Betriebsleiterwohnung

hallo,

ein betriebsleiter, der am betrieb wohnte ist gestorben.
da diese wohnung baurechtlich zum betrieb gehört, ist eine „normale“ wohnnutzung nicht erlaubt. nun gibt es noch die lebensgefährtin des verstorbenen, die jedoch mit dem betrieb nichts zu tun hat!!

sie wohnt somit faktisch widerrechtlich, will aber nicht ausziehen- trotz kündigung.

leider steht im mietvertrag nicht explizit, dass es sich um eine bl- wohnung handelt. es waren schon leute vom bauamt am betrieb, die dringend geraten haben, diese- zumal noch unerwünschte mieterin ( sie beschwert sich über lärmpegel des betriebes)loszuwerden.
was kann man tun? außerdem hat sie mietschulden.

lg

Kündigung und Räumungsklage owT

Hallo,

lies mal http://dejure.org/gesetze/BGB/569.html durch.

Wenn die Dame schon so nett ist und Formfehler begeht, dann nimmt man die doch. Das ist einfach als wegen der Zweckbindung der Wohnung zu argumentieren wenn diese nicht im Mietvertrag steht.

Viele Grüße

Lumpi