Betriebsprüfung, wenn nur Minijobber beschäftigt

Bei mir steht eine Betriebprüfung durch die Deutsche Rente (DR)an.
Als Freiberufler beschäftigt ich ausschließlich 3 Minijobber, deren Abgaben durch eine Einzugsvollmacht der Minijobzentrale beglichen werden.
Nun habe ich gehört, dass sich durch diese Tatsache Anzahl und Inhalt der duch die DR angeforderten Unterlagen sehr vereinfacht.

Ist das so? Und wenn, was muss ich dann an die DR melden?
Die DR erklärt, dass es ein vereinfachtes Verfahren gibt, sagt mir jedoch nicht was ich tun muss.

Hallo,

bitte fragen Sie mal Ihren Steuerberater.
Mehr kann ich leider auch nicht dazu sagen.
Tut mir leid!
Grüße… siebengebirgler