Hallo Ihr lieben,
ich muss leider mal wieder die Community mit einem nicht so erfreulichen (natürlich reich fiktiven) Fall bemühen:
D. ist Vermieter von mehreren Wohnungen.
In einer seiner Wohnungen wohnt eine (erfolglose) Rechtsanwältin in den 60ern, die notorisch alle Nachzahlungen sowie die Zahlung von Heizkosten etc. mit fadenscheinigen Begründungen verweigert.
Am 15.12.2008 wurde die Betriebskostenabrechnung erstellt, die für die besagte Anwältin eine Nachzahlung von etwa 180 Euro aufweist.
Als Zahlungsziel wurde von Seiten der Verwaltung der 25.12. angegeben.
Diesen Termin hat die Anwältin verstreichen lassen, ebenso einen folgenden Termin Mitte Januar.
Im Vorjahr hat die Anwältin die Zahlung mit dem Verweis dass Sie eine Akteneinsichtnahme wünscht verweigert. Die Verwaltung (eine Anwaltskanzlei im selben Haus, also ihre Konkurrenz) berief sich auf das Urteil des BGH dass die Mieterin zu den Belegen zu kommen hat und nicht umgekehrt. Dies lehnte die Anwältin trotz (!) 20 Schreiben des Vermieters mit der Aufforderung die Akten einzusehen mit dem Hinweis ab, dass Sie die Sache anwaltlich behandle und dass die Einsichtnahme bei ihrer Konkurrenz unzumutbar sei. Wohlgemerkt: Die Anwältin hat einen privaten Mietvertrag obwohl sie ein stilles Gewerbe betreibt.
In diesem Jahr hat der Vermieter die Belege selber zur Hand und hat der Anwältin in mehreren Zahlungsaufforderungen angeboten, die Akten einzusehen. Jedoch rührt sich die liebe Mieterin nicht.
Nun die Frage: Berechtigt der Wunsch die Abrechnungsunterlagen einzusehen überhaupt zur Zurückhaltung der Nachzahlung?
Und wenn ja, dann kann man sich doch nicht monatelang die Zahlung verweigern, obwohl man dem Vermieter noch nicht einmal den Wunsch nach Akteneinsicht erklärt hat.
Es sind zwei Zahlungstermine durch die Verwaltung sowie eine Zahlungserinnerung durch den Vermieter ausgesprochen worden.
Der Vermieter ist jedoch nicht willens, laufend Einschreiben an die Mieterin zu senden, wo er doch weiß, dass die Mieterin ohnehin die Mahnkosten sowie die Zinsen nicht bezahlen wird.
Was sind die Bedingungen, dass der Vermieter einen Rechtsanwalt einschalten kann und die Mieterin die Kosten tragen muss?
Es ist offenkundig, dass die Mieterin kein Geld hat und dass sie (wie schon seit 20 Jahren) provozieren will.
Danke für Eure Antworten.
Viele Grüße
Daniel