wenn ich drei mal, also in drei jahren betriebskostenrückerstattung in höhe der kaltmiete zurückbekomme, kann ich dann eine minderung der miete verlangen?
Antwort:
In der Betriebs-und Nebenkostenabrechnung sind die angefallenen Kosten aufgelistet. Man kann dann sehen, wo man zuviel Vorrauszahlung geleistet hat und diese dann zurückerstattet bekommt. Die Kaltmiete bleibt doch immer gleich hoch, so dass man von diesem Posten nichts zurück erhält. Man kann in Deinem Fall den Vermieter auf die zu hohen Nebenkostenvorauszahlung aufmerksam machen und ihn bitten, entweder die monatliche Vorauszahlung für die Betriebskosten oder aber für die Heizkosten entsprechend zu senken, zumal Du schon 3 Jahre lang zuviel Vorauszahlungen geleistet hast. Er wird Dir dann einen Bescheid zukommen lassen.
MfG
Schattenfürst
Für Nebenkostenvorauszahlungen sieht § 560 Abs. 4 BGB die Möglichkeit für beide Vertragsparteien vor, nach einer Abrechnung schriftlich in Textform eine Anpassung auf eine angemessene Höhe vorzunehmen. Weist die Jahresabrechnung also etwa einen veränderten Verbrauch auf, so können die Mietvertragsparteien den Abschlag den tatsächlichen Verhältnissen anpassen.
In Ihrem Falle können sie die mtl. Nebenkostenvorauszahlung um 1/12 des Erstattungsbetrages kürzen.
Hallo
nein. Miete und Betriebskosten sind zweierlei. Für die Betriebskosten zahlen sie monatlich einen Abschlag.
Den können Sie dann in gegenseitigem Einvernehmen um den Betrag mindern, den sie zurückerhalten, d.h. 1/12 davon, da sie ja monatlich zahlen.
Grüße,
Vippi
Ja, nach § 560 Absatz 4 BGB:
(4) Sind Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart worden, so kann jede Vertragspartei nach einer Abrechnung durch Erklärung in Textform eine Anpassung auf eine angemessene Höhe vornehmen.
Vielen Dank für diesen Hinweis,doch ich bin kein Rechengenie, also ich habe 270 € bekommen, sind das ca.20€ die ich sozusagen insgesamt zahlen muß demnächst? So ungefähr.
Vielen Dank für diesen Hinweis,doch ich bin kein Rechengenie, also ich habe 270 € bekommen, sind das ca.20€ die ich sozusagen insgesamt zahlen muß demnächst? So ungefähr. Ich meine natürlich 20€ weniger monatlich.
Ungefähr ja. Sie könnten nach dem Gesetz die mtl. Nebenksogtenvofrauszahlung um genau € 22,50 verringern, also mtl. die Bruttomiete um diese Summe kürzen. Zeigen Sie dies dem Vermieter aber auf jeden Fall an und nehmen Sie die Dauerauftragsänderung erst ab dem Monat vor, der als übernächster auf Ihr Schreiben folgt!
Ok. Vielen Dank nochmal
Flecky13
Hallo, ich dachte ich hätte schon längst geantwortet, nunmehr sehe ich Ihre Frage als unbeantwortet, ´tschuldigung.
Also: die monatlichen Neben- bzw. Betriebskostenvorauszahlungen sollen die über´s Jahr anfallenden Betriebskosten decken, nicht mehr. Bei der Jahresendabrechnung sollten die 12 Vorauszahlungsbeträge die tatsächlichen Verbräuche und Nebenkosten abdecken. Nicht mehr.
Beispiel: Die Jahresendabrechnung hat zu Kosten von 600.-- Euro geführt. Geteilt durch 12 Monate heisst das, das pro Monat 50,-- Euro angefallen sind und somit die mtl. Neben-/Betriebskostenvorauszahlung mit 50,-- Euro angesetzt werden kann. Manche Mieter zahlen gern etwas mehr, um bei der Jahresabrechnung ein Guthaben ausgezahlt zu bekommen (etwa hier im Beispiel: 60,-- Vorauszahlung, obwohl 50,-- ausreichen würden- der Mieter bekäme danach 12x10,–=120,-- Euro Rückerstattung).
Mit der Kaltmiete hat dies nichts zu tun.
Nehmen Sie einfach die Höhe Ihrer Betriebskostenabrechnung, also. was von Ihnen (ohne die Vorauszahlungen zu zahlen ist), teilen dies durch 12 und run den das Ergebnis auf die nächste Zehnerstelle auf. Diesen Betrag fordern Die von Ihrem Vermieter als neue Vorauszahlung.
Als Mieter sind Sie nämlich nicht verpflichtet, dem Vermieter über´s Jahr weg einen zinslosen Kredit zu geben.
Alles Gute, Achim-
hallo Achim23, vielen Dank für die ausführliche auskunft, ich weiß nun bescheid, das das nicht automatisch angepasst wird so wie bei einer nachzahlung, da hat nan ja automatisch gleich eine Erhöhung der Betr. Kosten am Hals, um eine Miinderung muß mann betteln(natürlich).
Danke nochmal Flecky13
höchstens Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung…