Es geht um eine Wohnung mit 45 qm, 250 Euro Kaltmiete und 50 Euro monatlich Betriebskosten, welche seit juli2010 bewohnt wird. Nun kam ein Anruf vom Vermieter, dass sich alle Hausmitbewohner an einen Tisch setzen müssen um zu klären, ob er ein Schneeräumdienst beauftragt wird, der 350 Euro im Monat kostet, was er dann durch 4 Mietparteien und ihn selbst(also durch5) teilen und die Kosten auf die Betriebskosten mit drauf schlagen will. Oder alle müssen sich darauf einigen, dass sie den Dienst selbst machen. Nun stellt sich die Frage, darf er diese Kosten einfach durch 5 teilen und die Miete um 35 Euro monatlich erhöhen? Vorallem steht in unseren Mietverträgen drin, dass in den Betriebskosten auch der Winterdienst enthalten ist. Und es steht nicht drin, dass die Mieter den Winterdienst machen müssen. Eine Hausordnung in der das noch stehen könnte gibt ich nicht.
Die anderen Mieter im Haus haben noch nie eine Betriebskostenabrechnung bekommen(seit 10 Jahren). Für die entsprechende Wohnung von der ich rede, gibt es noch keine, weil sie noch kein Jahr bewohnt ist.
Gibt es eine Regelung um wieviel die Vermieter die Betriebskosten erhöhen können? Kann man die Schneeräumkosten einfach durch 5 teilen, obwohl im Haus zwei Wohnungen leer sind?Vorallem wenn wie in diesem Fall noch keine Abrechnung existiert, bzw. der Schneeräumdienst da angeblich mit drin ist? Für mein Verständnis existiert da ja eine Fehlkalkulation, oder?
Ich würde mich freuen wenn mir da jemand schnell weiter helfen kann!!!
Vielen Dank!
FAQ:1129
halte dich an die Regeln, dann gibt’s auch Antworten.
vnA
darf er
diese Kosten einfach durch 5 teilen und die Miete um 35 Euro
monatlich erhöhen? Vorallem steht in unseren Mietverträgen
drin, dass in den Betriebskosten auch der Winterdienst
enthalten ist. Und es steht nicht drin, dass die Mieter den
Winterdienst machen müssen. Eine Hausordnung in der das noch
stehen könnte gibt ich nicht.
Die anderen Mieter im Haus haben noch nie eine
Betriebskostenabrechnung bekommen(seit 10 Jahren). Für die
entsprechende Wohnung von der ich rede, gibt es noch keine,
weil sie noch kein Jahr bewohnt ist.
die miete kann er natürlich nicht erhöhen.
ist eine betriebskostenabrechnung im mv vereinbart? dann kann er die räumungskosten auf dich abwälzen, aber natürlich nicht zu 1/5 sondern gemäss umlageschlüssel, z.B. zu je 1/Anz. Mieteinheiten
die miete kann er natürlich nicht erhöhen.
ist eine betriebskostenabrechnung im mv vereinbart? dann kann
er die räumungskosten auf dich abwälzen, aber natürlich nicht
zu 1/5 sondern gemäss umlageschlüssel, z.B. zu je 1/Anz.
Mieteinheiten
Eine Betriebskostenabrechnung ist im Mietvertrag vereinbart. Wie ist der Umlageschlüssel, bzw. wo finde ich den heraus? In dem Haus wohnen 3 Leute in 3 Wohnungen. Dazu gibt es eine leere Wohnung mit Bad, welche aber als Abstellraum genutzt wird vom Vermieter und es gibt 2 Zimmer ohne Bad welche im Moment nicht vermietet sind, aber vermietet werden sollen.(Mir hatte er diese Zimmer auch zum Mieten angeboten)
und es gibt eine Kneipe mit 2Besitzern, welche bewirtschaftet wird. Ist der Umlageschlüssel dann pro qm der in Bezug auf die gesamte Hausfläche zu berechnen(inbegriffen die Leerstehenden Wohnungen/Zimmer) oder wird das auf Personen, also 3Mieter plus 2Kneipenbesitzer berechnet und die Vermieter sind aus dem Schneider?oder werden dabei auch Personen mitgerechnet die theoretisch in den Wohnungen leben könnten, welche aber nicht bewohnt sind?
lg
§ 556a
Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten
(1) Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen.
* Sofern eine Hausgemeinschaft es noch schafft, sich zus.zu setzen u. zus. den Schnee abwechselnd zu räumen, sollte sie das unformal tun. Es dient auch der Kommunikation insgesamt. Ferner ist allg. zu fragen, wie oft schneit es denn so stark, dass unbedingt ein teurer Winterdienst nötig ist bei unseren milden Wintern ? Zusammen helfen, spart allen u. stimmt den Hausbesitzer milde. Reines Anspruchsdenken gegen den Hausbesitzer bei der geringen Miete, ist unangebracht. Wir alle regen uns ja auch auf, wenn der Hausbesitzer nur fordert! Also- ein Entgegenkommen dem Hausbesitzer dürfte für alle billiger sein u. er wird nicht so schnell an die nächste Mieterhöhung denken!
Das sehe ich vollkommen genauso! Nur ist es manchmal besser zu wissen was man darf und was nicht. Denn in Vergangenen Jahren soll es schon Betriebskostenerhöhungen gegeben haben, welche manche Mieter einfach so hingenommen haben ohne zu wissen was an Betriebskosten wirklich ausgegeben wurde. Da ist es dann doch gut zu wissen, zu welchen Anteilen bestimmte Dinge angerechnet werden dürfen, wenn man willkürliche Erhöhungen nicht einfach mitmachen möchte.