Betriebsrat

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe ein großes Problem mit einer Arbeitskolegin.

zuerst war sie eine Nette Liebe Kollegin die mir sehr viel
in meinem neuen Umfeld geholfen hat ( schnelle preziese Einanbeitung).

Sie wurde in den Betriebsrat (Beisitzer) gewählt nun ist es mitlerweile so (Leider) das sie sich aufspielt „man könnte ihr ja nicht Kündigen“ oder „Ich bin im Betriebsrat und ich bin was Besseris“ usw. sie ist momentan unerträglich für ihr umfeld (und wenn sie nicht im Betriebsrat wäre hätte man sie auch schon kündigen müssen)was können wir das Umfeld Tuhen???

LG Holger

Hallo
niemand. ändert sich von heute auf morgen so extrem.extrem . Gab es ein Ereignis das der Grund dafür sein könnte ?
Ein Mitglied des Betriebsrats das nur auf seinem Kündigungsschutz herumreitet ist für mich ein bedauernswertes Wesen.
Die Aufgaben der Betriebsräte sind im Betriebsverfassungsgesetz klar geregelt.
Ich würde zuerst den Weg eines klärenden Gesprächs suchen.

Sollte das nicht helfen 2014 ist die nächste Betriebsratswahl bei der erneut das Vertrauen für die Bewerber gefragt ist.
Miteinander reden halte ich aber immer für den ersten Schritt.
Freundliche Grüsse

Lieber Holger,

das ist zum Einen eine ausgesprochen unschöne Situation, die Sie da schildern, zum Anderen ist sie auch ganz besonders knifflig, weil wir uns hier gerade nicht mehr im Bereich des Rechts befinden, also das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), die „Bibel des Betriebsrates“ kaum Möglichkeiten offeriert.

Offenbar ist die Dame sich weder über ihre Rechten und Pflichten im klaren, noch scheint sie mit ihrer Rolle als Mitarbeiter vertretung besonders gut klar zu kommen. Da sie mir aber nicht persönlich bekannt ist, kann ich nur wenige Tipps geben, was man versuchen könnte.

Eine Möglichkeit wäre, sich an den Betriebsratsvorsitzenden zu wenden und diesen zu bitten, die Dame auf eine Fortbildung zu schicken: „Grundlagen des Betriebsverfassungsrechts“ - wird von allen großen Anbietern massenweise angeboten. Es handelt sich dabei um Basis-Seminare, die in der Regel eine Woche gehen und in denen der „Laie“ eingetrichtert bekommt, was der Betriebsrat darf - und was nicht.
Es stimmt zwar, dass es einen erweiterten Kündigungsschutz für Mitglieder des Betriebsrates gibt(§15 Kündigungsschutzgesetz).

Das berechtigt aber natürlich keinen Betriebsrat dazu, sich aufzuführen, wie die Axt im Walde.
Dagegen spricht schon allein das Bevorteilungsverbot aus dem BetrVG (§ 78 BetrVG).

Offenbar fehlt es der Dame also an rechtlichen Kenntnissen. diese müssten durch eine Schulung verbessert werden.

Wenn es ihr aber an Fingerspitzengefühl mangeln sollte, wird natürlich auch eine Schulung nicht durchschlagend helfen. Auch hier kann evtl. der Betriebsratsvorsitzende unterstützen.
dafür müssen die Vorwürfe aber konkretisiert werden. Es ist die Frage zu stellen, WAS genau die Dame falsch macht. Und es müsste Vorschläge geben, WIE es verbessert werden könnte. Ein bloßes „die spielt sich auf“ wird wenig Sinn machen, denn offenbar ist sie ja gewählt worden.

Letztes Mittel das aber nur bei sehr groben Verstößen gegen betriebsverfassungsrechtliche Grundsätze möglich ist, ist die Beantragung des Ausschlusses aus dem Betriebsrat(§ 23 BetrVG).

Aber hier wird schon im Gesetzestext deutlich, dass eine „grobe Verletzung der gesetzlichen Pflichten“ (diese finden sich samt und sonders im BetrVG - §§ 74-123 BetrVG) vorliegen muss. Reines "borniertes Verhalten2 ist auf diesem wege nicht zu ahnden - da hilft nur, bis zur nächsten Wahl die Zähne zusammenzubeißen und die Frau dann abzuwählen.

Sollte es weitere Fragen geben, stehe ich gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

picard66

Lieber Holger,

Beisitzer im Betriebsrat gibt es nicht. Es gibt Betriebsratsmitglieder und Ersatzmitglieder. Aber das nur nebenbei.

Wenn sich Eure Kollegin so mies verhält und ihr Amt ihr „zu Kopf gestiegen“ ist, dann müsst Ihr ihr „den Kopf waschen“. Ladet Sie zu einem Kollegentreffen ein. Oder habt Ihr denn mal das Problem mit anderen Betriebsratsmitgliedern erörtert? Wenn nicht, dann solltet Ihr das unbedingt tun. Ihr könnt u. a. auch (notfalls bei entsprechender Unterschriftensammlung) das Thema in die Betriebsratssitzung bringen. Vielleicht solltet Ihr auch die Gewerkschaft (falls die bei Euch eine Rolle spielt) einschalten. Möglichkeiten gibt es genug. Sollte sich möglicherweise auch Amtsmissbrauch herausstellen, dann gibt es sogar gesetzliche Möglichkeiten. Aber daran will ich im vorliegenden Fall noch nicht intensiv nachdenken. Vieleicht später, falls das Problem präsent bleibt und Ihr meine Ratschläge weiter braucht.

LG W.

Hallo Holger, Ihr könnt überhaupt nichts tun, außer ein gutes und vernünftiges Gespräch mit ihr zu führen. Ohne Angriffe und Agressionen. Das (früher) Positive herausheben und sie dann darauf aufmerksam machen, dass man das Gefühl habe, sie hätte sich verändert. Und das Ganze eventuell nicht im Büro/Firma sondern in einem privaten Umfeld.
Brigitte

Hallo Holger,
streng nach dem Betriebsverfassungsgesetz können Arbeitnehmer nur etwas gegen Betriebsratsmitglieder unternehmen, wenn diese ihre gesetzlichen Pflichten verletzen. Dazu gehört zB auch, dass BR-Mitglieder nicht ihre Arbeit leisten, nicht zu BR-Sitzungen erscheinen, schlicht untätig sind. Wenn keine konkrete Pflichtverletzung vorliegt, sondern nur dämliches Verhalten und Getue, bleibt den Arbeitnehmern als Wählern nur, diese Personen bei der nächsten BR-Wahl nicht mehr zu wählen. Sie müssen auch unterscheiden zwischen der Kündigung eines Arbeitnehmers, der Betriebsratsmitglied ist und dem Verlust des BR-Amts bei grober Pflichtverletzung. Die Kündigung ist nur möglich, wenn ein besonders schweres arbeitsvertragliches Vergehen vorliegt; die Entfernung aus dem Betriebsratsamt, wie gesagt, nur bei grober Pflichtverletzung bezüglich der Betriebsratsaufgaben.
Was Ihnen bleibt ist, sich ev. mit anderen Kollegen zu besprechen, sich dann gemeinsam an den Betriebsratsvorsitzenden wenden und diesen auffordern, „sich dieses BR-Mitglied einmal zur Brust zu nehmen“.

Viele Grüße

FK

Tja, es ist leider so, dass viele Betriebsräte es als persönlichen Verdienst sehen und es andere spüren lassen.
An Eurer Stelle würde ich mit eurem Vorgesetzten sprechen über die neue Situation mit der Betriebsrätin und ihrem Verhalten euch gegenüber. Ev kann der Vorgesetzte mit dem Betriebsrat gemeinsam etwas erreichen. Vielleicht hilft ein „Vorgesetztenrat“. Anderweitig würde ich mit einem Mediator oder Eurer Sozialberatung sprechen, so ihr soetwas habt. Es ist so ähnlich wie Mobbing, da kann man „eigentlich“ nix bis wenig machen. Aber auf jeden Fall solltet ihr Buch führen über ihre Verhaltensauffälligkeiten.

Viel Glück und Erfolg!

Was soll man dazu sagen, ohne nicht alle Fakten zu kennen?

was soll so eine Anfrage ?