Guten Tag,
das Unternehmen in dem ich arbeite schließt eines seiner Tochtergesellschaften. Durch diese Betriebsschließung bin ich von einer Kündigung betroffen.
Nun habe ich eine Frage zur betriebslichen Altersvorsorge. Diese wird laut Gesetz erst unverfallbar, wenn man mind. 35 Jahre alt ist. Das bin ich noch nicht. Muss der AG mir die Rente trotzdem zahlen, da es sich um eine Betriebsschließung handelt und ich so ja keine Möglichkeit habe dort weiter beschäftigt zu bleiben.
Vielen Dank für Ihre Antwort im voraus.
MfG!