wir haben letztens für unsere Wohnung eine Betriebskostennachzahlung von unserem Vermieter erhalten in Höhe von 1200,- Euro für 2010. Die Nachzahlung gilt nur für Grundsteuer, Müll, Hausmeister usw… Strom, Wasser, Gas rechnen wir selber mit den Versorgern ab. Müssen wir diese anerkennen?
Hallo!
Abzurechnen sind alle mietvertraglich vereinbarten Betriebskosten, es sei denn, daß eine Pauschalzahlung vereinbart wurde (mit der alles abgegolten ist). Für Heiz- u. Warmwasserkosten ist die Vereinbarung einer Pauschale unzulässig, aber dieses Problem stellt sich hier nicht.
Sie müssen die Abrechnung nicht anerkennen; Einwendungen können innerhalb eines Jahres nach Zugang der Abrechnung vorgebracht werden. Erfahrungsgemäß sind 9 von 10 Abrechnungen falsch, betroffen sind meistens die von Ihnen genannten Betriebskosten Hausmeisterkosten und Müllgebühren, vielfach auch die Grundsteuerumlage. Die hohe Nachforderung läßt vermuten, daß auch Ihre Abrechnung fehlerhaft ist.
Das Betriebskostenrecht ist in Einzelfragen äußerst kompliziert, so daß Fehler nur durch Überprüfung der Abrechnung, des Mietvertrags, der Rechnungen und der Dienstleistungsverträge (z.B. Hausmeistervertrag) festgestellt werden können.
Weitere Ausführungen können wegen der Fülle der Einzelfragen hier nicht erfolgen. Rechtsberatung ist zu empfehlen; alternativ empfehle ich Anschaffung des Buchs von Dr. Hans Langenberg, Betriebskostenrecht, 5. Aufl., Preis 39 EUR, detailliert und verständlich geschrieben. Viele der Betriebskosten-Taschenbücher im Preis zwischen 7 und 20 EUR sind ungeeignet, weil sie kritische Fragen zu oberflächlich abhandeln. amazon.de und buecher.de liefern portofrei - KEINE (billigere) ÄLTERE AUFLAGE bestellen!
Hallo,
wir haben letztens für unsere Wohnung eine Betriebskostennachzahlung von unserem Vermieter erhalten in Höhe von 1200,- Euro für 2010. Die Nachzahlung gilt nur für Grundsteuer, Müll, Hausmeister usw… Strom, Wasser, Gas rechnen wir selber mit den Versorgern ab. Müssen wir diese anerkennen?
Danke für alle Antworten