Hallo,
können sich auch Nicht-Gewerkschaftsmitglieder zum BR wählen lassen und dürfen auch Nicht-Gewerkschaftsmitglieder einen BR wählen?
Steht das irgendwo geschrieben?
Danke und Gruss
Tobi
Hallo,
können sich auch Nicht-Gewerkschaftsmitglieder zum BR wählen lassen und dürfen auch Nicht-Gewerkschaftsmitglieder einen BR wählen?
Steht das irgendwo geschrieben?
Danke und Gruss
Tobi
BVerfG
Hi!
können sich auch Nicht-Gewerkschaftsmitglieder zum BR wählen
lassen
Ja!
und dürfen auch Nicht-Gewerkschaftsmitglieder einen BR
wählen?
Ja!
Steht das irgendwo geschrieben?
BetrVG §§7-8
_§ 7 Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Werden Arbeitnehmer eines anderen Arbeitgebers zur Arbeitsleistung überlassen, so sind diese wahlberechtigt, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden.
§ 8 Wählbarkeit
(1) Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die sechs Monate dem Betrieb angehören oder als in Heimarbeit Beschäftigte in der Hauptsache für den Betrieb gearbeitet haben. Auf diese sechsmonatige Betriebszugehörigkeit werden Zeiten angerechnet, in denen der Arbeitnehmer unmittelbar vorher einem anderen Betrieb desselben Unternehmens oder Konzerns (§ 18 Abs. 1 des Aktiengesetzes) angehört hat. Nicht wählbar ist, wer infolge strafgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzt.
(2) Besteht der Betrieb weniger als sechs Monate, so sind abweichend von der Vorschrift in Absatz 1 über die sechsmonatige Betriebszugehörigkeit diejenigen Arbeitnehmer wählbar, die bei der Einleitung der Betriebsratswahl im Betrieb beschäftigt sind und die übrigen Voraussetzungen für die Wählbarkeit erfüllen._
Der Begrif "Arbeitnehmer ist im § 5 geregelt
_§ 5 Arbeitnehmer
(1) Arbeitnehmer (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, unabhängig davon, ob sie im Betrieb, im Außendienst oder mit Telearbeit beschäftigt werden. Als Arbeitnehmer gelten auch die in Heimarbeit Beschäftigten, die in der Hauptsache für den Betrieb arbeiten._
Liebe Grüße
Guido
BetrVG - ist natürlich die korrekte Abkürzung! owT
nix
Danke für die Infos!!! owT.
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