Betriebskostennachzahlung Mietswohnung... mir kommt das etwas komisch vor

… Hallo wir haben jetzt unsere Betriebskostennachzahlung bekommen und müssen natürlich Nachzahlen.

Nur macht mich eine Sache stutzig:

Im gesamten Haus sind:

-EG Apotheke ca 133m²

-1. OG Arztpraxis ca. 133m²

-2. OG Unsere WG ca. 133m²

und zuletzt

-3. OG Mietswohnung ca. 55m²

Die Grundsteuer/Deichbetrag beträgt 1720,64 Euro,

davon fallen auf unsere Wohnung 504 Euro.

Also > sogesehen ist die ganze Grundsteuer gleichmäßig aufgeteilt worden, ist dies rechtens?

Weil ich mal gelesen habe, dass ein Gewerbe, wozu warscheinlich auch eine Apotheke und eine Arztpraxis gehören, mehr Grundsteuer zahlen müssen.

Oder habe ich mich jetzt hier vertan? Bin ja auch kein Jurist :wink:

Wäre nett, wenn mir da jemand weiter helfen kann.

Achja das Haus befindet sich in 28201 Bremen (Neustadt) falls das nötig ist.

Da ich nur ohne Gewerbe vermiete , kann ich diese Frage leider nicht rechtsicher beantworten .Aber interessant wäre für mich die Antwort auch .

mit freundlichen Grüßen aus Dresden
G.Ziesche

Hallo,

Du hast völlig Recht, müsstest aber erstmal herausfinden, ob das Finanzamt für Euer Haus wegen der teilweisen gewerblichen Nutzung überhaupt eine höhere Grundsteuer veranschlagt hat. Der Vermieter muss das darlegen können. Wenn dem so ist, darf der Vermieter diese höheren Steuern auch nur auf die gewerblichen Nutzer und nur den Rest auf die „normalen“ Wohnungsmieter umlegen.

Gruß
svasta

Hallo Geppi85,
das hast Du ganz richtig erkannt.
Die unterschiedliche Belastung des gewerblichen Teils und des Wohnteils eines Hauses muss möglichst berücksichtig werden(Mischnutzung-Gewerberaum/Wohnraum). Dem Vermieter ist es zuzumuten, aus dem Einheitswertbescheid den prozentualen Anteil des Wohn- und Gewerberaums zu ermitteln um dann die Grundsteuer gerecht aufzuteilen.
Ich hoffe ich konnte Dir helfen.
LG minna44

Hallo, ohne Gewähr antworte ich wie folgt:
Als erstes möchte ich erwähnen, daß der Mieter ab Erhalt der NK-Abrechnung 4 Wochen Zeit zur Prüfung hat.-
Wenn der Umlageschlüssel bei der Pos. Grundsteuer qm ist, dann liegt hier anscheinend ein Fehler vor. Ihr Grundsteueranteil berechnet sich so:
(1720,64:454)= 3,79. Die 3,79 sind der Grundsteueranteil pro qm. Mit Ihren 55m² multipliziert, ergibt dies (3,79x55)= 208,45 Eur.
Wie man auf 504,-- Euro kommt, ist mir schleierhaft.- Hoffe, ich konnte weiterhelfen, Gruß- Achim

Hallo, guten Tag
Sie haben Recht.Bei Wohnung und Gewerbe muss das Gewerbe mehr zahlen.Wie hoch der Schlüssel bzw.der Unterschied ist kann ich Ihnen nicht sagen.
Sie müssten 514,26 bezahlen und bezahlt haben Sie 504,00€.Also haben Sie bereits weniger bezahlt.
Ob das inIhrer Stadt reicht fragen Sie bitte beim Mieterbund
mit freundlichen Grüßen a.g.

die 55m² wohnung ist von einem anderen Mieter, wir haben die 133m² (unsere WG)

trotzdem danke

Hallo

Also > sogesehen ist die ganze Grundsteuer gleichmäßig
aufgeteilt worden, ist dies rechtens?

Weil ich mal gelesen habe, dass ein Gewerbe, wozu
warscheinlich auch eine Apotheke und eine Arztpraxis gehören,
mehr Grundsteuer zahlen müssen.

Das hast Du eventuell richtig gelesen. Du mußt herauskriegen, ob für euer Gebäude von der Gemeinde höhere Grundsteuern für Gewerbemieter erhoben werden. Das kann Dir der Vermieter sagen, der hat ja den Gewerbesteuerbescheid vorliegen.

Gruß
Horst

Guten Tag

und danke für die Anfrage.

Es gibt zwei unterschiedliche sogenannte Hebesätze für die Grundsteuer. Dem Hebesatz A unterliegen Land – und Forstwirtschaft und dem Hebesatz B alle anderen.

Somit dürfte klar sein, da die von Ihnen gelisteten Mieter alle dem Hebesatz B unterliegen dass die Berechnung vollkommen korrekt ist.

Wir hoffen wir konnten helfen.

Mit freundlichen Grüssen

Hallo guten Abend,ein Gewerbe wird immer anders berechnet.Würde dir raten den Mieterbund anzurufen die helfen dir,kostet dich zuerst nix.Liebe grüße anna Viel glück

Ich weiß nicht, ob es speziell für Bremen eigene Verordnungen gibt…normalerweise ist es so, dass die unterschiedliche Bessung von Grundbesitzabgaben für Gewerbe- und Mieträume selbstverständlich in der Abrechnung berücksichtigt werden müssen.