Betriebsprüfung

Hallo,
vielleicht hat jemand Erfahrungen mit Betriebsprüfungen und dem Finanzamt.
Meine Bescheide für das Jahr 2014 wurden unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erstellt. Also werde ich wohl eine BP für die Jahre 2014, 2015 und 2016 haben. Nun möchte ich Mitte 2017 mein Gewerbe wegen Erreichen der Altersgrenze abmelden. Ist es wahrscheinlich, daß das Finanzamt auf Grund der Gewerbeabmeldung, die dann ja etwa mit der Steuerbearbeitung für das Kalenderjahr 2016 Mitte 2017 zusammenfällt, die Prüfung auf 4 Jahre, also 2014 - 2017 ausdehnt? Unnötig viele Jahre möchte ich nicht prüfen lassen.

Danke im vorraus.

Servus,

wenn ein Steuerbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergeht, ist das keinerlei Anzeichen oder Hinweis darauf, dass eine Bp ansteht - die werden nicht jahrelang vor Prüfungsanordnung geplant. Schau Dir mal die Bescheide aus den vorhergegangenen Jahren an, was da so draufsteht.

Jahre, für die die ESt noch nicht entstanden ist (z.B. 2017 vor dem 31.12.2017) werden nicht im Rahmen einer regulären Bp geprüft.

Für die ESt ist bei so einer Betriebsaufgabe wegen des Freibetrages gem. § 16 Abs 4 EStG eh nichts oder nicht viel zu holen; je nach Zusammensetzung des Betriebsvermögens lässt sich da mit einer USt-Sonderprüfung „auf die Schnelle“ viel mehr machen - oder wäre, wenn man die Leute dafür hätte. Wenn Du nicht alles auf den Euro genau zum Buchwert entnimmst, sondern ihnen ein paar stille Reserven hinwirfst, freuen sich alle, Dir tut es nicht weh und Du hast Deine Ruhe.

Schöne Grüße

MM

Richtig, es gibt andere Anzeichen, beispielsweise die Intensität der Nachfragen durch das Finanzamt und die Bearbeitungsdauer des Steuerfalls. Allerdings genügt eine mathematische Formel nach der Methode „je intensiver/länger, desto wahrscheinlicher“ nicht unbedingt.

Man muss sich auch vor Augen halten, dass die Festsetzungen auch geändert werden können, ohne das VdN besteht. Korrekturnorm ist dann in der Regel § 173 (1) AO, aber auch § 172 (19 nr. 1 Bu c) AO könnte einschlägig sein.