Hierzu habe ich einige Fragen:
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Wie muss ein Betriebsrat zusammengesetzt sein?
Dürfen die Mitglieder zu 4/5 aus Angestellten bestehen, wenn die „Arbeiter“ im Betrieb deutlich die Majorität stellen? -
Wenn ein Arbeiter ein Problem mit einem „etwas“ höheren Vorgesetzten hat, darf der Betriebsratsvorsitzende dann lapidar sagen: " Gehe vor’s Arbeitsgericht, wenn Dir etwas nicht passt!"?
Ich meine, hierfür ist ein Betriebsrat doch erste Anlaufstelle. Oder täusche ich mich hier? -
Was ist von einem Betriebsratsvorsitzenden zu halten, der folgendes Szenario schlichtweg ignoriert:
Ein Kollege, mitte 50, seit über 20 Jahren im Betrieb, selten Krank, nie zu spät und immer am Ball wenn not am Mann ist.
Familienvater von 2 Kindern, die er zusammen mit seiner ausländischen Frau aufgenommen hat.
Dieser Kollege hat „einmal“ gesagt was er denkt und seinen „Meister“ in seine Schranken verwiesen.
Unbequem wie der Kollege zu sein scheint, wurde diesem vom Produktionsleiter ein Aufhebungsvertrag vor die Nase gehalten.
Der Betriebsratsvorsitzende, der anwesend war reagierte nicht.
Für’s erste einmal genug.
Ich freue mich auf Eure Antworten!
Schönes Wochenende,
Sigi