Betriebsrat

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe da eine Frage zu dem Thema Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates. Darf der Betriebsrat bei der Gestaltung des Inhalts von Fortbildungsberträgen und bei der Gestaltung von Ausbildungsverträgen mitbestimmen? Ich habe da bisher nicht so richtig Informationen zu gefunden.

Danke

gerade in ausbildungsthemen hat der br starke mitbestimung. Hast du BetrVG ?
Am besten Kommentar. Oder googeln.

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Hallo!

wir haben es immer so gehalten, daß im Zuge der vertrauensvollen Zusammenarbeit bei den Jour Fixe Terminen diese Themen behandelt und durch den Betriebsrat genehmigt wurden.

Meiner Ansicht nach ist das Mitbestimmungsrecht des BR im §98 BetrVG geregelt. Kommentare sind im Fitting zu finden. Ebenso das Initativrecht des BR.

Sollten weitere Infos benötigt werden, bitte anfragen und entsprechend spezifizieren.

MfG

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Ein mitbestimmungsrecht für Fortbildung schaue unter BetrVG § 96

Ausbildungsverträge meine ich nicht.