Hallo liebe Experten,
ich habe mal eine Frage zu einem Fall. Stellt euch vor Frau H. hat eine Wohnung angemietet für die Sie keine Betriebskostenvorauszahlung sondern eine Betriebskostenpauschale leistet. Nun kommt Amt S. und will eine Abrechnung über die Betriebskosten haben. Frau H. hat aber keine Abrechnung dazu, da Betriebskostenpauschalen ja nicht abgerechnet werden. Nun meine Fragen:
- Kann Frau H. an das Amt S. unter Verweis auf entsprechende § schreiben, dass sie keine Betriebskostenabrechnung hat?
- Oder muss Frau H. nach Mietrechtsreform über die Heizkosten eine Vorauszahlung leisten oder kann weiterhin die gesamten Betriebskosten über eine Pauschale abgerechnet werden. Vor allem wenn keine extra Zähler eingebaut wurden.
Vielen Dank für eure Hilfe.
Immohh