Ein mittelständisches Einzelhandelsunternehmen (ohne Betriebsrat!) möchte eine neue Betriebsordnung mit Anhang einer Arbeits- und Verhaltensanweisung einführen.
Diese Betriebsordung beinhaltet u.a. die unentgeltliche Teilnahme an Schulungen ausserhalb der Arbeitszeit, Kleiderordnung, Auftreten und Verhalten gegenüber Kunden, Mehrarbeit, auch ausserhalb der Öffnungszeiten, Checkliste von tägl./wöchentl. & monatlichen Aufgaben in der Mitarbeiter eingeteilt und stark kontrolliert werden, etc.
Jeder Mitarbeiter wird von der Geschäftsleitung angehalten diese Betriebsordung zu unterzeichnen und damit den Erhalt zu bestätigen und sich damit zu verpflichten den Inhalt zu kennen und diesen auch umzusetzen.
Es wird darauf hingewisen, dass mit Unterzeichnen dieser Betriebsordung diese Bestandteil des bestehenden Arbeitsvertrages wird.
Hier nun meine Fragen:
Können sich die Mitarbeiter weigern diese Betriebsordnung zu unterzeichnen oder kann der Arbeitgeber auf die Unterzeichnung bestehen?
Wie verhält es sich mit dem sog. „Direktionsrecht des Arbeitgebers“?
Wie detailliert muss bzw. wie schwammig darf diese Betriebsordnung vom Arbeitgeber formuliert sein?
Darf diese Betriebsordnung einseitig vom Arbeitgeber geändert werden?