Du hast völlig Recht, müsstest aber erstmal herausfinden, ob das Finanzamt für Euer Haus wegen der teilweisen gewerblichen Nutzung überhaupt eine höhere Grundsteuer veranschlagt hat. Der Vermieter muss das darlegen können. Wenn dem so ist, darf der Vermieter diese höheren Steuern auch nur auf die gewerblichen Nutzer und nur den Rest auf die „normalen“ Wohnungsmieter umlegen.
Hallo Geppi85,
das hast Du ganz richtig erkannt.
Die unterschiedliche Belastung des gewerblichen Teils und des Wohnteils eines Hauses muss möglichst berücksichtig werden(Mischnutzung-Gewerberaum/Wohnraum). Dem Vermieter ist es zuzumuten, aus dem Einheitswertbescheid den prozentualen Anteil des Wohn- und Gewerberaums zu ermitteln um dann die Grundsteuer gerecht aufzuteilen.
Ich hoffe ich konnte Dir helfen.
LG minna44
Hallo, ohne Gewähr antworte ich wie folgt:
Als erstes möchte ich erwähnen, daß der Mieter ab Erhalt der NK-Abrechnung 4 Wochen Zeit zur Prüfung hat.-
Wenn der Umlageschlüssel bei der Pos. Grundsteuer qm ist, dann liegt hier anscheinend ein Fehler vor. Ihr Grundsteueranteil berechnet sich so:
(1720,64:454)= 3,79. Die 3,79 sind der Grundsteueranteil pro qm. Mit Ihren 55m² multipliziert, ergibt dies (3,79x55)= 208,45 Eur.
Wie man auf 504,-- Euro kommt, ist mir schleierhaft.- Hoffe, ich konnte weiterhelfen, Gruß- Achim
Hallo, guten Tag
Sie haben Recht.Bei Wohnung und Gewerbe muss das Gewerbe mehr zahlen.Wie hoch der Schlüssel bzw.der Unterschied ist kann ich Ihnen nicht sagen.
Sie müssten 514,26 bezahlen und bezahlt haben Sie 504,00€.Also haben Sie bereits weniger bezahlt.
Ob das inIhrer Stadt reicht fragen Sie bitte beim Mieterbund
mit freundlichen Grüßen a.g.
Also > sogesehen ist die ganze Grundsteuer gleichmäßig
aufgeteilt worden, ist dies rechtens?
Weil ich mal gelesen habe, dass ein Gewerbe, wozu
warscheinlich auch eine Apotheke und eine Arztpraxis gehören,
mehr Grundsteuer zahlen müssen.
Das hast Du eventuell richtig gelesen. Du mußt herauskriegen, ob für euer Gebäude von der Gemeinde höhere Grundsteuern für Gewerbemieter erhoben werden. Das kann Dir der Vermieter sagen, der hat ja den Gewerbesteuerbescheid vorliegen.
Es gibt zwei unterschiedliche sogenannte Hebesätze für die Grundsteuer. Dem Hebesatz A unterliegen Land – und Forstwirtschaft und dem Hebesatz B alle anderen.
Somit dürfte klar sein, da die von Ihnen gelisteten Mieter alle dem Hebesatz B unterliegen dass die Berechnung vollkommen korrekt ist.
Hallo guten Abend,ein Gewerbe wird immer anders berechnet.Würde dir raten den Mieterbund anzurufen die helfen dir,kostet dich zuerst nix.Liebe grüße anna Viel glück
Ich weiß nicht, ob es speziell für Bremen eigene Verordnungen gibt…normalerweise ist es so, dass die unterschiedliche Bessung von Grundbesitzabgaben für Gewerbe- und Mieträume selbstverständlich in der Abrechnung berücksichtigt werden müssen.