Hallo,
welchen Einfluss hätte ein Betriebsrat, wenn der Arbeitgeber die den Arbeitsverträgen zugrundeliegenden Arbeitsvertragsbedingungen verändert? Angenommen es existiert kein Tarifvertrag und der Arbeitsgeber wollte die Änderungen der AVBs mit Hilfe von Änderungsverträgen durchsetzen?
Gruss aus Kiel
F.
Hallo Fred,
was steht in den AVB, geht es um AVB, die gehaltsrelevant sind? Wenn ja: selbst wenn die Mitarbeiter die Massenänderungsverträge unterschreiben würden, würde die Änderung insofern nicht wirksam, bis der Betriebsrat zugestimmt hat.
Dieser hat hier ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht nach § 87 I Nr. 10 BetrVG.
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsp…
VG
EK
Hallo,
sofern ein AN die Änderung seines Arbeitsvertrages akzeptiert, hat der BR keine Rechte.
Akzeptiert ein AN die Änderung jedoch nicht, kann eine einseitige Änderung durch den AG nur im Rahmen einer Änderungskündigung durchsetzen. Hierzu ist der BR gem. § 102 BetrVG zu hören. Trotz der Überschrift des § ist dies kein klassisches Mitbestimmungsrecht des BR. Der AG kann auch trotz des Widerspruchs des BR die Änderungskündigung weiter betrieben.
Der Hinweis von EK auf § 87 Abs.1 Nr. 10 BetrVG und die dazu ergangene Rechtsprechung geht ganz oder teilweise ins Leere, wenn es sich tatsächlich um arbeitsvertraglich geregelte Tatbestände handelt, die geändert werden sollen und die Entlohnung nicht oder nur z. T. in einer Betriebsvereinbarung geregelt wurde.
&Tschüß
Wolfgang