Betriebskostenpauschale bei Förderungsantrag AA

Hallo,

ich habe grade drüber nachgedacht wie es wohl für eine Tagesmutter ist, die einen Antrag auf Existensgründung beim AA stellt und eine genaue Kostenaufstellung machen muss. Sie hat ein geschätztes Einkommen von 3000€ im Monat. Davon kann sie eine Betriebskostenpauschale von insgesamt 1700€ abziehen. Bleiben 1300 von denen sie die Einkommensteuer entrichten muss. Was macht sie nun mit den 1700 Betriebskostenpauschale auf ihrer Kostenaufstellung für das AA?

Nach Abzug aller Kosten (3000 -600) bleiben =2464€ Ist das nicht ein zu hoher Wert als das er eines Existenzgründerzuschusses bedürfte?

Das ist doch ein interessantes Thema…

LG

Servus,

bei den entsprechenden Anträgen werden oft genug die Einnahmen völlig blauäugig überzogen angesetzt. Kommt mir hier übrigens auch so vor.

Eine Betriebskostenpauschale, die sich steuerlich ansetzen lässt, hat nichts mit den tatsächlichen Kosten zu tun. Und die sind hier gefragt.

Wie setzen sich die 600 € denn zusammen? Ich habe das Gefühl, das könnte leicht auch das Doppelte sein, aber das ließe sich leichter sehen, wenn man die Zusammensetzung wüßte.

Voraussetzung für Gewährung eines Gründungszuschusses ist die Tragfähigkeit des Konzeptes. Einen „zu hohen“ Ertrag gibt es in diesem Zusammenhang nicht. Wenn die sachkundige Stelle, die die Tragfähigkeit bestätigen soll, aber halbwegs seriös arbeitet, können unrealistische Annahmen über die Entwicklung der Einnahmen und über die Struktur der Ausgaben schon dazu führen, dass man die Befürwortung nicht kriegt.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

bei den entsprechenden Anträgen werden oft genug die Einnahmen
völlig blauäugig überzogen angesetzt. Kommt mir hier übrigens
auch so vor.

Die Einnahmen einer Tagesmutter können auf dieser Excel-Tabelle,
http://www.familien-fuer-kinder.de/veroffentlichung/…
die von Familien für Kinder gGmbH zur Ferfügung gestellt wird, berechnet werden. In unserem Fall interessant ist die 2. Seite, Tagesgroßpflege 4-5 Kinder. Einzutragen ist die Betreuungszeit pro Tag (5 oder 7 oder 9 Stunden) Heraus kommen tatsächlich solche „blauäugigen“ Summen wie 3064€ für 5 Kinder bei 3x7H+9h+5h täglicher Betreuungszeit.

Eine Betriebskostenpauschale, die sich steuerlich ansetzen
lässt, hat nichts mit den tatsächlichen Kosten zu tun. Und die
sind hier gefragt.

Also gibt man die tatsächlichen Einnahmen an? In unserem Fall 3064€ inklusive der Betriebskostenpauschale von insgesamt 1774€??

Wie setzen sich die 600 € denn zusammen? Ich habe das Gefühl,
das könnte leicht auch das Doppelte sein, aber das ließe sich
leichter sehen, wenn man die Zusammensetzung wüßte.

Einnahmen bei 3x7H+9h+5h= 3064€
Hier die Kosten:
Einkommensteuer= 127,42
Solidaritätszuschlag= 84,09
Krankenversicherung= 121.29
Pflegeversicherung= 26,52
Haftplichtversicherung= 11,41
Essengeld (5 Kinder)= 220
Wasser/Müllkosten= 23,77
Gas= 40
Reinigung, Auftragsbeschaffung, Büromaterial, Fachliteratur, Spielzeug pauschal= 30

Ergeben= 684,99

Bei dieser Rechnung blieben dann 2379,01€ übrig, was zugegeben ziemlich happig wirkt. Oder liegt ein Rechen/Logikfehler vor?

Voraussetzung für Gewährung eines Gründungszuschusses ist die
Tragfähigkeit des Konzeptes. Einen „zu hohen“ Ertrag gibt es
in diesem Zusammenhang nicht. Wenn die sachkundige Stelle, die
die Tragfähigkeit bestätigen soll, aber halbwegs seriös
arbeitet, können unrealistische Annahmen über die Entwicklung
der Einnahmen und über die Struktur der Ausgaben schon dazu
führen, dass man die Befürwortung nicht kriegt.

Ob das so ist kann man nach Prüfung der hier vorliegenden Angaben erkennen.

Viele Grüße

Servus,

eine Auslastung von 100% vom ersten Tag an kommt mir gänzlich unrealistisch vor. Es mag Standorte geben, wo man damit rechnen kann, aber ist der gegebene Standort so einer?

Eine eiserne Gesundheit, d.h. keinerlei Notwendigkeit von Krankheitsvertretungen bzw. Ausfallzeiten ist auch etwas zu optimistisch. Sowas gibts zwar, ich selber war seit 1979 insgesamt fünf Tage arbeitsunfähig erkrankt, aber für die Zukunft damit zu kalkulieren ist durchaus unvorsichtig - und Hoffnung ist der Tod des Kaufmanns.

Und ein Arbeitsleben ohne jede Pause, ohne freie Tage, ohne Urlaub kann man zwar eine Weile durchziehen, aber ich halte auch das für einen viel zu optimistischen Ansatz. Es kann immer Anlässe geben, wegen derer man schlicht abwesend sein muss, egal ob man will oder nicht.

Im allerbesten Fall kann man mit den Auftraggeberinnen vereinbaren, dass bei Ausfalltagen und -zeiten halt nichts bezahlt werden muss. Das wird aber von vorneweg alle Aufträge ausschließen, die von Leuten kommen, die auf eine Betreuung z.B. wegen Berufstätigkeit angewiesen sind. Wenn man diese Aufträge haben will, muss man eine Vertretung in petto haben, und das kostet Geld.

Also gibt man die tatsächlichen Einnahmen an?

Ja, aber nur in der Höhe, mit der man rechnen kann. Das bedeutet u.a., dass man den Plan nach Monaten oder auch Quartalen aufbauen muss, und nicht über die Zeit weg von gleichbleibenden Monatswerten ausgehen kann.

Hier die Kosten:
Einkommensteuer= 127,42

Sind keine Kosten. Es ist sinnvoll, so eine Planrechnung aufzubauen, indem man zuerst den Überschuss aus dem Betrieb kalkuliert, dann die Sonderausgaben abzieht und zuletzt private Steuern und falls notwendig noch andere privaten Ausgaben. Ohne den Überschuss zu kennen, ist die angesetzte Steuerbelastung nicht nachvollziehbar.

Solidaritätszuschlag= 84,09

Keine Kosten, w.o.

Krankenversicherung= 121.29

Keine Kosten, w.o.

Pflegeversicherung= 26,52

Keine Kosten, w.o.

Haftplichtversicherung= 11,41

Kommt mir viel zu niedrig vor. Entweder die versicherten Summen oder die versicherten Risiken sind zu sparsam angesetzt.

Essengeld (5 Kinder)= 220

Zwei Euro pro Nase halte ich für zu wenig, wenn eine Mittagsmahlzeit angeboten werden soll. Und eine Tagesmutter, die immer bloß Pellkartoffeln mit Quark und Nudeln mit Tomatensosse im Wechsel anbietet, und den Kindern Leitungswasser zu trinken gibt, hat ihre Aufträge bald gesehen.

Wasser/Müllkosten= 23,77

Kann realistisch sein. Wobei ich in so einer Planrechnung nie mit Centbeträgen arbeiten würde: Die spiegelt eine Präzision vor, die bei Planung unter Unsicherheit nicht gegeben ist. 25 € kann passen, wobei das auch bissel eng ist.

Gas= 40

Kann angehen.

Reinigung, Auftragsbeschaffung, Büromaterial, Fachliteratur,
Spielzeug pauschal= 30

300 könnte eher passen. Akquisition in den ersten ca. zehn Monaten viel mehr. Wie siehts aus mit Fortbildungen? Ist gesichert, dass man nicht in naher Zukunft einen Befähigungsnachweis oder eine Zertifizierung braucht?

Möbel gibt es keine? Gestrichen oder tapeziert wird nicht, und der Boden ist völlig unverwüstlich?

Und was ist mit den Räumen selber, warum kosten die nichts?

Sanitäreinrichtungen sind alle schon tiptop für das Vorhaben vorhanden und müssen auch nie erneuert werden? E-Installation alles in Ordnung?

Braucht man keinen Ersthelferkurs für die Tätigkeit? Falls der Schein schon vorliegt, gilt er 24 Monate.

Wer erstellt die laufenden Aufzeichnungen, die Überschussrechnung und die Steuererklärungen? Wird dazu keine Hard- und Software gebraucht? Wird im betreffenden Bundesland die Tätigkeit als freiberuflich akzeptiert oder sollten in diesem Zusammenhang ein paar Tausender für Rechts- und Beratungskosten vorgesehen werden?

Wie schauts aus mit Telefon und telefonischer Erreichbarkeit?

Die Tagesmutter hat keine Unfallversicherung. Ist geklärt, ob sie bei der zuständigen Berufsgenossenschaft beitragsfrei ist? IHK-Beiträge fallen nicht an?

Diese Liste ist nicht abschließend.

Lass nach einer Anlaufphase von etwa einem Jahr vielleicht 1.500 - maximal 2.000 € nach Sonderausgaben und privaten Steuern liegen bleiben - viel weniger sollte das eh nicht sein, wenn „Tragfähigkeit“ gegeben sein soll.

Schöne Grüße

MM

Hallo

eine Auslastung von 100% vom ersten Tag an kommt mir gänzlich
unrealistisch vor. Es mag Standorte geben, wo man damit
rechnen kann, aber ist der gegebene Standort so einer?

Eine gestaffelte Aufnahme der Kinder setzt man vorraus. Also sollte man die tatsächlich zu erwartenden Einnahmen für jeden Monat kalkulieren und diese durch 12 teilen?

Eine eiserne Gesundheit, d.h. keinerlei Notwendigkeit von
Krankheitsvertretungen bzw. Ausfallzeiten ist auch etwas zu
optimistisch. Sowas gibts zwar, ich selber war seit 1979
insgesamt fünf Tage arbeitsunfähig erkrankt, aber für die
Zukunft damit zu kalkulieren ist durchaus unvorsichtig - und
Hoffnung ist der Tod des Kaufmanns.

Die Tagespflegeperson hat Anspruch auf 20 Krankentage im Jahr, ohne das eine Reduzierung des Entgelts vorgenommen wird. Von der Sachkostenpauschale wird an diesen Tagen die Hälfte abgezogen.

Und ein Arbeitsleben ohne jede Pause, ohne freie Tage, ohne
Urlaub kann man zwar eine Weile durchziehen, aber ich halte
auch das für einen viel zu optimistischen Ansatz. Es kann
immer Anlässe geben, wegen derer man schlicht abwesend sein
muss, egal ob man will oder nicht.

Die Tagespflegeperson hat Anspruch auf 20 Urlaubstage im Jahr, ohne das eine Reduzierung des Entgelts vorgenommen wird. Von der Sachkostenpauschale wird an diesen Tagen die Hälfte abgezogen.

Im allerbesten Fall kann man mit den Auftraggeberinnen
vereinbaren, dass bei Ausfalltagen und -zeiten halt nichts
bezahlt werden muss. Das wird aber von vorneweg alle Aufträge
ausschließen, die von Leuten kommen, die auf eine Betreuung
z.B. wegen Berufstätigkeit angewiesen sind.

Von daher wird empfohlen zu Beginn der Tätigkeit einen Urlaubsplan vorzustellen.

Also gibt man die tatsächlichen Einnahmen an?

Ja, aber nur in der Höhe, mit der man rechnen kann. Das
bedeutet u.a., dass man den Plan nach Monaten oder auch
Quartalen aufbauen muss, und nicht über die Zeit weg von
gleichbleibenden Monatswerten ausgehen kann.

Hier die Kosten:
Einkommensteuer= 127,42

Sind keine Kosten. Es ist sinnvoll, so eine Planrechnung
aufzubauen, indem man zuerst den Überschuss aus dem Betrieb
kalkuliert, dann die Sonderausgaben abzieht und zuletzt
private Steuern und falls notwendig noch andere privaten
Ausgaben. Ohne den Überschuss zu kennen, ist die angesetzte
Steuerbelastung nicht nachvollziehbar.

Solidaritätszuschlag= 84,09

Keine Kosten, w.o.

Krankenversicherung= 121.29

Keine Kosten, w.o.

Pflegeversicherung= 26,52

Keine Kosten, w.o.

Dieses Geld ist aber von den vom JA gezahlten Leistungen abzuziehen. Von irgentwas muss das doch bezahlt werden. Rutsch also von der Habenseite auf die Nichthabenseite…

Haftplichtversicherung= 11,41

Kommt mir viel zu niedrig vor. Entweder die versicherten
Summen oder die versicherten Risiken sind zu sparsam
angesetzt.

Debeka. 5Mio. €. Standartversicherung für Tagespflegepersonen.

Essengeld (5 Kinder)= 220

Zwei Euro pro Nase halte ich für zu wenig, wenn eine
Mittagsmahlzeit angeboten werden soll. Und eine Tagesmutter,
die immer bloß Pellkartoffeln mit Quark und Nudeln mit
Tomatensosse im Wechsel anbietet, und den Kindern
Leitungswasser zu trinken gibt, hat ihre Aufträge bald
gesehen.

Hier liegt der in Berliner Kitas übliche Tagessatz zu Grunde. Qualität ist nicht ausschließlich eine Frage der Geldes. Aber bestimmt sie sicher in nicht unerheblicher Weise mit.

Wasser/Müllkosten= 23,77

Kann realistisch sein. Wobei ich in so einer Planrechnung nie
mit Centbeträgen arbeiten würde: Die spiegelt eine Präzision
vor, die bei Planung unter Unsicherheit nicht gegeben ist. 25
€ kann passen, wobei das auch bissel eng ist.

Sollte man also nicht mit Cents rechnen…?

Gas= 40

Kann angehen.

Reinigung, Auftragsbeschaffung, Büromaterial, Fachliteratur,
Spielzeug pauschal= 30

300 könnte eher passen. Akquisition in den ersten ca. zehn
Monaten viel mehr. Wie siehts aus mit Fortbildungen? Ist
gesichert, dass man nicht in naher Zukunft einen
Befähigungsnachweis oder eine Zertifizierung braucht?

Eine Qualifizierung führt Familien für Kinder gGmbH durch und die ist kostenlos für die Teilnehmer. Klar können die Kosten locker 300€ erreichen. Ist es aber schlau so hohe Kosten anzugeben, wenn nachher gar nicht so viel ausgegeben wird?

Möbel gibt es keine? Gestrichen oder tapeziert wird nicht, und
der Boden ist völlig unverwüstlich?

Möbel können übers Investitionsprogramm vom ESF finanziert werden.

Und was ist mit den Räumen selber, warum kosten die nichts?

In wie weit können Miet/Nebenkosten veranlagt werden?

Sanitäreinrichtungen sind alle schon tiptop für das Vorhaben
vorhanden und müssen auch nie erneuert werden? E-Installation
alles in Ordnung?

Jepp! Die Tagespflege findet im eigenen Haushalt statt.

Braucht man keinen Ersthelferkurs für die Tätigkeit? Falls der
Schein schon vorliegt, gilt er 24 Monate.

Schon summiert.

Wer erstellt die laufenden Aufzeichnungen, die
Überschussrechnung und die Steuererklärungen? Wird dazu keine
Hard- und Software gebraucht? Wird im betreffenden Bundesland
die Tätigkeit als freiberuflich akzeptiert oder sollten in
diesem Zusammenhang ein paar Tausender für Rechts- und
Beratungskosten vorgesehen werden?

Auch schon summiert.

Wie schauts aus mit Telefon und telefonischer Erreichbarkeit?

Da wird dann aber ein Einzelverbindungsnachweis fällig, oder?

Die Tagesmutter hat keine Unfallversicherung. Ist geklärt, ob
sie bei der zuständigen Berufsgenossenschaft beitragsfrei ist?
IHK-Beiträge fallen nicht an?

Doch, sie braucht eine. Tagespflegepersonen, die vom Jugendamt vermittelte Kinder betreuen, müssen über die Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege eine Unfallversicherung abschließen. Die Kosten hierfür trägt das JA.

Diese Liste ist nicht abschließend.

Lass nach einer Anlaufphase von etwa einem Jahr vielleicht
1.500 - maximal 2.000 € nach Sonderausgaben und privaten
Steuern liegen bleiben - viel weniger sollte das eh nicht
sein, wenn „Tragfähigkeit“ gegeben sein soll.

Schöne Grüße

Ok, mal schauen ob das so in etwa rauskommt nach nochmaligem Nachrechnen.

Schönen Gruß und Danke

Servus,

Eine gestaffelte Aufnahme der Kinder setzt man vorraus. Also
sollte man die tatsächlich zu erwartenden Einnahmen für jeden
Monat kalkulieren und diese durch 12 teilen?

Durch 12 teilen würde ich in einer Planrechnung zumindest für die ersten 12 Monate nicht, weil man sich dadurch ganz leicht ein Liquiditätsproblem in der Anlaufzeit wegrechnen kann. Sondern auf der Basis „Monat“ rechnen, ohne Durchschnittswerte zu ziehen, und für die Werte zur ESt pro Kalenderjahr quer aufsummieren.

  • Insgesamt kommt mir die organisatorische Eingliederung in „Familien für Kinder gGmbH“ so vor, als sollte hier dringend ein Statusfeststellungsverfahren durchgeführt werden, damit es nicht zu fetten Rückzahlungsforderungen kommt, wenn künftig festgestellt werden sollte, dass es sich um eine scheinselbständige Tätigkeit handelt, für die es keinen Gründungszuschuss gibt. Ein Selbständiger mit Urlaubsanspruch und bezahlter Abwesenheit bei Krankheit, dem wesentliche Risiken (Fortbildung, Versicherung) abgenommen werden, kommt mir ganz ganz eigenartig vor. Und der Berliner Senat ist bekannt für seinen Erfindungsreichtum in scheinselbständigen „Subunternehmer“-Verhältnissen, die wollten auch mal selbständige Busfahrer bei der BVG erfinden.

Dieses Geld ist aber von den vom JA gezahlten Leistungen
abzuziehen. Von irgentwas muss das doch bezahlt werden.

Die von mir vorgeschlagene Rechnung sieht so aus:

(1) Betriebseinnahmen
./. Betriebsausgaben und Abschreibungen

= Überschuss

ggf. korrigiert um steuerlich nicht oder anders abziehbare Betriebsausgaben

= Gewinn

(2) Überschuss ./. Sonderausgaben ./. Tilgungen

= für die Lebenshaltung verfügbare Mittel

Hier liegt der in Berliner Kitas übliche Tagessatz zu Grunde.

Hast Du mal sone zwanzig oder dreißig verschiedene Essen in der gegebenen Größenordnung kalkuliert? Bei Netto nehmen sie bloß echtes Geld, mit Tagessätzen kann man da keinen Quark bezahlen.

Sollte man also nicht mit Cents rechnen…?

Ich würde auf fünf Euro genau rechnen, allenfalls auf einen Euro genau.

Möbel können übers Investitionsprogramm vom ESF finanziert
werden.

Vorsicht, eine Finanzierung ist kein verlorener Zuschuss. Ein Kredit muss getilgt werden: Da gibt es Ausgaben bei der Anschaffung, Geldzufluss bei Auszahlung des Kredites, Geldabflüsse für die Tilgung, Betriebsausgaben für die Zinsen und Abschreibungen, die sich auf den Überschuss und damit das zu versteuernde Einkommen auswirken.

In wie weit können Miet/Nebenkosten veranlagt werden?

In der Planrechnung muss alles genau so rein, wie es planmäßig anfallen wird - ganz unabhängig davon, was bei der Überschussrechnung für die ESt angesetzt werden kann. Und wenn eine Wohnung zu einem Viertel für die Kinderbetreuung genutzt wird, dann ist halt ein Viertel der Kosten für die Wohnung der Kinderbetreuung zuzurechnen.

Jepp! Die Tagespflege findet im eigenen Haushalt statt.

Genau deswegen frage ich. Es würde mich wundern (obwohl ich es nicht ausschließen kann), wenn es da keine besonderen Auflagen gäbe, die die für einen Privathaushalt deutlich übersteigen (z.B. FI-Schutzschalter, Höhe der Steckdosen / Schutz an Steckdosen, Oberflächen in Sanitärräumen, Verbandkasten, Ambu-Beutel, Defibrillator etc. etc.).

Wie schauts aus mit Telefon und telefonischer Erreichbarkeit?

Da wird dann aber ein Einzelverbindungsnachweis fällig, oder?

Für die ESt: Ja, Nachweis über einen repräsentativen Zeitraum. Für die Planrechnung: Nein. Da gehört das rein, was tatsächlich durch den Betrieb veranlasst ist. z.B. zweites Mobiltelefon oder zweiter Festnetzanschluss mit zugehöriger Hardware etc. etc.

Tagespflegepersonen, die vom Jugendamt
vermittelte Kinder betreuen, müssen über die
Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege eine
Unfallversicherung abschließen. Die Kosten hierfür trägt das
JA.

Das führt zu Einnahmen und Ausgaben, selbst wenn diese gleich hoch sind. Bei einer Behörde würde ich übrigens einen Zeitraum von wenigstens drei Monaten zwischen den Ausgaben und deren Erstattung ansetzen.

Schöne Grüße

MM

1 „Gefällt mir“

Also bis jetzt fande ich es manchmal zum Schmunzeln, aber jetzt liegt glaube ich ein Verständnissproblem vor. Familien für Kinder gGmbH ist nicht Arbeitgeber für Tagesmütter. Geldgeber in diesem Sinne ist das Jugendamt. Ob eine Scheinselbständigkeit vorliegt sei dahingestellt. Tatsache ist, dass Tagesmütter in Berlin seit einigen Jahren sehr unterstützt werden um eine qualitative Verbesserung zu erreichen und prekäre Arbeitsverhöjtnissen entgegenzuwirken. Tolle Sache. Ich kann nur jeder Tagespflegeperson den Gang zum Steuerberater bzw. die Lektüre „Gründungszuschuss-erfolgreich selständig mit Geld vom Staat“ empfehlen. In Kombination mit einschlägigen Seiten im Internet kann man sich da viele nütliche Infos selbst zusammen suchen und muss nicht sarkastischen Abfälligkeiten standhalten.
Aber wie gesagt: sehr unterhaltsam und amüsant. Danke für die Anregungen…
LG

Servus,

es geht nicht um sarkastische Abfälligkeiten, sondern um eine dringende Warnung. Wie dramatisch das Problem ist, zeigt sich daran, dass Du selber von „Arbeitgeber“ schreibst.

Ein Unternehmer, dem bedeutende Teile des unternehmerischen Risikos abgenommen werden, ist durchaus dem Risiko ausgesetzt, als Scheinselbständiger klassifiziert zu werden.

Das Risiko der Scheinselbständigkeit liegt betreffend Abgaben zu den Pflichtversicherungen (Sozialversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung) zum großen Teil beim Auftraggeber. In dem hier angeführten Aspekt, dem Existenzgründungszuschuss, kann eine Existenzgründung in Scheinselbständigkeit aber sehr, sehr wehe tun - wenn der Zuschuss nämlich zurück gefordert wird, weil er unberechtigt gewährt wurde.

Es ist auch ganz sinnlos, sich hier in Spekulationen zu verlieren. Eine Statusfeststellung durch die Deutsche Rentenversicherung löst die Sache ganz schnell und leicht, sorum oder sorum. Man muss sie halt rechtzeitig beantragen, bevors teuer wird.

Schöne Grüße

MM

1 „Gefällt mir“