Betriebskostenerhöhung trotz Guthabens?

Hallo,

könnt Ihr mir ev. beim vorliegenden Fall weiterhelfen?

Mieter A bekommt die Nebenkostenabrechnung für 2005 von Vermieter B
fristgerecht zugesandt. Das Guthaben beträgt ca. 20 €.

Vermieter B schreibt allerdings in einer anhängenden Seite, daß sich
für das darauffolgende Jahr 2006 die Nebenkosten insofern erhöht
hätten, daß monatlich ca. 100 € mehr zu zahlen sind.

Damit würde Mieter B mit der nächsten Nebenkostenabrechnung im
nächsten Jahr ca. 1.200 € an Nachzahlungen haben.

Wäre das wohl so zulässig?

Danke und beste Grüße!

Hallo

ohne konkrete Nachweise bestimmt nicht. Das die NK in einem Jahr um den geforderten Betrag steigen sollen, würd ich mir abber gaaaaaanz genau vorlegen lassen und dann genauestens prüfen

LG
Der Kater :wink:

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Moin,

der Mieter könnte sich informieren, wie sich die Preise für Heizstoffe entwickelt haben und dann nochmal abschätzen, ob der neue Abschlag völlig daneben liegt. Sollte er diese Überzeugung belgen können, lohnt sich ein Gespräch mit dem Vermieter.

Anmerkung: Der Vermieter hat keinerlei Vorteil von einem überhöhten Abschlag, mit der nächsten Abrechnung bekäme der Mieter das Geld eh zurück. Dass ein Vermieter sich Liquidität über die Nebenkostenvorauszahlung beschaffen muss, ist eher selten.

Gruß Ralf

Vorauszahlungen um monatlich 100 Euro erhöhen?
Ist das nicht ein Tipp-/Komma-/Denkfehler?

Nach § 556 BGB Abs. (2) müssen die Vorauszahlungen in angemessener Höhe sein.
http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html

Die angemessene Höhe ergibt sich i.A. aus Abrechnungsbetrag des Vorjahres : Anzahl der Vorauszahlungstermine
z.B. Abrechnungsbetrag 1.200 Euro : 12 Monate = 100 Euro monatlich
Ein angemessener Zuschlag für bereits bekannte/noch zu erwartende Preissteigerungen darf angesetzt werden.
Üblicherweise wird der Zuschlag sich max. zwischen 5-10 % bewegen.
Hier evtl. etwas mehr, da aus dem Abrechnungsbetrag 2005 der Vorauszahlungsbetrag für 2007 ermittelt werden soll …

Es wären auch noch diverse besondere Einzelfall-Situationen denkbar - z.B. Vorjahres-Abrechnungsbetrag bezog sich nur auf eine anteilige Nutzungszeit.
Ggfs. wäre da entsprechend um-/hochzurechnen …

Der Vermieter wird die Erhöhung der Vorauszahlungen ggfs. erläutern müssen …