Betriebsrat läßt vertrauliche Infos raus

Hallo zusammen,
es geht um Kündigungsanhörungen, die an den Betriebsrat gestellt wurden, d. h. es wurden noch keine Kündigungen ausgesprochen. Ein Mitglied des Betriebsrates hat nun aber schon Namen in Umlauf gebracht.
Ist das legitim - kann man dagegen etwas unternehmen? In wie weit darf der Betriebsrat solche Informationen rausgeben?
Vorab schon Danke für die Antwort!
LG
Bibi

es geht um Kündigungsanhörungen, die an den Betriebsrat
gestellt wurden, d. h. es wurden noch keine Kündigungen
ausgesprochen. Ein Mitglied des Betriebsrates hat nun aber
schon Namen in Umlauf gebracht.
Ist das legitim - kann man dagegen etwas unternehmen? In wie
weit darf der Betriebsrat solche Informationen rausgeben?

Hallo Bibi,

grundsätzlich gilt: Jeder Betriebsrat unterliegt einer innerbetrieblichen Schweigepflicht. Abgesehen von allgemeinen Informationen und Angelegenheiten die ganze Gruppen betreffen darf er über personalrechtliche Maßnahmen nur mit den Betroffenden sprechen.

„Plappert“ ein Betriebsrat über vertrauliche Angelegenheiten mit Dritten kann er aus dem Betriebsrat ausgeschlossen werden.
Außerdem handelt es sich hierbei um einen Verstoß gegen seine Pflichten als Arbeitnehmer. Meiner Meinung nach könnte er hierfür sogar eine Abmahnung erhalten.

Hoffe ich konnte Dir weiterhelfen.

-) Charlie80

Ugh.

es geht um Kündigungsanhörungen, die an den Betriebsrat
gestellt wurden, d. h. es wurden noch keine Kündigungen
ausgesprochen. Ein Mitglied des Betriebsrates hat nun aber
schon Namen in Umlauf gebracht.

Was heißt „in Umlauf gebracht“? Die Schweigepflicht des BR gilt nicht gegenüber anderen BR, und gegenüber betroffenen Arbeitnehmern auch nicht. Rumlaufen und die Informationen in die Gegend blöken darf niemand, kein Personaler, und erst recht kein BR. Da griffe dann in der Tat der §23 BetrVG (Amtspflichtsverletzung), der den gewaltigen Haken hat, dass er nicht „einfach so“ angewendet werden kann, sondern unter bestimmten Prämissen, die du selbst ergugeln kannst.

In gravierenden Fällen sind auch schon BR außerordentlich gekündigt worden - aber ganz einfach ist das nicht zu bewerkstelligen. Man müsste denjenigen dingfest machen können, was im Ernstfall auch nicht einfach sein dürfte, weil BR in solchen Fällen normalerweise sehr eng zzusammenrücken.

Vorschlag: BR-Vorsitzenden ansprechen, wenn es nicht gleich das ganz große Messer sein soll (Amtsenthebung nach §23 ist eins).

Aga,
CBB