Betriebsrat der nichts macht

Hierzu habe ich einige Fragen:

  1. Wie muss ein Betriebsrat zusammengesetzt sein?
    Dürfen die Mitglieder zu 4/5 aus Angestellten bestehen, wenn die „Arbeiter“ im Betrieb deutlich die Majorität stellen?

  2. Wenn ein Arbeiter ein Problem mit einem „etwas“ höheren Vorgesetzten hat, darf der Betriebsratsvorsitzende dann lapidar sagen: " Gehe vor’s Arbeitsgericht, wenn Dir etwas nicht passt!"?
    Ich meine, hierfür ist ein Betriebsrat doch erste Anlaufstelle. Oder täusche ich mich hier?

  3. Was ist von einem Betriebsratsvorsitzenden zu halten, der folgendes Szenario schlichtweg ignoriert:
    Ein Kollege, mitte 50, seit über 20 Jahren im Betrieb, selten Krank, nie zu spät und immer am Ball wenn not am Mann ist.
    Familienvater von 2 Kindern, die er zusammen mit seiner ausländischen Frau aufgenommen hat.
    Dieser Kollege hat „einmal“ gesagt was er denkt und seinen „Meister“ in seine Schranken verwiesen.
    Unbequem wie der Kollege zu sein scheint, wurde diesem vom Produktionsleiter ein Aufhebungsvertrag vor die Nase gehalten.
    Der Betriebsratsvorsitzende, der anwesend war reagierte nicht.

Für’s erste einmal genug.
Ich freue mich auf Eure Antworten!

Schönes Wochenende,
Sigi

Betriebsrat der nichts macht und User der sich ni
nicht an die Regeln hält, so wie der Betriebsrat auch ?

Hierzu habe ich einige Fragen:

  1. Wie muss ein Betriebsrat zusammengesetzt sein?
    Dürfen die Mitglieder zu 4/5 aus Angestellten bestehen, wenn
    die „Arbeiter“ im Betrieb deutlich die Majorität stellen?

***In der Zusammensetzung des Betriebsrates sollen sich, wenn möglich, die verschiedenen Organisationsbereiche des Betriebes sowie die verschiedenen vorhandenen Arten der Beschäftigung widerspiegeln.
***Es verstößt jedoch nicht gegen ein Gesetz, wenn dies nicht zutrifft.

  1. Wenn ein Arbeiter ein Problem mit einem „etwas“ höheren
    Vorgesetzten hat, darf der Betriebsratsvorsitzende dann
    lapidar sagen: " Gehe vor’s Arbeitsgericht, wenn Dir etwas
    nicht passt!"?

***Sagen darf man alles; da hier nicht das Problem geschildert ist, sehe ich aus der Aussage, „gehe vor*s Arbeitsgericht“ den Hinweis, dass der Mitarbeiter hier wohl Ansprüche stellt, die auch vom Betriebsrat so nicht gesehen werden.

Ich meine, hierfür ist ein Betriebsrat doch erste
Anlaufstelle. Oder täusche ich mich hier?

***Richtig, aber der Betriebsrat hat hier wohl eine andere Sichtweise

  1. Was ist von einem Betriebsratsvorsitzenden zu halten, der
    folgendes Szenario schlichtweg ignoriert:
    Ein Kollege, mitte 50, seit über 20 Jahren im Betrieb, selten
    Krank, nie zu spät und immer am Ball wenn not am Mann ist.
    Familienvater von 2 Kindern, die er zusammen mit seiner
    ausländischen Frau aufgenommen hat.
    Dieser Kollege hat „einmal“ gesagt was er denkt und seinen
    „Meister“ in seine Schranken verwiesen.

***Toll, den Meister in seine Schranken verwiesen,;-(
Fragt sich, warum der „Kollege“ „nur“ Arbeiter ist und nicht Meister,.

Unbequem wie der Kollege zu sein scheint, wurde diesem vom
Produktionsleiter ein Aufhebungsvertrag vor die Nase gehalten.
Der Betriebsratsvorsitzende, der anwesend war reagierte nicht.

***Und, gibt es da eine Frage dazu?

si

  1. Wie muss ein Betriebsrat zusammengesetzt sein?
    Dürfen die Mitglieder zu 4/5 aus Angestellten bestehen, wenn
    die „Arbeiter“ im Betrieb deutlich die Majorität stellen?

Natürlich!

Der Betriebsrat wird gewählt - wenn die Wahlberechtigten nun einmal 4/5 Agestellte wählen, dann kann man das „Auswüchse der Demokratie“ nennen …

  1. Wenn ein Arbeiter ein Problem mit einem „etwas“ höheren
    Vorgesetzten hat, darf der Betriebsratsvorsitzende dann
    lapidar sagen: " Gehe vor’s Arbeitsgericht, wenn Dir etwas
    nicht passt!"?

Natürlich darf er das.

Ich meine, hierfür ist ein Betriebsrat doch erste
Anlaufstelle. Oder täusche ich mich hier?

Diese Stelle wurde angelaufen und hat ihren Rat gegeben.

  1. Was ist von einem Betriebsratsvorsitzenden zu halten, der
    folgendes Szenario schlichtweg ignoriert:

Er hat wenig Interesse?
Er zeigt Zustimmung für den AG?
Er ist sicher, dass der AN lesen und selbst entscheiden kann?

Woher sollen wir hier wissen, was von einem Menschen zu halten ist, den hier niemand kennt (nicht zuletzt, weil er fiktiv ist)?

Sorry, aber eine ausgesprochen wirksame Möglichkeit, schlechte Arbeitnehmervertreter loszuwerden, ist die, andere Personen in diese Funktion zu wählen.

Nächstes Jahr ist Fußball-WM, also auch Zeit für neue Wahlen …

Gruß
Guido

  1. Wie muss ein Betriebsrat zusammengesetzt sein?
    Dürfen die Mitglieder zu 4/5 aus Angestellten bestehen, wenn
    die „Arbeiter“ im Betrieb deutlich die Majorität stellen?

JA, dies wird im Betriebsverfassungsgesetz geregelt: http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__15.html
Wichtiger als der Unterschied zwischen Arbeitern und Angestellten ist an dieser Stelle das Geschlecht der Arbeitnehmer (Absatz 2).

  1. Wenn ein Arbeiter ein Problem mit einem „etwas“ höheren
    Vorgesetzten hat, darf der Betriebsratsvorsitzende dann
    lapidar sagen: " Gehe vor’s Arbeitsgericht, wenn Dir etwas
    nicht passt!"?
    Ich meine, hierfür ist ein Betriebsrat doch erste
    Anlaufstelle. Oder täusche ich mich hier?

Der BR kann hier evtl. moderierend unterstützen, es ist aber nicht Aufgabe des BR solche Streitigkeiten zu lösen.
Allerdings hat der BR auch die Aufgabe nach §75 BetrVG darüber zu wachen, dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden. (http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__75.html)

  1. Was ist von einem Betriebsratsvorsitzenden zu halten, der
    folgendes Szenario schlichtweg ignoriert:

    Dieser Kollege hat „einmal“ gesagt was er denkt und seinen
    „Meister“ in seine Schranken verwiesen.
    Unbequem wie der Kollege zu sein scheint, wurde diesem vom
    Produktionsleiter ein Aufhebungsvertrag vor die Nase gehalten.
    Der Betriebsratsvorsitzende, der anwesend war reagierte nicht.

Auch dies ist nicht Aufgabe des BR. Wenn jemand einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, ist er dafür selbst verantwortlich. Etwas anderes wäre es, wenn eine Kündigung ausgesprochen würde.