Hallo!
Ich möchte gerne zunächst nebenberuflich als Freiberufler arbeiten. So in ein paar Monaten soll das dann ganz in die Selbständigkeit übergehen.
Jetzt habe ich aber noch keine extra Steuernummer beantragt, möchte aber schon ein paar Einkäufe tätigen (z.B. Büromöbel). Kann ich das später trotzdem als Betriebsausgaben angeben?
Viele Grüße
Swantje
Hallo!
Ich möchte gerne zunächst nebenberuflich
als Freiberufler arbeiten. So in ein paar
Monaten soll das dann ganz in die
Selbständigkeit übergehen.
eigentlich nicht, denn das Finanzamt wird fragen, womit die Ausgaben bezahlt wurden, wenn keine angegebenen Einnahmen vorhanden sind! Vorsicht: Steuerhinterziehung beginnt bereits nach 1 DM! Mindeststrafe 1 Jahr Knast.
Jetzt habe ich aber noch keine extra
Steuernummer beantragt, möchte aber schon
ein paar Einkäufe tätigen (z.B.
Büromöbel). Kann ich das später trotzdem
als Betriebsausgaben angeben?
Viele Grüße
Swantje
Hi,
Du kannst halt die Kaufsummer nicht per Quittung jetzt absetzen wo es die Firma noch nicht gibt aber sobald Du firmierst bringst Du die Sachen offiziell als Privateinlage ins Firmenvermögen ein und kannst sie dann abschreiben (natürlich nur wenn Du Gewinn machst).
Bye
Rolf
Freiberufler müssen sich zwar nicht im Gewerbeamt, wohl aber beim Finanzamt anmelden (Mitteilung).
Wenn nun aber Ausgaben bereits VOR einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit anfallen, sind diese u.U. durchaus als Ausgaben (eben zur Betriebsgründung) abrechnungsfähig.
Allerdings ist es doch völlig undramatisch eine freiberufliche Tätigkeit mitzuteilen und durch Einnahme-Überschuss-Rechnung (oder doppelte Buchführung)die erzielten Gewinne (oder Verluste) bei der Steuererklärung anzugeben.
Niemand kann zum Gewinn gezwungen werden. (In solchen Fällen liegen die Tücken nicht in der Existenzgründung)