Dürfen sich auch Ersatzmitglieder zum Betriebsratsvorsitzenden wählen lassen bzw. dürfen sie diesen mitwählen?
Dürfen sich auch Ersatzmitglieder zum Betriebsratsvorsitzenden
wählen lassen bzw. dürfen sie diesen mitwählen?
Hallo,
kurz gesagt:
Wählbarkeit nein
Wahlrecht dann ja, wenn sie ordnungsgemäß zu der Sitzung als Ersatzmitglied geladen wurden.
&Tschüß
Wolfgang