Betriebskostennachzahlung

Hallo,

also Person A (Mieter) bekommt im September 2009 vom Vermieter die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2008.
Damit geht Person A zum Arbeitsamt und fordert die Nachzahlung ein.
Doch das Arbeitsamt reicht die Abrechnung nicht und wünscht eine neue. Diese wurde von Person A im Januar 2010 zum Amt gebracht. Nun ist es so, das Person A seit April Arbeit hat und die Betriebskosten noch an den Vermieter ausstehen, das heißt, bisher hat das Amt die Nachzahlung nicht übernommen.
Ein Gespräch mit Person A bracht folgendes zu Tage, die Betriebskosten werden nicht vom Amt übernommen, da Person A seit April 2010 Arbeit hat.
Dürfen die das so einfach beim Amt oder steht Person A die Nachzahlung für den Vermieter zu?

Danke im voraus.

Na, normalerweise wird immer der zeitraum anerkannt, der bewilligt wurde, die Veränderung wollte ja das Amt haben, also wäre ja eine Nachberchnung, wenn sie denn gerechtfertigt ist (von den Zahlen her) völlig in Ordnung. Eine Ablehnung würde ich mir schriftlich geben lassen, mit Begründung.
Gruß Tom

In der ersten Betriebskostenabrechnung waren lediglich die Nebenkosten erkennbar für Person A, aber nicht die gesamten Kosten des Hauses, deshalb wollten die nochmal eine neue Abrechnung.
Aber es kann doch nicht sein, das sich die Arge soviel Zeit läßt und darauf wartet, dass Person A wieder Arbeit aufnimmt, um die Nachzahlung nicht zahlen zu müssen.
Ich habe schon selbst gelesen, dass Person A keine Nachzahlung mehr bekommt, aber ist das rechtens, wenn Person A die Abrechnung bereits 2009 eingereicht hat, zu sagen, wir übernehmen die KOsten nicht?

Hallo Pueppchen,
gegen jeden Bescheid besteht die Möglichkeit Widerspruch einzulegen. Warum hat das Person A nicht schon 2009 getan?
Grüße
Almut

Hallo

Der Schilderung nach ist die Argumentation der ARGE absoluter Quark. Widerspruch oder ggf direkt Fachanwalt und Klage.

Gruß,
LeoLo