Ich möchte folgendes wissen:
Eine öffentliche Musikschule wird von einem eingetragenen gemeinnützigen Verein getragen und hat 27 Lehrer/innen, davon 15 festangestellte.
Es gibt einen Betriebsrat, bestehend aus 3 Personen. Von diesem Betriebsrat haben 2 Lehrer/innen ständig Freistunden ( bis zu 10 Std.), weil sie ihre Schüler nicht halten können. Diese Stunden muss der Verein, der übrigens von einem komplett ehrenamtlichen Vorstand geführt wird, bezahlen. Argument der betreffenden Personen: Die Musikschule hat mir die Schüler zu stellen, wenn sie das nicht tut…tja, dann Pech!
Die Betriebsräte - insbesondere diese beiden Personen - versuchen das Betriebsratsrecht mit aller Gewalt durchzusetzen ohne Ansehen der Probleme, die den Verein an den Rand der Existenz bringen und das interne Klima unter den Kollegen vergiften. Die Betriebsräte sind nicht kündbar und nach Ausscheiden aus dem Betriebsrat noch weitere drei Jahre auch nicht kündbar.
Ist es überhaupt rechtens, dass ein Verein, der ja nicht die Maßstäbe eines großen Betriebes erfüllen kann, so strikt nach dem Betriebsratsrecht behandelt wird??
Die Betriebsräte sind nicht kündbar und nach
Ausscheiden aus dem Betriebsrat noch weitere drei Jahre auch
nicht kündbar.
Aber sie haben sich nun mal irgendwann - clevererweise - wählen lassen.
Ist es überhaupt rechtens, dass ein Verein, der ja nicht die
Maßstäbe eines großen Betriebes erfüllen kann, so strikt nach
dem Betriebsratsrecht behandelt wird??
Das gilt für alle Firmen, die von der Größe und der Arbeitnehmerstruktur her her die Bedingungen für einen Betriebsrat erfüllen. Warum hat man überhaupt angefangen die Lehrer als Arbeitnehmer einzustellen? Diese Musik-Lehrer können/dürfen doch durchaus freiberuflich tätig sein. Dann gäbs das Problem nicht.
Der Verein sollte mal jemanden mit Fachwissen dazu befragen. Das ist ein [Fach-]Anwalt für Arbeitsrecht. Vielleicht hat ja dieser eine Idee dazu.
Übrigens dürfen bei abmahnwürdigem Vorfällen auch Betriebsratsmitglieder abgemahnt werden. Oder sind die 2 Herrschaften die Musterarbeitnehmer schlechthin?
Das gilt für alle Firmen, die von der Größe und der
Arbeitnehmerstruktur her her die Bedingungen für einen
Betriebsrat erfüllen.
Ja, genau, das war meine Frage: Ist ein gemeinnütziger Verein eine Firma??
Warum hat man überhaupt angefangen die
Lehrer als Arbeitnehmer einzustellen? Diese Musik-Lehrer
können/dürfen doch durchaus freiberuflich tätig sein. Dann
gäbs das Problem nicht.
Ja, es gibt dort auch einige Honorarkräfte. Festanstellungen gibt es deshalb, weil qualifizierte Kräfte, d.h. Leute mit künstlerischer Reifeprüfung oder Privatmusiklehrerdiplom sonst nicht kämen. Die Musikschule hat einen gewissen künstlerischen Anspruch, der nur mit qualifiziertem Personal zu gewährleisten ist. Außerdem gibt es da noch das Problem der Scheinselbständigkeit, das einige der Lehrkräfte betraf.
Ja, genau, das war meine Frage: Ist ein gemeinnütziger Verein eine Firma??
Der Verein sollte mal jemanden mit Fachwissen dazu befragen.
Das ist ein [Fach-]Anwalt für Arbeitsrecht. Vielleicht hat ja
dieser eine Idee dazu.
Übrigens dürfen bei abmahnwürdigem Vorfällen auch
Betriebsratsmitglieder abgemahnt werden. Oder sind die 2
Herrschaften die Musterarbeitnehmer schlechthin?
Ja, genau, das war meine Frage: Ist ein gemeinnütziger Verein
eine Firma??
Das Schlüsselwort an dieser Stelle ist wohl „Betrieb“
Die gesetzliche Grundlage sollte Aufschluss geben, formuliert ist alles im „Betriebsverfassungsgesetz“.
Ich gehe davon aus, dass ein Verein mit Arbeitnehmern ein „Betrieb“ ist.