Betriebsrat in Kleinunternehmen

Hallo,

ein Unternehmen mit mehreren Filialbetrieben verkauft einige der Filialen an Einzelunternehmer. In der Filiale sind lediglich 4 Mitarbeiter beschäftigt.
Wenn sich ein Betriebsratsmitglied entschließt, dem Betriebsübergang zuzustimmen und in dem Kleinunternehmen verbleibt, genießt dieser dann weiterhin den Kündigungsschutz für 1 Jahr als ehemaliges Betriebsratsmitglied oder wird dieser durch die Kleinunternehmerregelung ausgehebelt?

Vielen Dank !

Hallo!

ein Unternehmen mit mehreren Filialbetrieben verkauft einige
der Filialen an Einzelunternehmer. In der Filiale sind
lediglich 4 Mitarbeiter beschäftigt.
Wenn sich ein Betriebsratsmitglied entschließt, dem
Betriebsübergang zuzustimmen und

Ein BR-Mitglied alleine kann nicht zustimmen. Der BR ist ein Gremium, in dem die anderen auch beteiligt sind.

Gruß Carmen

Hallo,
der Vorgang ist schon weitestgehend erledigt, es geht lediglich um die Frage ob der ehemalige Betriebsrat weiter seinen Kündigungsschutz genießt sofern er in dem Kleinunternehmen verbleibt.

Danke!

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Hallo,

Hallo

ein Unternehmen mit mehreren Filialbetrieben verkauft einige
der Filialen an Einzelunternehmer. In der Filiale sind
lediglich 4 Mitarbeiter beschäftigt.
Wenn sich ein Betriebsratsmitglied entschließt, dem
Betriebsübergang zuzustimmen und in dem Kleinunternehmen
verbleibt,

Du meinst wohl nicht Zustimmung, sondern verzicht auf Widerspruch gem. § 613a Abs. 6 BGB ?

genießt dieser dann weiterhin den Kündigungsschutz
für 1 Jahr als ehemaliges Betriebsratsmitglied oder wird
dieser durch die Kleinunternehmerregelung ausgehebelt?

Die Ausnahmen des § 23 KSchG gelten NICHT für die Schutzregeln des § 15 KSchG

Vielen Dank !

&Tschüß