Betriebskostenerstattung nach Auszug?

Hallo,

mal angenommen jemand wohnt seit einigen Jahren in einer Wohnung und hat bei der Betriebskostenabrechnung immer ein Guthaben gehabt. Die Abrechnung kommt aber erst 1 Jahr später, d.h. Abrechnung für 2004 kommt erst Ende 2005. Die Miethöhe wurde nie angepasst. Nun möchte der Mieter Anfang 2006 ausziehen. Wie sieht es aus mit der Erstattung der Betriebskosten für 2005? Kommt diese dem Nachmieter zugute? Wie werden die Betriebskosten für 2006 abgerechnet, monatsanteilig? Mal angenommen monatsanteilig, also Jahr/12, was ist wenn der Nachmieter höhere Kosten verursacht, kann dann eine Nachforderung entstehen?

Vielen Dank für eure Antworten.
Gruß
ajlav

Hallo,

will ein Mieter verhindern, dass die Heizkosten und Warnwasserkosten nach Gradtagen abgerechnet werden, muss er den Vermieter auffordern, bei Auszug die Zählerstände der Heizung und/oder Warmwasserversorgung abzulesen. Bitte solche Aufforderungen schriftlich an den Vermieter. Der Mieter muss die Ablesekosten tragen. Sie liegen etwa bei 35-40 €. Es rentiert sich jedoch. Vor allen dann, wenn ein Auszug in den Wintermonaten erfolgt. Erstattungen erhält der Mieter, dem diese zustehen.

Die Heizkosten werden nach Grundkosten ( Wohnfläche ) und Verbrauchskosten ( Ablesewerte)abgerechnet. Bei einem Auszug vor Ablauf einer Abrechnungsperiode wird die Wohnfläche anteilig berechnet.

Die Warmwasserkosten werden nach Grudnkosten ( Kalendertage ), bei Auszug in der Periode die anteiligen Tage, die Verbrauchskosten nach Ableseständen abgerechnet.

Dies ist keine Rechtsauskunft im Sinne des RBerG und stellt die persönliche Meinung des Autors dar.

Grüsse Günter

mal angenommen jemand wohnt seit einigen Jahren in einer
Wohnung und hat bei der Betriebskostenabrechnung immer ein
Guthaben gehabt. Die Abrechnung kommt aber erst 1 Jahr später,
d.h. Abrechnung für 2004 kommt erst Ende 2005. Die Miethöhe
wurde nie angepasst. Nun möchte der Mieter Anfang 2006
ausziehen. Wie sieht es aus mit der Erstattung der
Betriebskosten für 2005? Kommt diese dem Nachmieter zugute?
Wie werden die Betriebskosten für 2006 abgerechnet,
monatsanteilig? Mal angenommen monatsanteilig, also Jahr/12,
was ist wenn der Nachmieter höhere Kosten verursacht, kann
dann eine Nachforderung entstehen?

Vielen Dank für eure Antworten.
Gruß
ajlav