der Titel des Themas sagt es bereits. Ist es möglich einen Betriebsrat in einer Firma wieder aufzulösen? Einen Betriebsrat zu gründen ist ja recht einfach (ab 5 beschäftigten) aber diesen auch wieder aufzulösen? Sagen wir in einem fiktiven Fall wollen 90% der Arbeitnehmer die Institution Betriebsrat in der Firma nicht mehr. Kann man diesen dann irgendwie auflösen (lassen) z.B. der betriebsrat selber (muss dann ein neuer gewählt werden?), oder ist das so eine eingefleischte Institution - einmal da immer da
Ich möchte bitte keine Diskussion über die ganzen Für und wider von Betriebsräten
Zitat: „Die Amtszeit endet spätestens am 31. Mai des Jahres, in dem nach § 13 Abs. 1 die regelmäßigen Betriebsratswahlen stattfinden“
Ist durch den „amtierenden“ BR kein neuere Wahlvorstand bestellt worden bzw. beim Arbeitsgericht von mindestens 3 wahlberechtigten Arbeitnehmern beantragt worden einen Wahlvorstand zu bilden, dann ist der BR am 31. Mai „Geschichte“.
Geregelt im BetrVG § 16: http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__16.html
nein,im Normalfall kann man einen einmal eingerichteten Betriebsrat nicht mehr „auflösen“.
Die einzige Möglichkeit wäre,das der Neuwahltermin ungenutzt verstreichen würde und somit der alte Betriebsrat aufhören würde zu existieren.