Betriebsprüfung nach Anzeige

Hallo,

mein Sohn und ich betreiben eine Beratungspraxis und haben ein Haus gemietet, in dem ich wohne,
mein Sohn wohnt mit seiner Familie in einem anderen Ort!
In den Kellerräumen haben wir eine Praxis für Beratung und Coaching.
Unser Nachbar hat uns nun angezeigt und es kommt zur Prüfung, ob wir unsere Firma
hier führen können.

Nun war ich am Bauamt und es geht darum, dass wir zwei Parkplätze schaffen müssen,
sowie ein großen Fenster im Kellerraum einbauen sollen!

Als wir das Haus gemietet haben, hatten wir eine Maklerin, die uns im nachhinein sehr schlecht
beraten hat, wir teilten ihr mit, was wir vorhaben und da wir das ganze Haus gemietet haben,
haben wir auch kein extra Vertrag für gewerbliche Nutzung abgeschlossen!

Hier war wohl schon immer ein Büro gemeldet, zuletzt wohl Vertrieb und Service von Computern.

Wir haben bereits sehr viel Geld in die Immobilie investiert.
Ein Kostenvoranschlag für Fenster und Parkplätze liegt bei 15.000€ :frowning:

Hat jemand einen Tipp, wie ich mit dem Landkreis verhandeln kann, da es ja kein Eigentum ist,
sondern nur gemietet und der Vermieter keine Investition tätigt?

Danke im Voraus

Servus,

in dem Dreieck Finsterwalde - Forst - Zittau lässt sich so eine Verhandlung relativ leicht auf ein einziges Argument stützen: „Es geht hier um zwei Personen, die durch ihre selbständige Tätigkeit in diesem Gebäude aus dem Bezug von ALG II herausfallen.“

Schöne Grüße

MM

Hallo,

auf welche Rechtgrundlage(n) bezieht sich die Stadt mit welcher Begründung?
Ein „Büro“ und eine „Praxis“ können durchaus zweierlei sein.

Welche Bedingungen wären zu erfüllen? Es ist zu überlegen, ob man das Problem durch „kreative Umgestaltung“, beispielsweise den Tausch von Räumen im Erdgeschoss und Keller lösen könnte

Gruß
Jörg Zabel

Könnte es sich um ein reines Wohngebiet handeln, in dem solche Betriebe untersagt sind.

Die Aufgabe einer Immobilienmaklerin besteht darin, Mieträume, bzw. Häuser zu vermitteln.
Sie stellt nur den Kontakt zwischen dem Vermieter und dem Mieter her.
Alles weitere ist die Angelegenheit dieser beiden.

Daher mal die Frage, hast Du den Vermieter gefragt, ob dies in dem gemieteten Haus möglich ist, oder ob hier baurechtliche Vorschriften entgegen stehen?

Gruß Apolon.