Hallöchen an alle…
wäre es erlaubt, in einem Arbeitsvertrag folgenden Passus unterzubringen:
„Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt z. Zt. xx Stunden und ist nicht fest definiert. Sie richtet sich nach den im Betrieb üblichen Zeiten und kann auch auf das Wochenende oder auf einen regelmäßigen Schichtdienst aufgeteilt werden. Eventuell anfallende Zulagen bleiben davon unberührt.“
Vor allem die genaue Auslegung des letzten Satzes würde mich interessieren. Ist ja alles ein wenig schwammig formuliert.
Danke im Voraus fürs Antworten 
Zusätzlich noch die Frage, die dann auch den Titel rechtfertigt:
Was kann man machen, wenn ein Betriebsrat für ein Unternehmen dringend benötigt werden würde, allerdings eine Kündigung droht, sobald man das Wort laut ausspricht? Ist ja in vielen Betrieben leider der Fall…
Gibt es da Stellen, an die man sich wenden könnte, von denen man Unterstützung bekommen würde?
Die Stelle heißt Gewerkschaft
.
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Hallo!
Das ins Leben rufen eines Betriebsrats darf Ihnen nicht verwehrt werden und Ihnen dürfen deswegen vor allem keine Nachteile entstehen. Mit einer Kündigung wegen der „Gründung“ eines Betriebsrats käme kein Arbeitgeber durch… Die tatsächlichen Probleme sind mir durchaus bewußt, dennoch wäre mein Ratschlag: Mut haben und Gründung in die Wege leiten!
Gruß Caroline
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Danke… Allerdings sind die nicht sehr auskunftsfreudig. Ich dachte, da gäbe es vielleicht noch eine andere Möglichkeit…
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Danke für die Antwort… Ich gehe davon aus, dass man die Probezeit beendet haben muss, um so etwas in die Tat umzusetzen?
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Hi!
Abgesehen von der Gewerkschaft (natürlich werden die nur für Mitglieder aktiv!) und den Hinweisen, die ich leider löschen musste (auch in Antworten gilt: Bitte kein persönlicher Bezug!)…
http://www.br-wahlen.de/gruendung_01.html
Es ist allerdings nicht wirklich empfehlenswert, einen BR gründen zu wollen, wenn man nicht SICHER in der Materie ist und keinen rechtlichen Beistand hat (ein FA für Arbeitsrecht kann da auch helfen)
LG
Guido
Gewerkschaft
Hi Julia!
(2. Versuch *grummel*)
Es wäre denkbar, dass der Anteil an Gewerkschaftsmitgliedern in den betreffenden Unternehmen nicht so gross ist.
Die Wahl eines Betriebsrates
beginnt mit dem Wahlvorstand, der dann die Wahl der
Betriebsratsmitglieder einleitet, durchführt und letztendlich abschliesst.
Näheres ist im Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Je nach Anzahl der Beschäftigten eines Unternehmens ist die Anzahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder sowie der ggfs. freizustellenden Betriebsratsmitglieder festgeschrieben.
Arbeitnehmer, die einen Betriebsrat wünschen, sind umso erfolgreicher, je mehr Gewerkschaftsmitglieder in einem Unternehmen orgarnisiert sind.
@Mod… jetzt in Orndung???
LG Ulli
Danke, das hilft mir schonmal sehr weiter! Ich denke, in dem speziellen Fall, an den ich da denke, gäbe es da sicher eine Möglichkeit. Ich werde mich da nochmal intensiv mit auseinandersetzen.
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Danke auch für die Antwort! Natürlich wird man sich intensiv mit der Materie beschäftigen müssen, nur ist das verdammte Internet so groß, dass ich dachte, ich fang mal bei den absoluten Experten an 
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