieter die Zähler zwischen abgelesen? Normalerweise ist das so, dass die Kosten für das Jahr mit dem Vormieter geteilt werden, d.h. 11/12 er und 1/12 du. DenVerbrauch bis Feb. darf für 2008 nicht zugrunde gelegt werden.
Ich müsste da schon genauer Zahlen zum Gesamtverbrauch der Wohnung zu haben. Hat die Abrechnung eine Ablesefirma wie Ista oder so gemacht? Wie wurde das aufgeteilt?

Lg Heike

Guten Tag,

ich habe eine Frage zur Betriebskostenabrechnung und hoffe,
dass mir jemand helfen kann!

Gestern habe ich die Betriebskostenabrechnung für den
Abrechnungszeitraum vom 01.01.2008 bis 31.12.2008 bekommen.
Ich selbst bin am 01.12.08 in die Wohnung eingezogen.
Sämtliche Zählerstände (Heizung, Warm- und Kaltwasser) wurden
laut Abrechnung erst am 25.02.2009 abgelesen (das entspricht
also dem Verbrauch von ca. 3 Monaten). Dieser Verbrauch wurde
dann als Grundlage für die Abrechnung des einen Monats
veranschlagt. Demnach (ich fasse es immer noch nicht) werden
mir 608,59 EUR Betriebskosten für einen einzigen Monat in
Rechnung gestellt. Der im Mietvertrag vereinbarte monatliche
Abschlag für die Betriebs- und Nebenkosten beläuft sich bei
mir auf 144,20 EUR. Diese wurden dann noch abgezogen, da ich
ja einen Abschlag für den Dezember gezahlt habe, aber trotzdem
soll ich jetzt 464,39 EUR nachzahlen (für einen einzigen
Monat!!!). Außerdem wurde die monatliche Miete um 53,90 EUR
erhöht.

Jetzt meine Fragen:

  1. Ist die späte Zählerablesung rechtens und können die damit
    gewonnen Daten als Grundlage für die Betriebskostenabrechnung
    genommen werden?

  2. Ist eine Abschlagserhöhung um 53, 90 EUR auf Basis dieser
    Abrechnung rechtens?

  3. Hätte man bei der späten Ablesung der Zähler nicht
    wenigstens meine monatlichen Abschlagszahlungen für die
    Betriebs- und Nebenkosten von 3 Monaten (da ja die
    Zählerstände vom 01.12.08-25.02.09), als 3 x 144,20 EUR, von
    den Betriebskosten abziehen können.

  4. Was soll ich tun??? Widerspruch, ich weiß, aber wie
    begründe ich das am besten. Muss ich trotzdem erst einmal
    alles zahlen?

Ich wäre so froh, wenn mir jemand helfen könnte.

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Die Zählerstände wurden bei der Wohnungsübergabe abgelesen.
Der Zähler ist tatsächlich ein digitaler. Aber selbst wenn der Stichtag einprogrammiert ist (kann ich das selbst nachprüfen?)s Hochheizmonats für das ganze Jahr annehmen?
Die Kalt- und Warmwasserzähler sind keine digitalen und wurden wie schon gesagt erst am 25.02 abgelesen.
Die Ablesung wurde durch die Firma techem durchgeführt.
Jetzt mal die Heizkostenabrechnung im Detail:

30% Grundkosten: die wurde laut Gradtagtabelle mit 160/1000 multipliziert (für den Dezember): 3,060845(Preis je Einheit) x 72,090 (m² unserer Wohnung) x 160/1000 = 35,30 EUR

70 % Verbrauchskosten: Gesamtkosten 4899,38 EUR : 40.359,400 kWh (Gesamteinheiten)= 0.121394 x 1749,400 (Einheiten laut unserem Zählerstand) = 212,37 EUR.

Also wurden mir für den Dezember 247,67 EUR Heizkosten berechnet.

Dazu kommen noch Warmwasserkosten von 146,20 (hier konnte nur der Zählerstand vom 25.2 genommen werden): hier wurden 31/366 für die Grundkosten veranschlagt, aber der volle Verbrauch bis Februar)

Kaltwasserkosten von 168,20 EUR: hier wurden 31/366 von den Grundkosten für Wasser und Abwasser berechnet, ansonsten volle Anteile für Gerätewartung, Verbrauchserfassung und des Verbrauchs für Wasser und Abwasser (Ablesedatum: 25.02).

Es scheint ja alles (jedenfalls die Heizkosten, angenommen der Wert ist der vom 31.12) recht schlüssig zu sein, finde es nur extrem ungerecht, dass angenommen wird, dass ich jeden Monat so viel verbrauche. Ich ziehe niewieder anfang dezember ein.
Hallo,

also um helfen zu können müsste ich erst einmal wissen, welche
Zähler an der Heizung sind. Verdunster oder Digitale?
Normalerweise ist der Abrechnungzeitraum 31.12. und dann darf
es höchstens ein paar Tage drüber sein. Bei digitalen Zählern
ist ein Stichtag vorgegeben. Dann ist es egal wann abgelesen
wird. Wurden bei deinem Einzug bzw. Auszug der Vormieter die
Zähler zwischen abgelesen? Normalerweise ist das so, dass die
Kosten für das Jahr mit dem Vormieter geteilt werden, d.h.
11/12 er und 1/12 du. DenVerbrauch bis Feb. darf für 2008
nicht zugrunde gelegt werden.
Ich müsste da schon genauer Zahlen zum Gesamtverbrauch der
Wohnung zu haben. Hat die Abrechnung eine Ablesefirma wie Ista
oder so gemacht? Wie wurde das aufgeteilt?

Lg Heike

Guten Tag,

ich habe eine Frage zur Betriebskostenabrechnung und hoffe,
dass mir jemand helfen kann!

Gestern habe ich die Betriebskostenabrechnung für den
Abrechnungszeitraum vom 01.01.2008 bis 31.12.2008 bekommen.
Ich selbst bin am 01.12.08 in die Wohnung eingezogen.
Sämtliche Zählerstände (Heizung, Warm- und Kaltwasser) wurden
laut Abrechnung erst am 25.02.2009 abgelesen (das entspricht
also dem Verbrauch von ca. 3 Monaten). Dieser Verbrauch wurde
dann als Grundlage für die Abrechnung des einen Monats
veranschlagt. Demnach (ich fasse es immer noch nicht) werden
mir 608,59 EUR Betriebskosten für einen einzigen Monat in
Rechnung gestellt. Der im Mietvertrag vereinbarte monatliche
Abschlag für die Betriebs- und Nebenkosten beläuft sich bei
mir auf 144,20 EUR. Diese wurden dann noch abgezogen, da ich
ja einen Abschlag für den Dezember gezahlt habe, aber trotzdem
soll ich jetzt 464,39 EUR nachzahlen (für einen einzigen
Monat!!!). Außerdem wurde die monatliche Miete um 53,90 EUR
erhöht.

Jetzt meine Fragen:

  1. Ist die späte Zählerablesung rechtens und können die damit
    gewonnen Daten als Grundlage für die Betriebskostenabrechnung
    genommen werden?

  2. Ist eine Abschlagserhöhung um 53, 90 EUR auf Basis dieser
    Abrechnung rechtens?

  3. Hätte man bei der späten Ablesung der Zähler nicht
    wenigstens meine monatlichen Abschlagszahlungen für die
    Betriebs- und Nebenkosten von 3 Monaten (da ja die
    Zählerstände vom 01.12.08-25.02.09), als 3 x 144,20 EUR, von
    den Betriebskosten abziehen können.

  4. Was soll ich tun??? Widerspruch, ich weiß, aber wie
    begründe ich das am besten. Muss ich trotzdem erst einmal
    alles zahlen?

Ich wäre so froh, wenn mir jemand helfen könnte.

Hallo,
normalerweise zeigen die digitalen Ablesegeräte verschiedene Werte an. Einmal den gesamten Vorjahreswert, den aktuellen Verbrauch und normalerweise den stichtag. Wenn eine Zwischenablesung stattgefunden hat, darf auch nur der tatsächliche Verbrauch abgerechnet werden. Habt ihr tatsächlich 1749 Einheiten verbraucht. Dies müsste aus der Zwischenablesung und Endablesung ersichtlich sein. Ich nehme an der Abrechnungszeitraum ist 1.1. - 31.12. eines jeden Jahres. Man müsste auch auf den Zählern nachvollziehen können was bis heute verbraucht ist. Dies kann man dann evtl. vergleichen. Auch beim Wasser darf nur der tatsächliche Verbrauch des Abrechnungsjahres abgerechnet werden. Ich kenne die Firma Techem aus eigener Erfahrung :wink:). Die machen es sich ziemlich einfach was die Berechnungen betrifft. Die müssten dann normalerweise das Wasser herunterrechnen um so auf den Verbrauch von dem einen Monat zu kommen. Die dürfen nicht den Gesamtverbrauch abrechnen!!
Ich würde Widerspruch einlegen und die aktuelle Abrechnung die ja jetzt durchgeführt wird abwarten. Da ich die Gegebenheiten des Hauses nicht kenne, kann ich leider nicht mehr dazu sagen. Aber evtl würde ich mal vorsichtshalber einen Mieterrechtsschutz abschließen. Nur zum Schluß soviel. Ich habe in einer kleinen Abrechnungsfirma gearbeitet und wir haben so einige „falsche“ Abrechnungen der Techem auf den Tisch bekommen.
Lg Heike

wenn ich dir so helfen soll, dass es zum erfolgt führt, brauche ich übergabeprotokoll, mietvertrag und komplette abrechnung.

Hallo, na da war ja eine „nette“ vorweihnachtliche Überraschung…

Also was die Zählerablesung betrifft: es muss doch ein Einzugsprotokoll geben, bei dem alle Zählerstände abgelesen wurden - das wäre schon mal die Grundlage für die Abrechnung. Dann kommt es, bei den Heizkosten, darauf an, was für Zähler angebracht sind. Sind es elektronische Heizkostenverteiler ist es nicht schlimm wenn die Ablesung erst im Februar erfolgte, da sie den Stand zum 31.12. speichern und dieser dann ein Jahr lang abgerufen werden kann. Sind es keine elektrischen sondern Verdunstungsröhrchen, wäre es schon blöd, weil dann eben tatsächlich der Verbrauch von Januar und Februar mit abgerechnet worden wäre. Falsch ist das grundsätzlich nicht, weil auch der Verbrauch ja nachweislich angefallen ist. Was das Wasser angeht, können Sie Ihren Verbrauch ja anhand des Einzugsstandes und des im Februar abgelesenen Standes einfach nachvollziehen. Aber wenn Sie alleine in der Wohnung sind, sollte das ja nicht so viel sein, als das 600,00 € zustande kämen.
Wenn der Abrechnungszeitraum tatsächlich dem Kalenderjahr entspricht, hätten die Verbräuche zum 31.12. zurückgerechnet werden müssen - ansonsten ist es ja ´fast logisch, dass Ihre Vorauszahlung nicht ausreichend sein kann.

Die Erhöhung der Vorauszahlung um 53,90 € ist in meinen Augen Unsinn. Nach einem Monat kann kein Mensch sagen ob die Vorauszahlung auf das Jahr gerechnet ausreichend ist. Denn es kommt oft vor, dass Mieter die in kalten MOnaten eingezogen sind, eine höhere Nachzahlung haben, dann aber bei der Abrechnung eines ganzen Jahres ein Guthaben. Insofern ist mir die bei Ihnen angegebene Summe von über 600,00 € durchaus logisch - in den Monaten Dezember bis Februar fallen die meisten Kosten an.

Lange Rede… ich würde Widerspruch einlegen und die Vorauszahlung erstmal nicht erhöhen. Dann würde ich prüfen, welche Form der Heizungsverbrauchserfassung denn nun vorliegt. Sollten die Heizkosten nur für Dezember sein, wäre es sehr hoch, müsste sich ja aber anhand der Zählerstände nachweisen lassen. Sind es die Verbräuche bis Februar bitten Sie um Korrektur der Abrechnung oder verlangen Sie dass die von IHnen für 01 und 02 gezahlten Abschläge mit angerechnet werden. In jedem Fall würde ich das persönliche Gespräch suchen - ist einfacher und verständlicher als umständlicher Schriftverkehr.

Für dieses Jahr empfehle ich IHnen, die Zählerstände zum 31.12. selbst abzulesen.

Freundliche Grüße

Der Betriebskostenabrechnung wegen Unwirtschaftlichkeit widersprechen und entsprechende Rechnungseinsicht fordern. Bitte vorrechnen lassen wie die Beträge zustande kommen. Für mich hört es sich so an als wäre die Abrechnung nicht nur für einen Monat sondern für das gesamte Jahr.

Steht drauf ? Abrechnungszeitraum

01.01.08-31.12.2008

UND (GANZ WICHTIG):

IHR ABRECHNUNGSZEITRAUM 01.12.08-31.12.2008