Betriebsrat+ Betriebsvereinbarung

Hallo liebe www,ler

Kann ein Betriebsrat mit der Geschäftsleitung eine Vereinbarung darüber
Treffen das anstatt 36 Std. ab 2007 40 Std. die Woche und davon auch noch 2 oder 3 Std. ohne Bezahlung Gearbeitet werden soll?
Mfg Bernd

Hallo,

Da deine Angaben äußerst knapp sind, hier nur prinzipielle Antworten (Ausnahmen nicht ausgeschlossen) :

  1. Wenn Tarifbindung bei der Arbeitszeit besteht: Nein, da TV vor BV geht, wenn der TV für die AN günstiger ist (TV kann aber Öffnungsklauseln haben)

  2. Wenn die Arbeitszeit im Arbeitsvertrag festgeschrieben ist: Nein, aber Änderungskündigung möglich.

  3. Wenn weder 1. noch 2. zutreffen: Wahrscheinlich nein, da möglicherweise Verstoß gegen § 77 Abs. 3 BetrVG, wenn in der Branche in TV’en üblicherweise auch die Arbeitszeit geregelt wird.

&Tschüß

Wolfgang

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Hallo Wolfgang,
Der Betrieb ist natürlich nicht im Arbeitgeberverband, es gibt Arbeiter mit 40Std. mit 38Std. und es gibt auch welche die gar keinen Arbeitsvertrag haben aber schon über 25 Jahre in der Firma sind, was ist mit denen? was gilt für die? oder müssen die alles machen was Vereinbart wird? Und was ist wenn der Betriebsrat eine Umfrage macht- wegen 40 Std. und umsonst Arbeiten- 70% dafür und 30% dagegen sind?
Gruß Bernd

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Hallo Bernd,

so wie Du die Situation schilderst, ist eigentlich der Gang für diejenigen, die sich der BV nicht beugen wollen, zur Gewerkschaft oder Fachanwalt vor Ort angesagt. Ansatzpunkte, sich zu wehren, auch als Minderheit, gibt es durchaus:

Hallo Wolfgang,
Der Betrieb ist natürlich nicht im Arbeitgeberverband,

Also gilt nicht automatisch ein TV, der eine Öffnungsklausel haben könnte, die Gültigkeit des TV ganz oder teilweise kann aber im Arbeitsvertrag vereinbart wurden sein.

es gibt Arbeiter mit 40Std. mit 38Std.

Gilt weiter, wenn im Arbeitsvertrag schriftlich fixiert

und es gibt auch welche die gar
keinen Arbeitsvertrag haben aber schon über 25 Jahre in der
Firma sind, was ist mit denen? was gilt für die? oder müssen
die alles machen was Vereinbart wird?

Nein, für solche AN gilt die mündliche Vereinbarung wie ein Arbeitsvertrag. Ist die Wochenarbeitszeit strittig, gilt idR die tatsächlich geleistete Wochenarbeitszeit der letzten 12-24 Monate als vertraglich vereinbart.

Und was ist wenn der
Betriebsrat eine Umfrage macht- wegen 40 Std. und umsonst
Arbeiten- 70% dafür und 30% dagegen sind?

Der BR kann soviel Umfragen machen, wie er will, eine rechtliche Bindungswirkung entsteht daraus nie.
Wenn AN die höhere Arbeitszeit nicht akzeptieren wollen, muß der AG jedem einzelnen eine Änderungskündigung aussprechen. Die AN müssen aber den Mut haben, jeder für sich der Änderung zu widersprechen. Arbeiten sie einfach mit erhöhter Arbeitszeit weiter, wirkt dies nach einiger Zeit faktisch wie eine einvernehmliche Änderung des Arbeitsvertrages.
Da der AG eigentlich jedem einzelnem AN einen geänderten Arbeitsvertrag vorlegen muß (die BV alleine reicht bei Deiner Fallgestaltung als Grundlage nicht aus), sollten die KollegInnen nichts ohne rechtliche Prüfung unterschreiben, denn eine Vertragsänderung im gegenseitigen Einvernehmen ist rechtlich jederzeit zulässig und ändert den Arbeitsvertrag idR rechtskräftig und unwiderruflich.

Gruß Bernd

&Tschüß

Wolfgang

P.S.: Da das ja wohl nicht Dein erstes Posting zu solchen Fragen ist, scheinen ja in deinem Betrieb ziemlich wüste Zustände zu herrschen.

Hallo,
Also „Wüste“ Zustände ist noch gelinde gesagt-was ist die Steigerung von Wüst? Angefangen über Zahlung der Löhne,ewige Streitereien wegen Arbeitszeit, marode Maschinen aus den 80iger Jahren wo fast nix mehr Funktioniert(keine Wartung)bis hin zur Kamera Überwachung-sogar im Internet kann man die Arbeiter sehen(das nennt sich dann Innovativ)
es gäbe noch viel mehr Aufzuführen.Aber als Arbeiter muß man das Maul halten, oder doch was Sagen und den Arbeitsplatz Riskieren?

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OT

[…] was ist die Steigerung von Wüst? […]

wüst-würschte-speckseite