Betriebskostenrechnung Verjährung

Unser Vermieter hat genau mit dem Ablauf der 12 monatigen Frist eine Betriebskostenabrechnung von 2010/2011 in unseren Briefkasten geworfen. Er wusste genau, dass wir für 25 Tage im Urlaub sind. Die Einspruchsfrist hat er damit wissentlich voll in unsere Abwesenheit platziert und wir hatten keine Chance Einspruch zu erheben. Bei unserer Rückkehr wären seine Ansprüche auf die Betriebskosten verjährt. Ab wann gilt die Einspruchsfrist? Ab Einwurf in unseren Briefkasten (kein Poststempel!) oder bei der Entnahme nach unserer Rückkehr? Danke für Rückmeldungen!

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Dein Artikel wird GELÖSCHT, wenn er gegen FAQ:1129 verstößt.

Bitte stelle deine (steuer-)rechtlichen Fragen nicht in der Ich-Form und antworte nicht in der Du-Form. Nur abstrakt, hypothetisch und unpersönlich dargestellte Sachverhalte und Fragen dürfen diskutiert werden.

Ich habe die Hinweise verstanden und werde mich an diese halten.
Ich habe die Hinweise nicht verstanden und/oder werde mich nicht an diese halten.
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