Betriebsrat

Liebe/-r Experte/-inHallo,
ich schreibe in ein paar Tagen in ein paar Tagen zum Thema Arbeitsgerichtsbarkeit, Betriebsrat und Kündigungsschutz eine Arbeit.

Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir folgende Fragen beantworten könntet:
allgemeiner Kündigungsschutz

Wenn jemand seine Kündigung als sozial ungerecht empfindet, dann hat er die Möglichkeit binnen einer Woche Beschwerde beim Betriebsrat oder innerhalb 3 Wochen Klage bei der Arbeitsgerichtsbarkeit einreichen.

Wenn der Arbeitnehmer sich an den Betriebsrat wendet, dann kann der Betriebsrat die Kündigung auf ihre soziale Rechtfertigung überprüfen lassen. Diese Möglichkeit, nennt man doch Mitwirkungsrecht?

Mitwirkungsrecht -> Mitbestimmungsrecht (basierend auf Informationsrecht) – oder?

Könnt ihr mir bitte noch Beispiele nennen, die im privatrechtlichen Angelegenheiten vor Gericht behandelt werden?

Gehört auch Klage gegen die Kündigung zum Urteilsverfahren (privatrechtliches Arbeitsrecht)

Wenn der Arbeitnehmer gegen seine Kündigung beim Arbeitsgericht Klage einreicht, dann kommt es doch zum Urteilsverfahren, in diesem zu erst Güteverhandlung, anschließend zu einem streitige Verhandlung das mit einem Urteil endet, oder?

Was ist mit kollektivem Arbeitsrecht gemeint?

Könnt ihr mir ein paar Beispiele nennen? – Wäre echt nett von euch!

Hallo lieber Fragesteller

leider muss ich Dir mitteilen, dass Dein Fragekomplex sehr groß ist und in Deiner jetzigen Darstellung viele Fehler enthält.

Ich rate Dir daher unbedingt im Internet zB bei Google zu recherchieren.

Stichworte
Arbeitsrecht, Kollektives Arbeitsrecht, Mitbestimmung in Deutschland, Kündigung etc.

Tut mir leid, aber es wäre zu umfangreich hier alles aufzudröseln.

Gruß
RGK

Lieber Stefan,
das sind ja jede Menge Fragen.
Bei einer Kündigung bringt die Beschwerde beim Betriebsrat überhaupt nicht. Man muss innerhalb 3 Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen.
Der Betriebsrat (BR) muss vom Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung angehört werden. Er hat dann die Möglichkeit eines Widerspruchs (nur bedingt, siehe § 102 Absatz 3 Ziffern 1-5 BetrVG), er kann Bedenken äußern oder einfach die 1-wöchige Anhörungsfrist verstreichen lassen, was als Zustimmung gilt.
Nochmal: keine Beschwerde möglich! Also nicht „oder“ sondern ja! Klage.
Der BR hat keinerlei Möglichkeit die soziale Wirksamkeit überprüfen zu lassen. Das muss er selber tun und zwar innerhalb der o.g. 1-wöchigen Anhörungsfrist.
Der § 102 BetrVG ist ein Mitbestimmungsrecht. Allerdings kann der BR keine Kündigung verhindern.
Der Werdegang bei Gericht ist so, wie du ihn geschildert hast, also Güteverhandlung, Kammertermin, Urteil. Allerdings enden weit über 50% der Verfahren mit einem Vergleich, nicht mit einem Urteil.
Was meinst du mit privatrechtlichen Sachen, die vor dem Gericht verhandelt werden? Arbeitsgericht?
Beispiele:
Leistungsklage (hier geht es meist um Kohle, die zu zahlen ist, also Lohn/Gehalt, Überstunden usw.)
Feststellungsklagen (es soll festgestellt weren, dass z. B. die Befristung in einem Arbeitsvertrag ungültig ist).

Geklagt wird wegen Zeugniserteilung, Abmahnung, halt alles, was so im Arbeitsverhältnis vorkommen kann.

Wenn ein Betriebsrat klagt (etwa auf Zahlung eines Seminars oder auf Herausgabe von UNterlagen) handelt es sich um ein Beschlussverfahren. Heißt, hier gibt es kein Urteil, sondern das Gericht fasst einen Beschluss.
Kollektives Arbeitsrecht ist all das, was ein Kollektiv angeht (also eine Menge von Leuten und nicht das einzelne Individuum)
Beispiel: Tarifvertragsrecht, Streikrecht, Betriebsverfassungsrecht.
Das deutsche Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht) sowie zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber und zwischen Vertretungsorganen der Arbeitnehmer (Gewerkschaften) und dem Arbeitgeber (Arbeitgeberverbände)(Kollektives Arbeitsrecht).

So, nu is aber gut, einiges hättest du dir gut googeln können.
Wenn was unklar ist, melde dich. Was ist das eigentlich für eine Arbeit? Schule? Berufsschule? Studium?
Gruß
Brigitte