Betriebskostenbetrug

Hallo

Ich habe festgestellt, dass der Vermieter in seiner Betriebskostenrechnung bei Haustrom das dreifache, bei Frischwasser und Abwasser 15% auf die Ortsüblichen Tarife draufgeschlagen hat. Ein schöner Nebenverdienst. Andere Positionen, wie Heizung u.s.w. kann ich im Moment noch nicht nachvollziehen, da ich die Einzelnen Preise noch nicht kenne. Es ist wohl niemanden aufgefallen. Die Rechnungen sind erst einmal bezahlt worden.
Wie sieht die Rechtliche Lage aus. Ist das nicht ein Fall für den Staatsanwalt?

Für Eure Bemühungen danke ich im Voraus

Gruß Lutz

Hallo Lutz,

bei Betrug muss absichtliches Handeln vorhanden sein.

Ich habe festgestellt, dass der Vermieter in seiner
Betriebskostenrechnung bei Haustrom das dreifache, bei
Frischwasser und Abwasser 15% auf die Ortsüblichen Tarife
draufgeschlagen hat. Ein schöner Nebenverdienst.

Grundsätzlich ist ein Zusatzeinkommen aus den Nebenkosten verboten. Unter gewissen Umständen kann der Mieter fristlos das Mietverhätnius dann kündigen, wenn dem Vermieter absichtliches Vorgehen nachweisbar ist. 15 % Aufschlag auf eine Wasserrechnung ist Absicht. Der Vermieter darf dem Mieter nur die Kosten berechnen, die er selbst zahlen musste. Die Staatsanwaltschaft wird den Vorgang einstellen udn Dich auf den Zivilweg verweisen.

Andere

Positionen, wie Heizung u.s.w. kann ich im Moment noch nicht
nachvollziehen, da ich die Einzelnen Preise noch nicht kenne.
Es ist wohl niemanden aufgefallen. Die Rechnungen sind erst
einmal bezahlt worden.

Nun muss ich aus der fachlichen Seite einfach auch mal feststellen, dass hier die Mieter durchaus eine erhebliche Mitschuld tragen, dass falsch abgerechnete Zahlen auch noch bezahlt werden. Ich zahle doch nicht einfach Wasser, Strom oder Heizung ohne dass ich weiss, ob diese Kosten tatsächlich berechtigt sind. Da muss ich mir schon die Zeit nehmen, die Belege einzusehen und zu prüfen. Wie oft zahlen z.B. Mieter Verwaltungskosten, Reparaturen, Kontoführungskosten und nur per zufälliger Kontrolle kommt dies raus. Wir haben uns schon im Generellen dazu verpflichtet, dass wir jedem Mitglied anbieten die Abrechnung zu prüfen, Neumitglieder sogar auffordern, uns die bisherigen Abrechnung vorzulegen, um künftige falsche zu verhindern.

Bitte auch beachten, dass es durchaus den Mangel in den Abrechnungen gibt, dass für 2001 oder 2001/2002 versehentlich bei der Umrechnung von EURO und DM Fehler auftreten oder ein Betrag in DM der Abrechnungsfirma mitgeteilt wird, obwohl nach EURO abgerechnet. Hier treten Fehler auf. Die müssen nicht aus Absicht bestehen.

Wie sieht die Rechtliche Lage aus. Ist das nicht ein Fall für
den Staatsanwalt?

Ich unterstelle, dass Du die Abrechnungen, die der Vermieter erhalten hat, eingesehen hast. Wenn nun bei der Prüfung sich ergibt, dass der Vermieter unzulässig abgerechnet hat, liegt eine **ungerechfertigte Bereicherung gem. § 817 BGB i.V.m.§ 812 BGB >/B> vor. Die Herausgabe der Gelder, die dem Vermieter nicht zustehen, ist bindend. Weigert er sich, kannst Du diese Mehrkosten von der Miete abziehen.

Gruss Günter**