Hallö zusammen,
nehem wir mal an, Fred Fröhlich arbeitet in einem recht großen mittelständischen Unternehmen mit ca. 50/60 festangestellten Mitarbeiten. Dieses Unternehmen würde im Übrigen wachsen, wie Teenagern Pickel auf der Nase…: Geplant wäre, dass 2009 die Mitarbeiterzahl verdoppelt worden wäre…
Nehmen wir mal an, dort gäbe es keinen Betriebsrat.
Nehmen wir mal weiter an, dass Fred Fröhlich nun genau weiß, dass, wenn er bei der Geschäftsleitung um einen Betriebsrat bitten würde (welcher - rechtlich gesehen - dann auch eingerichtet werden müsste, das weiß der Fred!), er kurz danach die Kündigung (betriebsbedingt, bla-bla-bla) im Briefkasten hätte…
Nehmen wir mal weiter an, dass auch seine Arbeitskollegen Angst um ihren Arbeitsplatz hätten und aus diesem Grund genausowenig wie Fred auf einen Betriebsrat bestehen würden…:
Gäbe es eine Möglichkeit, dass Fred irgendwie anonym oder wie auch immer die Geschäftsleitung dazu bringt, einen Betriebsrat (der mal ausnahmsweise ohne die Geschäftsleitung besetzt wäre…) einzuberufen?
Meine, ohne dass Fred Angst um seinen Arbeitsplatz haben müsste…? Denn Fred wäre noch in der Probezeit, in meinem fiktiven Fall… 
*-chen für jede Antwort, die Fred weiterhelfen könnte! 
Gruß,
Luzie
Hallo,
Nehmen wir mal weiter an, dass Fred Fröhlich nun genau weiß,
dass, wenn er bei der Geschäftsleitung um einen Betriebsrat
bitten würde (welcher - rechtlich gesehen - dann auch
eingerichtet werden müsste, das weiß der Fred!),
Da irrt der Fred. Er muss überhaupt nicht die Geschäftsleitung bitten einen Betriebsrat gründen zu dürfen.
Gäbe es eine Möglichkeit, dass Fred irgendwie anonym oder wie
auch immer die Geschäftsleitung dazu bringt, einen Betriebsrat
(der mal ausnahmsweise ohne die Geschäftsleitung besetzt
wäre…) einzuberufen?
Wie oben geschrieben - man benötigt keine „Erlaubnis“ der Geschäftsleitung. Man beachte allerdings, dass es Unterschiede gibt zwischen Wählbarkeit (AN kann in den BR gewählt werden) und Wahlberechtigung (AN ist berechtigt den BR zu wählen).
Meine, ohne dass Fred Angst um seinen Arbeitsplatz
haben müsste…? Denn Fred wäre noch in der Probezeit, in
meinem fiktiven Fall… 
Also innerhalb der ersten 6 Monate. (siehe dazu den 2. link)
Gewerkschaften leisten Hilfe bei der Gründung von Betriebsräten. Ansonsten ist BR nicht so mein Lieblingsthema (= da kenn ich mich nicht so aus). Aber wir haben ja hier noch andere freundliche Helfer, die da sicher noch mehr dazu sagen können.
MfG
AN = Arbeitnehmer
BR = Betriebsrat
Fred Fröhlich könnte sich an Ferdi Fummel von der für ihn zuständigen Gewerkschaft wenden. Im Normalfall kommen Gewerkschaften der Bitte um Vertraulichkeit nach. Fred sollte Ferdi erzählen, daß alle einen BR haben wollen, sich aber keiner traut den mund aufzumachen.
Hi!
Fred Fröhlich könnte sich an Ferdi Fummel von der für ihn
zuständigen Gewerkschaft wenden. Im Normalfall kommen
Gewerkschaften der Bitte um Vertraulichkeit nach. Fred sollte
Ferdi erzählen, daß alle einen BR haben wollen, sich aber
keiner traut den mund aufzumachen.
Klasse, das!
Nu würde Fred in einem Unternehmen arbeiten, dass keiner Gewerkschaft angehört… (oder wozu würden gehören Sport- und Spielgeräte denn wohl gehören???)
Was nu?
Wo kriegt Fred Fröhlich nu einen Ferdi Fummel her? *seufz*
LockenkriegendvorVerzweifelung,
Luzie
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Hallö,
1.) Das Unternehmen bestünde seit Ewigkeiten, wäre aber erst in den letzten 10 Jahren derartig massiv gewachsen
2.) Viiiiele „volljährige“ und „wahlberechtigte“ Arbeitnehmer, die dem Unternehmen seit mehr als sechs Monaten zugehörig sind, würden dort arbeiten…
Kurz: Alle notwendigen Voraussetzungen für die Einberufung eines Betriebsrates wären gestellt: Allein die Angst um den Arbeitsplatz und um die Bestechlichkeit / der Indiskretion der gewählten Beiratsmitglieder würde Fred (und Kollegen, die er sich gar nicht mehr anzusprechen trauen würde) davon abhalten, zur G-Leitung zu marschieren…
Zumal - wie schon gesagt - Fred in der Probezeit wäre. Aber was soll’s: Ohne Betriebsrat würde sich für Fred wohl auch nach der Probezeit (aufgrund der Kündigungsfrist) nicht viel ändern, oder?
Gruß,
Luzie
Hi!
Nu würde Fred in einem Unternehmen arbeiten, dass keiner
Gewerkschaft angehört…
Firmen gehören nicht Gewerkschaften an, sondern Arbeitnehmer (so sie denn irgendwann mal in eine eingetreten sind).
Was nu?
Wo kriegt Fred Fröhlich nu einen Ferdi Fummel her? *seufz*
In die Gewerkschaft eintreten?
MfG
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Klasse, das!
Seh ich auch so.
Nu würde Fred in einem Unternehmen arbeiten, dass keiner
Gewerkschaft angehört… (oder wozu würden gehören Sport- und
Spielgeräte denn wohl gehören???)
Du bist da scheinbar im falschen Land angesiedelt. Denn ein Unternehmen kann keiner Gewerkschaft angehören.
Fred soll sich mal schlau machen, was sein Unternehmen tut. Gewerkschaften sind branchenspezifisch. So gibt es die IG BAU (da spricht der Name für sich), die IG BCE (Bergbau, Chemie, Energie) und viele andere. Warum die IG METALL nun so heißt, weiß der Geier. Die beschränken sich ja nicht nur drauf, Blech zu reden, sondern greifen auch in viele andere Bereiche ein. Das kann mit deren Geschichte und diversen Fusionen mit anderen Gewerkschaften zusammenhängen. Und schlußendlich gibt es dann noch VER.DI, welche für Dienstleistungen zuständig sind.
Was nu?
Ich denke, die beste Anlaufstelle für Fred wäre der DGB (Deutsche Gewerkschaftsbund, www.dgb.de), denn dort kann man sich auf den Internetseiten schlau machen oder eventuell sogar anrufen. Gewerkschafter beißen (meist) nicht. Der DGB ist ein Dachverband für Gewerkschaften. Die können einen dann gezielt weiterleiten.
Wo kriegt Fred Fröhlich nu einen Ferdi Fummel her? *seufz*
Na, vom DGB.
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Nu würde Fred in einem Unternehmen arbeiten, dass keiner
Gewerkschaft angehört… (oder wozu würden gehören Sport- und
Spielgeräte denn wohl gehören???)
Nu ja… da scheint Fred echt ein Problem zu haben, da Luzie wohl glaubt dass die Mitgliedschaft des AG in einem Arbeitgeberverband zwingend sei um überhaupt einen Betriebsrat gründen zu können.
Wobei die von dir erwähnte Konstellation Streiks ausschliessen würde weil mit sich selbst verhandelt wird… wäre auch mal was interessantes.
Ich würde mal beim DGB nachfragen welche Gewerkschaft zuständig ist.
Gruss Ivo
Gewerkschaft - Betriebsrat
Hi!
Fred sollte sich auch überlegen, ob die Firma nicht international genug aufgestellt ist, um ggf. woanders weiter zu wachsen…
Grüße,
Mathias
Hallo,
üblicherweise wird ein Betriebsrat (BR) gegründet, indem man sich an seine Gewerkschaft (GS) wendet. Welche das ist, ist grundsätzlich egal. Man sagt, man wolle einen BR gründen aber der eigene Name solle dabei nicht genannt werden.
Die GS geht dann zum Arbeitgeber (AG) und sagt, in seinem Betrieb seien Mitglieder der GS beschäftigt, deshalb habe die GS das Recht, die Gründung eines BR anzuleiern. Der AG wird sagen, das mit den Mitgliedern solle die GS erst mal nachweisen. Daraufhin wird die GS die Mitgliederliste dem Arbeitsgericht (nicht dem AG!) vorlegen, welches dem AG bestätigt, dass dort GS-Mitglieder beschäftigt sind.
Daraufhin wird der Prozess der BR-Gründung angeleiert, was den AG manchmal zu allen möglichen Schikanen veranlasst.
Datailiertere Infos gibts bei einer GS.
Gruß, Niels
Holla.
Ad Eins: Sport- und Spielgeräteherstellung gehört mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zum Betreuungsbereich der IG Metall (auch, wenn nur Holz und/oder Kunststoff verarbeitet würde).
Ad Zwei: Die Anlaufstelle zur Gründung eines BR ist nicht der Arbeitgeber, sondern die zuständige Gewerkschaft. In einem Betrieb wie dem beschrobenen einen BR ohne Gewerkschaftsunterstützung gründen zu wollen, dürfte ans Unmögliche grenzen.
Ad Drei: Die Gewerkschaft wird zunächst dafür sorgen, dass ein Wahlvorstand eingesetzt würde - notfalls per Gerichtsbeschluss. Die Mitglieder des Wahlvorstands genießen sehr weitgehenden Schutz.
Ad Vier: Der Wahlvorstand leitet die Wahl ein und führt diese durch, alles ohne „Genehmigung“ durch den Arbeitgeber. Der Wahlvorstand hat auch das aktive und passive Wahlrecht der Beschäftigten zu überprüfen. Ein Personalleiter bspw. wird in der Regel weder wählbar noch wahlberechtigt sein.
Ad Fünf: Ein Unternehmer oder anderer Wichtigtuer, der mit Drohungen und Repressalien auf eine BR-Wahl Einfluss nimmt oder diese zu verhindern sucht, macht sich strafbar (jawohl, Behinderung der BR-Wahl oder -tätigkeit ist eine Straftat).
Der hypothetische AN braucht im Rahmen der Einleitung der Wahl nicht in Erscheinung zu treten! Sollte AN natürlich die Absicht verfolgen, selbst Interessenvertreter werden zu wollen, stellt sich die Frage nach der erforderlichen Gesäßmasse in der Beinkleidung.
Gruß Eillicht zu Vensre
Hallö,
Zumal - wie schon gesagt - Fred in der Probezeit wäre. Aber
was soll’s: Ohne Betriebsrat würde sich für Fred wohl auch
nach der Probezeit (aufgrund der Kündigungsfrist) nicht viel
ändern, oder?
mitunter schon, denn ein BR hat gewisse Mitspracherechte (z.B. bei Kündigungen), kann auf gewisse Betriebsabläufe Einfluss nehme, indem sie z.B. Vetriebsvereinbarungen teffen. Außerdem habeb BR-Mitgleider einen besonderen Kündigungsschutz.
Das alles ist hier geregelt:
http://bundesrecht.juris.de/betrvg/index.html#BJNR00…
Marion
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Eigentlich ganz einfach
Hallo Luzie,
ein Betriebsrat kann jederzeit von mindestens 3 Leuten gegründet werden (http://www.br-wahlen.de/gruendung_01.html). Die setzen sich mal privat zusammen, informieren sich (Suchstichwort: Gründung eines Betriebsrates) und in 6 Wochen ist alles gegessen, bei kleinen Firmen in 2 Wochen.
Trick: Auf die Wahlliste (also derer, die vorgeschlagen werden) setzten sich einfach ALLE Mitarbeiter (http://www.br-wahlen.de/gruendung_04.html). Macht 1. Eindruck und bringt 2. 6 Monate Kündigungsschutz.
Kontakt zu einer Gewerkschaft kann für die Informationsbeschaffung interessant sein, ist aber nicht wichtig.
Viel Erfolg und nicht zu lange warten.
Weitere Links:
http://www.itk-stuttgart.igm.de/br-gruendung.html
http://www.dgb.de/themen/mitbestimmung/betriebsverfa…
http://google.de
Gruß
Stefan
Nö!
Hi!
mitunter schon, denn ein BR hat gewisse Mitspracherechte (z.B.
bei Kündigungen),
Genau DA hat ein Betriebsrat kein MitSPRACHErecht - er muss ledigliech gehört werden!
Bei einer Einstellung muss er zustimmen - bei einer Kündigung kann er zustimmen, widersprechen, einen kleinen Aufstand mit artistischen Einlagen aufführen, aber all das ändert nicht wirklich etwas an der Kündigung…
Auch der Kündigungsschutz ist NICHT im BetrVG geregelt…
LG
Guido
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Hallöchen,
auch wenn ich keine Fakten zu liefern habe, aus Interesse:
Nehmen wir mal weiter an, dass Fred Fröhlich nun genau weiß, dass, wenn er bei der Geschäftsleitung um einen Betriebsrat bitten würde, er kurz danach die Kündigung …
Aus dieser Annahme folgt eigentlich um so mehr, dass ein Betriebsrat schnellstmöglich vonnöten ist.
Denn es zeugt von einer Umgebung, in der Offenheit und direkte Kommunikation nicht geschätzt werden.
Dieser Arbeitgeber könnte viel darüber lernen, was er durch ein gutes Betriebsklima erreichen kann, wie die Produktivität und Zuverlässigkeit der Mitarbeiter hochgeht und die krankheitsbedingten Ausfalltage runtergehen… die richtigen Leute im Betriebsrat könnten das sicher vermitteln 
Nehmen wir mal weiter an, dass auch seine Arbeitskollegen Angst um ihren Arbeitsplatz hätten und aus diesem Grund genausowenig wie Fred auf einen Betriebsrat bestehen würden…
Oh, dann nehmen wir mal an, dass das Problem auch nur ein kleiner Teil das Fehlen des Betriebsrats und ein großer Teil die firmeninternen Strukturen sind. Wäre noch ein Grund mehr, warum schleunigst alles in die Wege geleitet werden muß, einen vernünftigen BR aufzustellen!
Meine, ohne dass Fred Angst um seinen Arbeitsplatz haben müsste…? Denn Fred wäre noch in der Probezeit, in meinem fiktiven Fall… 
Unabhängig davon würde ich mir an Freds Stelle wohl ernsthafte Gedanken über einen Arbeitsstellenwechsel machen, wenn man schon in der Probezeit aus Angst vor Druckmitteln und und Repressalien das Maul hält… selbst wenn es einen BR gibt, wird der nicht in 1-2 Tagen die Probleme bereinigen können. Um so ein Unternehmen „arbeitnehmerfreundlich“ umzugestalten, können fix genug Jahre in den Bach gehen, dass Fred’s Kinder mittlerweile eine eigene Lehre machen.
Gruss,
Michael
Fred Fröhlich sagt…
… BINGO
Hi Michael,
habe Fred grad dein Posting am Telefon vorgelesen: Fred meint, dass du den Nagel auf den Kopf getroffen hast und hat mich dir ein Sternchen geben lassen! 
Aber da es nicht das erste Sternchen auf dein Posting ist, hast du wohl auch schon von anderer Stelle Applaus bekommen!
Dank dir für deine Meinung!
Gruß,
Luzie
Fred Fröhlich dankt allen…
…die sich in diesem Fall Gedanken gemacht und Rat gegeben haben.
Sternchen für alle! 
Ein schönes und entspanntes Wochenende,
Fred (telefonisch), Luzie an der Tasta… 