folgendes problem:
im FEBRUAR diesen Jahres Betriebskostenabrechnung bekommen, die eine Nachzahlung von 500 Euro bedeutet. letztes jahr gab es schon mieterhöhung um 60 euro, ebenfalls wegen betriebskosten.
dem vermieter einen brief (einschreiben) geschickt, in dem um erneute prüfung und detailierte auskunft/einsicht gebeten wurde.
bis heute (AUGUST!!!) keine antwort von ihm.
nun meine fragen:
—> sind die betriebskosten (bei zentralheizung) wirklich so sehr
gestiegen?
—> gibt es eine frist, an die der vermieter sich halten muss, zwecks
antworten bzw. aufstellung zuzuschicken??
—> wie lange zurückliegende rechnungen müssen überhaupt bezahlt?
danke für eure antworten!!! 
Hallo Liane,
> sind die betriebskosten (bei zentralheizung) wirklich
so sehr gestiegen?
da es hier auch um individuellen Verbrauch geht, kann das der Mieter besser beantworten, als wir hier.
—> gibt es eine frist, an die der vermieter sich halten
muss, zwecks antworten bzw. aufstellung zuzuschicken??
Muss er ja - leider - nach BGH-Urteil nicht unbedingt. Er muss Einsicht gewähren. Wenn Frist, dann selber setzen.
—> wie lange zurückliegende rechnungen müssen überhaupt
bezahlt?
Da die Jahresabrechnung eine solche ist, sollte eigentlich jedes Jahr das abgerechnet werden, was angefallen ist. Im Zweifelsfalle kann man dies natürlich anfechten.
Bisher scheint mir deine Schilderung aber zu unsicher und auch etwas konfus. Da sollte man sich besser an einen Anwalt oder wenigstens an eine Mieterberatung wenden, um abzuklären, ob hier überhaupt etwas nicht in Ordnung ist.
Beste Wünsche!
Horst