Betriebsparkplatzunfall während Arbeitseinsatz

Guten Tag,

ich war Auszubildender bei einem Betrieb.
Der Betrieb beauftragt einen Selbstständigen. Dieser besitzt zwei Autos. Eins dieser Autos wird vom Chef des Betriebs für mich genutzt, damit ich zu Kunden fahren kann.

Ich bin beim Ausparken mit dem 2. Auto auf dem Betriebsparkplatz leicht gegen das 1. Auto des Selbstständigen gekommen. Ich war auf dem Weg zum Kunden und mitten in der Arbeitszeit.

Dieser behauptet nun, das würde keine Versicherung tragen und ich müsse den Schaden alleine tragen.

Nun habe ich schon 200€ bezahlt, bin mittlerweile aber aus dem Betrieb raus und sehe das nicht mehr ein.

Wie sieht die Lage aus; bin ich im Recht?

Mit freundlichem Gruß
Karl

hallo,

ohne Experte für KFZ-Versicherung zu sein: jedes Auto, dass am Verkehr teilnimmt, muss Haftpflichtversichert sein und diese Versicherung haftet für den Schaden, den das Fahrzeug verursacht hat.
Etwas anders könnte das sein mit dem Fahrzeug, dass Du gefahren hast. Ich habe keine Ahnung, wie Du Deine 200 € zurückbekommen kannst. Würde mal vermuten, da kann Dir nur ein RA helfen.

Hallo,
umgehend einen Anwalt zu Rate ziehen. Die PKW´s sind mit Sicherheit Vollkasko versichert. Firmenfahrzeuge sind meistens Leasingauto´s und müssen Vollkasko versichert sein, daher trägt die Versicherung den Schaden den Du verursacht hast. Du brauchst für gar nichts aufkommen.
Sieh zu, daß Du die 200 € wieder bekommst, denn das Geld steht DIR zu.

Viel Glück !!!

Gruß
Schnucki

Hallo,
danke für die Antwort. :wink:
Das Ding ist ja, dass die Autos beide dem Selbstständigen gehören, der nur im Auftrag des Betriebes arbeitet.
Ich weiß nur von einem Auto, dass er es nicht als Vollkasko versichert hat.

Gruß
Karl

Hallo,

und ausgerechnet das Auto, das Du gefahren hast, und den Schaden verursacht hat, ist nicht Vollkasko :wink: Meine Meinung nach, wirst Du von diesem Typen ganz schön verarscht !! Sorry, meine Wortwahl, aber so ist es wohl. Der Typ kassiert bestimmt doppelt ab. Einmal lässt er sich den Schaden von der Versicherung bezahlen, und zum zweiten kassiert er von Dir auch noch Kohle.
In meinen Augen ist das ein Arbeitsunfall, und dazu zählen auch Rangierschäden mit dem PKW !!

Gruß
Schnucki

1 Like

Hallo,

normalerweise bist du versichert und zwar über den Betrieb bei dem du in Ausbildung bist/warst.
Ich hätte die 200,- € so schnell nicht bezahlt.
Ein Anwalt wäre auf alle Fälle die bessere Wahl.

Sehr geehrter Frager, herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Wenn Ihnen keine Absicht nachgewiesen werden kann, sollte der Schaden über eine Versicherung des Betriebes laufen. Aus Ihren wenigen Informationen ist aber keine konkrete Einschätzung möglich. Ich empfehle Ihnen, den Sachverhalt in einem Gewerkschaftsbüro anzusprechen. Eine Rechtsschutzversicherung ist hier auch hilfreich. Mit freundlichen Grüßen.

Hallo Karl,

schwieriges Thema,

wenn ich also ALLES richtig verstanden habe, hat Dich Dein Chef beauftragt, dieses Fahrzeug zu fahren, richtig?

Dadurch, dass das Fahrzeug allerdings einen anderen Eigentümer hat, ist dies Rechtslage sehr kompliziert.

Normalerweise müsste Dein Chef für den Schaden aufkommen, denn… Bei JEDER betrieblichen Verrichtung muss der Unternehmen damit rechnen, dass der Mitarbeiter Fehler macht, das nennt sich auf gut Deutsch „Unternehmerrisiko“.

Bezahle vorerst nichts mehr. FALLS eine Mahnung kommen sollte, nicht selber reagieren, gehe bitte direkt zum Rechtsanwalt.
Sieht es finanziell „eng“ bei Dir aus, hole Dir am Amtsgericht einen Beratungshilfeschein für den Rechtsanwalt, am besten vor dem vereinbarten Besprechungstermin.

Viel Erfolg.

Gruß, Hoelti.

guten tag
das müsste ein fall für die berufsgenossenschaft sein
also nicth die normale haftpflicht.

gruss

hallo Karl,
das ist eher eine rechtliche frage, da bin leider nicht mit vertraut,
gruß mario

Das kann gut sein, da beide Fahrzeuge auf den gleichen Selbstständigen laufen (Schaden an eigenen Fahrzeugen übernimmt die Versicherung nicht). Wer diese nutzt, ist letztlich egal. Meines Erachtens wird der Selbstständige bei seiner Versicherung nicht angegeben haben, dass er es anderen zur Nutzung überlässt.