Betriebsrat lehnt bessere Gehaltseinstufung ab

Hallo Moana78,
leider kann ich dir da nicht weitehelfen da ich BR in einem Automobilehersteller bin. Sorry

Hallo,

ich vermag, das nicht nachzuvollziehen.

Wie begründet der Betriebsrat seine ablehenende Haltung ?

Wenn der Arbeitgeber selbst diesen Vorschlag macht, kann ich nicht verstehen, warum der BR sich querstellt.

Bitte nachfragen und evtl. nochmal melden.

Freundliche Grüße

Der Arbeitsvertrag wird zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschlossen. Wenn sich diese beiden Seiten einig sind gibt es kein Problem.
Da es sich nicht um Neueinstellungen handelt hat der Betriebsrat hier bestenfalls eine beratende Funktion. Ablehnen, bzw. verhindern kann der Betriebsrat in dem Fall gar nichts.

Ich hoffe ich konnte helfen.
MfG
Borkuschter

nun grundsätzlich kann der BR zustimmen oder eben nicht aber so ganz nachvollziehen kann ich das nicht, dass man in diesem Fall nicht zustimmt. Der Chef kann ja an sich trotzdem bezahlen was er möchte solange es nicht zu wenig also gar sittenwidrig ist. ich denke da muss was anderes vorgefallen sein oder?

Hallo Mona 78,

um konkret zu antworten fehlt mir der Hintergrund. Es können verschiedene bzw. mehrere Gründe dahinterstecken warum der BR abgelehnt hat.
Eins steht jedoch fest, der Arbeitgeber kann wenn er wirklich will auch ohne Zustimmung des BR höher einstufen bzw. bei Nichteinigung die Einigungsstelle anrufen. Es muss nicht einmal eine Änderungskündigung erfolgen ein Anhang zum bestehenden Arbeitsvertrag würde reichen. Wie gesagt, dies Thema ist sehr vielfältig, so dass ich mir kein wirkliches Urteil bzw. Rat erlauben kann. Tragt dieses Thema doch mal Eurer Gewerkschaft vor, vieleicht kann diese etwas erreichen.
Gruß wannsee

Vor knapp 3 Jahren sollte es bei uns zu betriebsbedingten
Kündigungen von KPH und PH kommen. Nach langen Verhandlungen
kam es nicht dazu, weil sich 6 Kollegen bereiterklärt haben,
sich als Altenpflegerin umschulen zu lassen.

Es kam zum Ruhen der alten Arbeitsverträge, die jetzt ab
September als Änderungsverträge neu in Kraft treten.

War die lange Dauer von den Verhandlungen vor 3 Jahren, dann Ausbildung, dann Beginn der Tätigkeit bedingt durch die Ausbildung zum Altenpfleger?

Nun hat unserer Chef diese Verträge ändern wollen und nicht
mit der Einstufung von 0 Jahren Berufserfahrung, sondern, weil
alle Mitarbeiter schon 10 - 20 Jahre im Haus sind aus Kolanz
mit 3 Jahren.

Nun kommt es: Der Betriebsrat, der die Interessen der
Mitarbeiter vertreten sollte, lehnt dieses ab!!!

Ist dieses zulässig oder gilt das Günstigkeitsprinzip?

Ich verstehe das auch nicht, vor allem verstehe ich nicht, warum nicht die wirkliche Dauer der Beschäftigung genommen werden kann (zb 20 Jahre). Der BR sieht da wohl Nachteile für andere Beschäftigte. leider kann ich Dir nicht helfen!
Susanne

Hallo Moana,

war ein paar tage weit weg und ohne web…
sorry, das kann man nur unter detailliertem Anschauen aller Unterlagen genau rauskriegen.

Ich kann nur raten, zum Betriebsrat zu gehen und den zu fragen, warum er so handelt.
Bist Du in der Gewerkschaft, geh zu denen und frag da auch (da würdest Du rechtsschutz bekommen, wenn nötig). Interessant wäre noch, ob der BR auch gewerkschaftlich organisiert ist.

Greetinx
GIK

Um diese Frage beantworten zu können, müsste man die Gründe des BR für die Ablehnung kennen. Vielleicht möchte der BR ja noch mehr herausschlagen.