Betriebskostenabrechung zu spät?

Habe heute am 22.01.2010 meine BK-Abrechnung für den Zeitraum 01.01.08 - 31.12.08 bekommen. Meine Frage ist ob ich diese noch bezahlen muss. Dabei gibt es einiges zu beachten.

Im Mietvertrag stehen ich und mein damaliger Freund. Jedoch ist er schon vor über einem Jahr ausgezogen, was ich meiner Vermieterin auch mitteilte (allerdings nur mündlich). Habe nun in der Zwischenzeit auch das Briefkastenschild und Klingelschild natürlcih gewechselt.

Laut Poststempel ist der Brief am 23.12.2009 abgestempelt geworden, dieser war an meinen damaligen Freund adressiert, Die Post konnte ihn nicht zustellen und er ist zurück gegangen. Heute lag er im Briefkasten, ich denke meine Vermieterin hat ihn persönlich reingesteckt.

Muss ich nun noch zahlen oder nicht? Wenn Sie den Brief an uns beide addressiert hätte wäre er schließlich angekommen, also ist es das Verschulden meiner Vermieterin das der Brief zu spät ankam?

Vielen dank im vorraus für die Antworten.

Tur mir leid, kann da acuh nicht helfen.

da hat er pech-schreibe ihm, dass du die abrechnung am 22.1.10 und damit zu spät erhalten hast und damit ist er mit seiner nachforderung ausgeschlossen.

Der Vermieter kann keine Nachforderung mehr geltend machen, er hätte die Abrechnung bis zum 31.12.09 schicken müssen. Das würde ich ihm schreiben…weist die Abrechnung jedoch ein Guthaben aus, dann hast Du auch heute noch ein Anrecht darauf.

Hallo,

meiner Ansicht nach ist die Betriebskostenabrechnung zu spät angekommen. Selbst wenn sie am 23.12.2009 adressiert war, hätte die Vermieterin noch die Chance gehabt die Abrechnung pünktlich zuzustellen. Die Abrechnung ist verjährt und muss nicht gezahlt werden.

Viele Grüße aus Leipzig