Betriebsleiter auf 400 Euro?

Hallo,

ich habe eine Frage, unszwar ob man nen Betriebsleiter auch auf 400 Euro Basis anstellen kann. Es geht darum, einen KFZ Meister anzustellen, welcher jedoch keinen festen Lohn erhält, sondern nur nach der ausgeführten Arbeit. Also der Betrieb ist noch am wachsen, später kann man den Meister auch auf Vollzeit anstellen. Doch kann man einen Meister als Betriebsleiter auf 400 Euro Basis einstellen, und dann einen Meisterbetrieb betreiben, wobei sicherheitsrelevante Reparaturen nur vom Meister ausgeführt werden, und andere kleine Servicearbeiten vom Gesellen?

Mfg

Da bin ich der falsche Ansprechpartner …

Hallo
Wenn der Meister / Betriebsleiter ganztätig vor Ort ist ja, sonst als Konzessionsträger o.ä. nein
mfg

Ja, das ist möglich.
Welche Kriterien da erfüllt werden müssen, erfährst Du bei der zuständigen Handwerkskammer. Ich verstehe Deinen Plan, du musst dir aber trotzdem bei der HWK die nötigen Infos holen damit du keine Fehler bei der Anstellung des „Meisters“ machst. Soweit ich mich noch erinnern kann, muß er mindestens für „xyz“ Stunden bei Dir im Betrieb arbeiten. MfG Robert

Keine Ahnung, versuche es mal unter „Existenzgründung“ unter Business und Beruf… oder frag auch mal bei der Handwerkskammer nach…

MFG
Sparmeier

Ich hatte diese Problem bisher nicht. Aus meinem Dafürhalten kann man den Vertrag freigestalten. Wichtig ist das der Meister uneingeschränkt weisungsbefugt ist und die Verantwortung übernimmt für den Betrieb und die Reparaturen.

Hallo,

soweit ich weis braucht man um eine Reparaturwerkstatt zu betreiben keinen Meisterbrief mehr, nur zum Ausbilden. Das ist zumindest hier in Hessen so. Am besten fragen sie mal bei der zuständigen Kfz Innung nach, die beraten sie dahingehend gut und richtig.

Gruß vom Tankmen

Hallo,

Normalerweise spricht nichts dagegen. Die Frage ist wohl ehr ob das ein Kfz-Meister macht (Ich würde es nicht machen).

Ich weiß das es Betriebe gibt ( Apschleppbranche ) da werden Meister auf 400 Euro eingestellt damit der Betrieb bei der GDV (Gesellschaft Deutscher Versicherer) gelistet wird und somit mehr bzw speziellere Aufträge erhält.

In wie weit das Sinnvoll bzw gut für Betrieb oder Personal ist lässt sich streiten, aber möglich und legal ist es meines Wissens nach. Wenn es dir um Eintragungen zwecks Handwerksrolle geht bzw. um „Meisterliche Rechte“
gibt es auch noch andere Möglichkeiten als einen Meister einzustellen. Stichwort „Altgesellenregelung“ z.B… Aber frag einfach mal bei deiner zuständigen HWK oder IHK nach die können dir das noch genauer sagen.

MFG

Ronny

Hi
Wenn da einer mitmacht ist es kein Problem. Mann muss natürlich nachschauen was für 400 euro jobber gilt.

keine ahnung