Betriebsrat lehnt bessere Gehaltseinstufung ab

Vor knapp 3 Jahren sollte es bei uns zu betriebsbedingten Kündigungen von KPH und PH kommen. Nach langen Verhandlungen kam es nicht dazu, weil sich 6 Kollegen bereiterklärt haben, sich als Altenpflegerin umschulen zu lassen.

Es kam zum Ruhen der alten Arbeitsverträge, die jetzt ab September als Änderungsverträge neu in Kraft treten.
Nun hat unserer Chef diese Verträge ändern wollen und nicht mit der Einstufung von 0 Jahren Berufserfahrung, sondern, weil alle Mitarbeiter schon 10 - 20 Jahre im Haus sind aus Kolanz mit 3 Jahren.

Nun kommt es: Der Betriebsrat, der die Interessen der Mitarbeiter vertreten sollte, lehnt dieses ab!!!

Ist dieses zulässig oder gilt das Günstigkeitsprinzip?

Hallo
So kann die Frage nicht beantwortet werden. Der BR hat ggü
AG Gründe genannt. Die müsste man kennen.
Ws hat der BR Befürchtung, dass diese Gruppe bevorzugt wirf ggü
Den anderen Mitarbeitern.
Also Gründe erfahren und wieder melden.

Hallo Moana78,

ich denke, dass es der BR nicht ablehnet, sondern seine Zustimmung verweigert hat?

Um umfassend antworten zu können, müsste ich die die Begründung wissen.

Liebe Grüße

Hallo Moana! Der BR kann das ablehnen, aber er muss Gründe dafür haben. Google mal Paragraph 99 BetrVG, da stehen die Zustimmungsverweigerungsgründe drin. Grund: verstößt gegen einen Tarifvertrag sollte nicht greifen, da dann das Günstigkeitsprinzip gilt und dieser Grund eher dafür gedacht ist, wenn etwas schlechter als der TV ist. Grund: andere Arbeitnehmer werden benachteiligt greift auch nicht, weil sie nicht benachteiligt werden. Sie haben höchstens einen entgangenen Vorteil, aber das ist kein Nachteil. Ich halte das Verhalten des BR für strategisch unklug. Ich hätte es laufen lassen und zukünftig darauf gepocht, dass das immer so gemacht wird (natürlich nur in ähnlichen Fällen). Meines Erachtens sollte der Arbeitgeber es trotzdem machen, die Zustimmungsverweigerung des BR dürfte rechtsungültig sein. Um das genau sagen zu können, müsste ich die Berweigerungsgründe des BR vorliegen haben. Habt ihr mit dem BR geredet? Würde ich mal tun! Ggf. Auch mit den Infoa, die ich gegeben habe. Viel Erfolg! Gruß brigitte
Vor knapp 3 Jahren sollte es bei uns zu betriebsbedingten
Kündigungen von KPH und PH kommen. Nach langen Verhandlungen
kam es nicht dazu, weil sich 6 Kollegen bereiterklärt haben,
sich als Altenpflegerin umschulen zu lassen.

Es kam zum Ruhen der alten Arbeitsverträge, die jetzt ab
September als Änderungsverträge neu in Kraft treten.
Nun hat unserer Chef diese Verträge ändern wollen und nicht
mit der Einstufung von 0 Jahren Berufserfahrung, sondern, weil
alle Mitarbeiter schon 10 - 20 Jahre im Haus sind aus Kolanz
mit 3 Jahren.

Nun kommt es: Der Betriebsrat, der die Interessen der
Mitarbeiter vertreten sollte, lehnt dieses ab!!!

Ist dieses zulässig oder gilt das Günstigkeitsprinzip?

Hallo,
der BR kann hier zwar dagegen sein, letztendlich entscheidet der Chef. Der BR kann in solchen Angelegenheiten nur beraten - übt also kein Mitspracherecht aus, sondern hat nur das 'Recht auf Information.
Der BR kann auch abgewählt werden, wenn sich die Belegschaft einig ist.
Thomas Otte

Guten Tag,

aus Ihren Angaben lässt sich leider der Sachverhalt nicht sicher ermitteln.
Was ist KPH und PH ?
Wie waren seinerzeit die Vereinbarungen zur Umschulung ?
Gilt ein Tarifvertrag ?
Arbeiten die umgeschulten Altenhelfer wieder beim selben AG ?
Wer ist von der Ablehnung des BR betroffen ?
Mit welcher Begründung hat der BR abgelehnt ?

Ohne diese Fakten (und evtl. weitere, die noch relevant sein könnten) ist eine seriöse Antwort nicht möglich.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo Moana
Meiner Meinung nach gilt das Günstigkeitsprinzip,weil du dich ja nicht verschlechtern darfst.
Es sei denn du hast eine Änderungskündigung bekommen.

Hallo Moana78!

Also, soweit ich informiert bin, ist ein Arbeitsvetrag (individualrechtlich) zwischen dir und dem Arbeitgeber abgeschlossen. Du setzt ja deine Unterschrift darunter und der Betriebsrat hat da zunächst einmal nicht zu tun…er kann euch nur, wenn er Bedenken hat warnen, den Verrag zu unterschreiben.Aber die Entscheidung liegt bei euch.
Mich macht allerdings sehr stutzig, dass der Betriebsrat die neuen Verträge alehnt…steht vielleicht (außer diese Verbesserung–vielleicht als „Köder“) dort doch etwas drin, dass euch schlechter stellt?
Hast du mal die Entscheidung des Betriebsrates hiterfragt? Wenn nicht, würde ich es auf jeden Fall noch machen, bevor du unterschreibst…oder leg den Vertrag zur Sicherheit einem Anwalt für Arbeitsrecht vor!

Lieber Gruß, Sanra.

Hallo, um was für Berufe handelte es sich vor der Umschulung, sind diese ähnlich dem Altenpfleger?

Es kommt auf die Tätigkeit an und was ggf. im Tarifvertrag steht, solltet ihr einen haben

Hallo,

diese Frage kann ich leider nocht beantworten.
Gruß
Bolo2L

Hallo,

ich denke der Betriebsrat muss das ablehnen, aber nicht wegen der angeblichen Kulanz sondern weil in die neuen Verträge natürlich die wirkliche Betriebszugehörigkeit gehört … also auch 20 Jahre wenn der MA solange da war - bin mir da fast sicher.

Gruß
Hajo

Hallo Moana78,

ich möchte den BR nicht zu nahe treten, aber was habt ihr da für einen Betriebsrat? Weis der was er da macht!!?? Da, wie du mir mitteilst bei allen eine Berufserfahrung von 10 - 20 Jahren vorliegt, verstehe ich das Vorhaben des BR nicht.
Wenn die Einstufungen bei 0 Jahren anfangen sollen, bedeutet das doch, das ihr all eurer Wissen und die gesammelten Erfahrungen dem AG kostenlos zur Verfügung stellt. Das kann nicht sein! Wenn der AG euch alle schon auf drei Jahre zurück stuft, so sind das doch schon genug Verluste, die ihr hinnehmen müsst.
Mein Vorschlag! Sollte der BR weiter auf seine Meinung bestehen, dann sucht den Gewerkschaftssekretär auf und versucht hier eine Klärung zu erreichen, andernfalls bleibt euch auch noch der Schritt zum Arbeitsgericht.
Viel Erfolg!!

MfG

Bartpflanze

Hallo Wolfgang,
ich versuche mal Deine Fragen zu beantworten!

KPH: Krankenpflegehelferin, ist eine 1 jährige Ausbildung mit Examensabschluss
PH: sind Pflegehelfer ohne Berufsausbildung

Die Vereinbarung damals war, dass sechs Mitarbeiter eine Umschulung zur Altenpflegerin machen, damit betriebsbedingte Kündigungen abgewehrt werden konnten. Wir hatten zuviele unqualifizierten Kräfte, die ja gesetzlich vorgeschrieben wurden.
Unsere alten Arbeitsverträge ruhen bis Ausbildungsende.

Ja, wir haben einen Tarifvertrag

Ja, wir arbeiten alle noch beim gleichen Arbeitgeber wie damals.

Naja, alle sechs MA die nun ihre Ausbildung gemacht haben, sind von der Ablehnung betroffen.

Der BR hat es abgelehnt, weil es gesetzlich nicht richtig ist, da wir zwar alle schon Berufserfahrung haben, aber nicht mit der neuen Berufsbezeichnung!

Also, 2 Mitarbeiter waren Krankenpflegehelferin ( Ausbildungsberuf mit Abschluss) und die anderen vier Pflegehelferin ( keine Ausbildung).

Alle sechs haben in der Pflege auf Station gearbeitet…

Hilft Dir das?

Meinst Du, dass also die 3 Jahre zu wenig sind oder verstehe ich Dich da jetzt falsch?!

Hätte der AG eine höhere Eingruppierung eintragen müssen?

Ich weiß es wirklich nicht, denn eigentlich haben wir ja keine Berufserfahrung als examinierte Altenpflegerin!

Es geht ja um die Eingruppierung der Berufserfahrung, oder gilt das für Betriebszugehörigkeit?

Hallo,

ich verstehe den Sachverhalt nicht ganz.

  1. was ist KPH und PH
  2. Was ist damals vereinbart worden?
  3. Warum ruhten Arbeitsverträge? mit welchem Ziel

Prinzipell kann man einen tariflichen Anspruch aufgrund einer Betriebszugehörigkeit nicht aberkennen.
eine Zurückstufung bedeutet immer, dass man auf tarifliche Leistungen verzichtet und dieses ist nur in Ausnahmefällen erlaubt. Hierzu muss eine Betriebsvereinbarung bestehen. Das bedeutet jedoch, wenn diese Betriebsvereinbarung ausläuft, dann gilt wieder der Tarifvertrag.

Die Frage ist, warum lehnt der Betriebsrat diese Vereinbarung ab und welche Gründe führen sie an.
Evtl. ist es deren Ziel den Tarifvertrag zu erfüllen.

Fakt ist, wenn jemand XJahre im Betrieb ist, so hat er einen Anspruch darauf auch entsprechend bezahlt zu werden. Ein Betriebsrat, der sich nicht an die gesetzlichen Regelungen hält kann rechtlich belangt werden.

LG.

Hallo Moana (soviel Zeit sollte sein)

Deine Frage gibt mir viel zu wenig Hintergrund für eine Beantwortung (Ruhende Arbeitsvertäge?, die nun geändert werden?). Und meist hat ein BR gute Gründe für solche Beschlüsse. (wieso sollen die mit nur 3 Jahren eingestuft werden, wenn sie doch schon 10 - 20 Jahre dabei sind, was ist daran kulant vom AG aus?)
Natürlich ist dieser Beschluß des BR zulässig (wieso sollte er unzulässig sein, wenn denn die Ablehnung auf einem Beschluss des BR beruht). Das Günstigkeitsprinzip kann nur angewendet werden, wenn die BV (ist das denn eine BV?) die AN schlechter stellt als bereits unterschriebene Arbeitsverträge, und das kann letzendlich auch nur ein Arbeitsgericht klären.
Ich würde mir das vom BR mal erklären lassen.
Greetinx
(auch dafür sollte Zeit sein)
GIK

Bitte direkt den BR kontaktieren und nach den Gründen fragen…

Hallo GerdGIK,

ich versuche Dir mal alles zu beantworten…ich kenne mich im Arbeitsrecht kaum aus, vielleicht habe ich mich auch schlecht ausgedrückt oder habe einen Denkfehler:wink:

Also, die Mitarbeiterinnen haben alle einen Arbeitsvertrag, von dem Zeitpunkt an, wo sie im Betrieb angefangen haben, entweder als Krankenpflegehelferin oder Pflegehelferin.
Dann haben sie vor 3 Jahren die Ausbildung zur Altenpflegerin begonnen und bekamen einen Ausbildungsvertrag, womit der andere Vertrag ruht, bis Ende der Ausbildung.So wurde denen das erklärt, ist das nicht ok?

Nun ist die Frage, wie sie jetzt, als Altenpflegerinnen eingestuft werden müssen. Die alten Einstufungen beinhalten ja eine andere Berufsbezeichnung und somit ja auch ein anderes Gehalt, da sie weniger qualifiziert waren.
Oder sehe ich das falsch? Würden sie nicht jetzt mit 0 Jahren Berufserfahrung als Altenpflegerin beginnen?
Daher meine Aussage der Kolanz…

Wäre sehr nett, wenn Du mich da näher aufklären könntest, ich gehöre nämlich zu den 6…

Also … für die Betriebszugehörigkeit sind die 3 Jahre mit Sicherheit zu wenig. Ich wurde auch mal outgesourct … wie man das nennt … aber meine Betriebszugehörigkeit (über 20 Jahre) wurde auch im neuem Vertrag voll übernommen.
Was die Berufserfahrung angeht kann ich das jetzt nicht beurteilen, aber auf keinen Fall sollte in einem neuen Vertrag die Betriebszugehörigkeit reduziert werden. Ich denke dies sind zwei paar Schuhe … aber wenn in deinem neuen Vertrag die 20 Jahre Betriebszugehörigkeit nicht mehr anerkannt werden kann das große Nachteile haben. Dem würde ich nie zustimmen … und wenn das der Betriebsrat ablehnte hat er richtig gehandelt.

Hat von euch niemand eine Rechtschutzversicherung oder gehört einer Gewerkschaft an? Falls doch, eine Baratung ist dann immer empfehlenswert und kostelos.

Gruß
Hajo