Betriebsrat

Hallo,
es wir gerade diskutiert ab welcher Betriebsgrösse z.B. eine GmbH ein Betriebsrat zulässig ist. Wie ist hier die rechtliche Lage?
Danke
Charly

Hallo.

es wir gerade diskutiert ab welcher Betriebsgrösse z.B. eine
GmbH ein Betriebsrat zulässig ist. Wie ist hier die rechtliche
Lage?

Die Unternehmensform - Gesellschaft mit bösen Hintergedanken oder was auch immer - spielt keinerlei Geige. Entscheidend ist die Größe der Belegschaft, einschließlich Azubis und Befristeter, über 18 Jahren. Gewählt werden kann ein BR ab 5 Wahlberechtigten. Siehe §1 BetrVG http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__1.html

Gruß Eillicht zu Vensre