Betriebskostenrechnung

Hallo,
was darf in die Bertriebskostenabrechnung.
Mein Vermieter hat in den kalten Betriebskosten die Rechnung von der Immobilienverwaltung und Hausverwaltung uns das in Rechnung gestellt.

Wenn das nicht im Mietvertrag individuell vereinbart ist, darf es nicht umgelegt werden.

Das gibt es absolut nicht!
Im Internet können Sie die „umlagefähigen Bestriebskosten“ bei Google abrufen, und in Ihrem Mietvertrag müssen!!! diese ALLE benannt sein. Sonst müssen Sie garnichts bezahlen.
MFG Maximilian

hallo heiemarie.

zu erst einmal schau in den Mietvertrag, dort ist eigentlich genau geregelt was in die BK darf und was nicht. ich bin allerdings der meinung, daß solche kosten nicht auf die mieter umgelegt werden dürfen.

Aber wie gesagt, im Mietvertrag müsste alles ziemlich genau aufgeführt sein.

MfG