Betriebskostenrückzahlung bei Sozialhilfe

Ich bekomme seit 2010 Sozialhilfe, da meine EU-Rente so niedrig ist. Jedes Jahr habe ich Betriebskosten zurück bekommen. Die wurden bisher einmalig gegengerechnet, also das heisst, ich habe dann einen Monat keine Sozialhilfe bekommen und konnte den Betrag, welcher höher als die Sozialhilfe , behalten. Dieses mal hat das Sozialamt die Gesamtsumme halbiert und es als 2 Rateneingänge verbucht. Das heisst ich bekomme 2 mal keine Sozialhilfe.
Da ich dieses nicht nachvollziehen kann, frage ich hier, ob jemand weiß, ob das Amt dieses so einfach machen kann

Ich lehne mich mal weit aus dem Fenster… ohne Begründung dürfen die es nicht. Ein Widerspruch lohnt in jedem Fall

ich sehe das auch so, widerspruch habe ich schon geschrieben, danke für deine antowrt