Was kann man rechtlich bzw.beschwerdemäßig dagegen tun,wenn ein Betrieb seine Party in einem Raum veranstaltet(eigener Betriebsraum),den er als Raucherraum genutzt hat und somit die Nichtraucher zwingt,es entweder zu lassen(dort mit hinzugehn) oder nur unter mehr oder weniger gesundheitlichem Unwohlsein dran teilzunehmen.Es wird übrigens während der Party in diesem Raum leider unentwegt geraucht.
zum Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz gilt die Arbeitsstättenverordnung:
§ 5 Nichtraucherschutz
(1) Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind.
Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen.
(2) In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr hat der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen nach Absatz 1 nur insoweit zu treffen, als die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung es zulassen.
Also hat sich im Grundsatz der Arbeitgeber darum zu kümmern, dass die Nichtraucher geschützt sind.
Was für mich aber die Gretchenfrage ist: Ist eine solche Betriebsveranstaltung (natürlich je nach Art, verpflichtete Teilnahme, etc.) nicht eher Privatvergnügen des Arbeitnehmers?
Diese Arbeitsstättenverordnung gilt für die Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Und „feiern“ ist für mich nicht „betreiben“.
Die Party findet in einem wirklich sehr übersichtlichen raum statt,der als raucherraum vermietet wird und schon vor 4Jahren mußt ich (und offenbar auch Andere) die Party verlassen,da schon nach wenigen Minuten Beginn der raum unter Qualm stand.
Mir geht es nicht um die Art der Räumlichkeit und wie hoch die Feinstaubbelastung ist.
Ich hänge eher an der Frage fest, ob der gesetzliche Nichtrauerschutz auf einer Betriebsveranstaltung durchgesetzt werden kann.
Ob es dafür allein schon ausschlaggebend ist, dass die Örtlichkeiten „Feiern“ und „Arbeiten“ die selben sind oder ob der Nichtraucherschutz da aufhört, wo das Privatvergnügen anfängt (sofern keine Teilnahmepflicht für die Veranstaltung besteht).
Dann tu dir keinen Zwang an und lösch das Ganze.Nur scheint es für deinen Beitrag schon zu spät zu sein,bei allem Respekt.Erst lesen,die beiträge kommen lassen und danach die Belehrung…was ist das?Ist der Beitrag derart anzüglich?Ich schreib ja nun schon anonym.
Dann tu dir keinen Zwang an und lösch das Ganze.Nur scheint es
für deinen Beitrag schon zu spät zu sein,bei allem
Respekt.Erst lesen,die beiträge kommen lassen und danach die
Belehrung…was ist das?Ist der Beitrag derart anzüglich?Ich
schreib ja nun schon anonym.
Erst denken, dann schreiben. Dein Ursprungsbeitrag war ja in Ordnung, aber die unter Re2 geschriebene Antwort läßt darauf schließen, daß es um einen konkreten Fall geht, in den Du persönlich verwickelt bist.
Es ist natürlich klar, daß es das von Anfang an war, aber es müssen lt. der geltenden Rechtslage nunmal gewisse Formalitäten eingehalten werden.
Ob du anonym schreibst oder nicht, hat damit nichts zu tun.