Betriebsrat

Dürfen sich auch Ersatzmitglieder zum Betriebsratsvorsitzenden wählen lassen bzw. dürfen sie diesen mitwählen?

Dürfen sich auch Ersatzmitglieder zum Betriebsratsvorsitzenden
wählen lassen bzw. dürfen sie diesen mitwählen?

Hallo,

kurz gesagt:
Wählbarkeit nein
Wahlrecht dann ja, wenn sie ordnungsgemäß zu der Sitzung als Ersatzmitglied geladen wurden.

&Tschüß

Wolfgang