Betriebsrat gründen

Hallo

Ist es einer sich in der probezeit befindlichen person gestattet, einen betriebsrat zu gründen wenn noch keiner besteht?

Hallo hier ein paar Anmerkungen von mir

Im Prinzip ja.

Gemäß § 17 ABs. 3 BetrVG können 3 wahlberechtigte Arbeitnehmer oder die Gewerkschaft zu einer Betriebsversammlung einladen, bei welcher dann der Wahlvorstand gewählt wird.

Hier it darauf abzustellen, dass es wahlberechtigte Arbeitnehmer sind. Wahlberechtigt ist jeder Arbeitnehmer der das 18. Lebensjahr vollendet hat (vgl. § 7 BetrVG)

Wählbar ist jedoch nur der Arbeitnehmer, der mindestens sechs Monate beschäftigt ist (vgl. § 8 BetrVG).

Taktisch würde ich jedoch erst einmal davon abraten, dass der Arbeitnehmer der in der Probezeit ist, sich da zu erkennen gibt. Dann wählt doch lieber den Weg über eure Gewerkschaft, auch diese kann zur Betriebsversammlung einladen bzw. über § 17 ABs.4 BetrVG durch das Arbeitsgericht einen Wahlvorstand bestellen lassen.
Bis die Wahl dann ansteht, ist vielleicht ja die Probezeit rum und der oder die Kollegin kandidiert zum Betriebsrat.

Ich hoffe ich konnte helfen